Nach Artikel 21 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wirken Parteien bei der politischen Bildung des Volkes mit. Das Parteiengesetz bezeichnet Parteien als „einen verfassungsrechtlich notwendigen Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine, ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe. Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern …“
Die Demokratie missrät zur Telekratie mit beklatschten Vorurteilen.
Peter Boenisch
Doch wird diese Möglichkeit auch kleinen Parteien gegeben? Nicht nur der aktuelle Bundestagswahlkampf offenbart, wie dies kleinen Parteien gesetzlich erschwert wird und wie sie teilweise von der politischen Diskussion im Bundestagswahlkampf ausgegrenzt werden:
Hürde Nr. 1 – Die Sammlung von Unterstützerunterschriften
Parteien, die 97 Tage vor der Wahl nicht im Bundestag oder einem Länderparlament mit mindestens fünf Sitzen vertreten sind, müssen sogenannte „Unterstützerunterschriften“ sammeln. Wahlberechtigte Bürger dokumentieren mit der Angabe ihrer Meldeanschrift und der eigenhändigen Unterschrift auf einem Formular der Landeswahlleitung die „Unterstützung“ der Landesliste einer Partei für die Zulassung zur Bundestags- oder Landtagswahl. Für eintausendstel der Wahlberechtigen eines Bundeslandes ist dabei eine Unterstützerunterschrift erforderlich, maximal jedoch zweitausend. Dabei darf ein Wahlberechtigter mit seiner Unterschrift nur die Landesliste einer Partei unterstützen. Unterschreibt er die Formulare mehrerer Parteien, macht er sich nach § 108d in Verbindung mit § 107a des Strafgesetzes strafbar. Allein die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, schreckt bereits Bürger von der Unterstützerunterschrift ab. Und was spricht eigentlich dagegen, mehr als eine Partei zu unterstützen? Wenn die Meinungsvielfalt in der Demokratie gewünscht wird, wäre es nur logisch, als Bürger mehreren Parteien beim Überwinden dieser Hürde helfen zu dürfen.
Hürde Nr. 2 – Die 5% – Sperrklausel
Seit 1953 gilt für Bundestagswahlen eine 5%-Sperrklausel, die auch für Landtagswahlen und sogar einige Kommunalwahlen angewendet wird. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, um Bundestagsmandate zu erhalten. Parteien mit geringerem Stimmenanteil werden bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt, außer sie erringen mindestens drei Direktmandate. So soll verhindert werden, dass sehr kleine Parteien im Bundestag vertreten sind und „es so zu einer allzu starken Zersplitterung kommt.“ Doch die Fünf-Prozent-Hürde ist seit je her umstritten. Kritiker bemängeln, „dass etablierte Parteien begünstigt und kleineren Parteien der Einzug in das Parlament zu sehr erschwert würde. Diese würden seltener gewählt, da viele Bürger nicht riskieren wollen, dass ihre Stimme wegen der Sperrklausel verloren geht. Außerdem widerspreche sie dem dem grundgesetzlich verankerten Gebot, nach dem jede Stimme gleich viel wert sein müsse.“
Andere europäische Parlamente und Demokratien halten eine Zersplitterung offensichtlich aus: In den Niederlanden gibt es keine Sperrklausel, in anderen europäischen Staaten liegt sie deutlich niedriger. Für Europawahlen hat das Bundesverfassungsgericht eine Sperrklausel von 3% sogar als verfassungswidrig erklärt: „Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit“, sagten die Richter bei der Bekanntgabe des Urteils.
Hürde Nr. 3 – Die Staatliche Parteienfinanzierung
Um den Vorteil auszugleichen, den bereits etablierte und in einem Parlament vertretene Parteien gegenüber neuen kleineren Parteien haben, erhalten Parteien derzeit für die ersten 4 Millionen der für sie abgegebenen Stimmen1,00 Euro. Für die weiteren Stimmen je 0,83 Euro. Zusätzlich erhalten sie 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürlicher Person berücksichtigt. Wegen des aus Art. 21 Abs (1) GG abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese gemäß § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG nicht höher sein als die von den Parteien erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres. Parteien müssen sich daher mindestens zur Hälfte selbst finanzieren. Da kleine Parteien oft nur verhältnismäßig geringe Einnahmen haben, können sie den ihnen nach den erhaltenen Stimmen zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Eine weitere Benachteiligung der kleinen Partein besteht darin, dass sie nur dann Anspruch auf staatliche Mittel haben, wenn sie nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.
Hürde Nr. 4 – Die Ausgrenzung von öffentlichen Wahlkampfveranstaltungen
Diese Hürde lässt sich von kleinen Parteien nicht überwinden: Immer mehr Verbände und Organisationen laden im Wahlkampf als Diskutanten auf Podiumsdiskussionen nur Kandidaten von Parteien ein, die im Bundestag vertreten sind. Da über diese Veranstaltungen in den Print- und digitalen Medien berichtet wird, bedeutet dies sowohl eine Begrenzung der Meinungsvielfalt und eine Benachteiligung kleiner Parteien außerhalb des Bundestages. Eine Begründung wie zum Beispiel „mit zu vielen Teilnehmern lässt sich keine konstruktive, informative Diskussionsrunde durchführen“ sind unter dem Aspekt der in einer Demokratie gewünschten Meinungspluralität nicht stichhaltig: Für jede Anzahl von Teilnehmern lässt sich ein geeignetes Diskussionsformat finden.
Wie sagte Altbundeskanzler Helmut Kohl einst?
„Die freiheitliche Demokratie braucht mehr als jede andere Staatsform die Überzeugungskraft, die Leidenschaft ihrer Bürger.“
Auch die Leidenschaft der Bürger, die sich in und für kleine Parteien engagieren!
Wie ich auch schon auf Twitter geschrieben hab: Ich finde diesen Beitrag spitze und auf den Punkt genau.
Ich verstehe nicht warum es strafbar sein soll, wenn man gerne mehrere Parteien unterstützen möchte, mit seiner/ihrer Unterschrift auf die Liste zu kommen. Ich finde soetwas nicht fair und das es abgeschafft gehört, auch das die Medien immer nur den großen bzw. den Etablitierten den Vorrang vor allem gewähren. Ich kriege natürlich viel durch meinen Bruder mit wie er und alle anderen sich einsetzten und nicht viel in der Presse steht. Genauso würde ich gerne mehr über andere Parteien in meiner Gegend erfahren, was aber leider recht schwer ist. Manchmal wünschte ich mir es gebe eine Zeitung, die über alle Parteien berichtet. Und das natürlich ohne Vorurteile und vollständig neutral. Wo die Parteien wüssten, das ihre Artikel veröffentlicht werden.
Da aber auch diejenigen die dafür schreiben den Parteien Vorurteilsfrei gegenüber stehen müssten, könnte ich es selbst nicht. Ich hätte bei vielen Themen Schwierigkeiten, neutral zu bleiben.
Auch die Prozenthürde und das die Parteien die einen bestimmte Prozentzahl nicht erreicht hat als „Andere“ zusammengefasst find ich nicht gut.
Auch weis ich wie es ist, wenn sie eine der kleineren Parteien wählen würden, wäre ihre Stimme im Grunde verloren, da die ja eh nicht rein kommen würden. Aber grade dieses denken und handeln sorgt ja dafür das es so kommt und sich nichts ändert. Aber das sehen die Menschen oft nicht. Und der andere Teil trotz und wählt dann das genau Gegenteil um zu versuchen ihren Unmut Luft zu machen. Genauso finde ich es bescheuert das die Parteien mit megr Geld etc. Mehr für Werbung ausgeben können als die Kleineren. Es sollte eine bestimmte, festgelgte Summe für alle geben die nur für die Werbung zu den Wahlen ausgegeben werden und wo den kleineren Parteien mit geholfen wird, und dieses dann für Werbung wie sie wollen genutzt werden kann. Damit wäre eine Gleichheit für die Parteien geschaffen in diesen Bereich. Nach dem Grundsatz: „Gleiches Recht für Alle“
Das es gesetztlich dem Staat verboten ist die Parteien soweit zu finanzieren, wusste ich z. B. Nicht.
Aber sollte es daher nicht grade in den Wahlen fair bleiben? Davon merkt man aber bei den großen Parteien aber nicht… Dieses Thema ist eines was mir schon lange im Kopf ist und ich oft mit meinen Bruder diskutiert hab. Daher musste ich einfach dazu meinen Kommentar abgeben. Daher Danke.
Mit freundlicheb Grüßen Mika
Das zitierte Grundgesetz gibt den Parteien den *Auftrag* der politischen Bildung – nicht dass es ihnen die „Möglichkeit“ einräumt. Die Piraten (und andere kleine Parteien) sind diesem Auftrag nur unzureichend nachgekommen. – Klar, kann von ihnen auch nicht erwartet werden; deshalb sind sie eben keine Partei im Sinne des zitierten Grundgesetzes. Weder § 108d noch § 107a des Strafgesetzes gibt die behauptete Strafbarkeit her. Eine solche Behauptung untermauert die Ansicht der parteilichen Unreife für politische Bildungsarbeit.
Nun – was die Paragraphen 108d noch § 107a „hergeben“, ist die eine Sache. Die andere ist, was auf dem „Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift“ wörtlich `draufsteht. Ich zitiere: „… Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift (fett an) nur eine Landesliste (fett aus) unterstützen. Wer mehrere Landeslisten unterzeichnet, macht sich nach § 108d i.V. mit § 107a des Strafgesetzbuches strafbar.“ Sie haben es vermutlich als Stammwähler des politischen Einerlei bislang nicht in Betracht gezogen, sich ein entsprechendes Formular näher anzuschauen. Ein solcher Satz auf einem amtlichen Formular hilft ungemein beim Sammeln von Unterstützerunterschriften – ich spreche da durchaus aus Erfahrung.
„Das zitierte Grundgesetz gibt den Parteien den *Auftrag* der politischen Bildung – nicht dass es ihnen die „Möglichkeit“ einräumt.“ Herzlichen Glückwunsch zu dieser Hirnpirouette gefolgt von der Behauptung, kleine Parteien seien dem Auftrag nur „unzureichend nachgekommen“ und “ sind deshalb eben keine Partei im Sinne des zitierten Grundgesetzes.“ Ein paar Kostproben, wie die Großen ihren politischen Bildungsauftrag wahrnehmen, gefällig? Ohne Namensnennung der Autorenschaft. Die Anmerkungen in Klammern sind von mir – eigens um Sie in Ihrer Meinung zu bestärken, Piraten seien „unreif für politische Arbeit“.
Wer betrügt, der fliegt! (Außer natürlich die Systemrelevanten. Außerdem betrügen die gar nicht. Die schummeln nur ein bisschen.)
Burka? Ich steh‘ mehr auf Burgunder. (Also Burgunder mag ich auch. Hirnburkas hingegen nicht.)
Politik, die rechnen kann. (…und deshalb für hunderte Milliarden Banken rettet.)
Vorankommen durch eigene Leistung. (Jetzt streng‘ dich halt mal ein bisschen an, dann bist du auch bald Millionär!)
Weltbeste Bildung für Jeden. (Sie darf aber nix kosten. Der Staat kann schließlich rechnen.)
Die Zukunft braucht neue Ideen. Und einen der sich durchsetzt. (Der Eine kennt sich auch total aus, wie man das macht, weil er doch ein guter Kumpel von denen ist, die die alten Ideen in Brüssel in Beton gegossen haben.)
Bildung darf nichts kosten. Außer etwas Anstrengungung. (Und wir haben uns als Teil der Regierung auch in der Vergangenheit DERMASSEN angestrengt! Wir waren sozusagen „stets bemüht“…)
Für mehr Respekt für Familien. (Und trotzdem kein Familiensplitting bei der Steuer weil… zu teuer? Ah – ich vergaß die „Politik, die rechnen kann“.)
Für Sicherheit und Ordnung. (Wir (wollen) wissen, was du gestern getan hast…)
Europa stärken heißt Deutschland stärken. (Endlich mal `ne Wahrheit, deren Konsequenzen aber näher erklärt werden müssten.)
Auf geht’s denn. Macht euer Kreuz. Und immer schön der Pisperschen Regel folgen, dass es 80% der Wähler (viele gehen ja gar nicht erst zur Abstimmung) in schöner Regelmäßigkeit schaffen, gegen ihre eigenen Interessen zu wählen.
Oder vielleicht doch mal `ne kleine Partei mit Biss in Betracht ziehen?
Ja kllllaaaaaaarrrrrrr! Musste ja so kommen. Stetig geht es bergab, von mal 13% nun gegen NULL und schon ist die 5% Hürde das Thema! Seht doch endlich mal ein, das euch niemand braucht! Genau so wie die MLPD und die „WahrenDeutschen“ …… spielt mal lieber ein wenig am Pimmel, habt ihr mehr von!
Was Michael schreibt, ist richtig, leider ist das System aber viel ausgefeilter um zu verhindern das kleine Parteien antreten und wenn doch deren gewählte Vertreter wirken können.
1. Das sammeln von Unterschriften. Unsere Gesellschaft wurde auseinander dividiert. Die zur Zeit als die Gesetze geschrieben wurden herrschenden Bedingungen sind durch die gesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr gegeben. Die Fristen sind zu kurz und auch sei die Frage gestellt, verstößt nicht das öffentliche Sammeln von Unterschriften gegen den Datenschutz? Jeder kann sich die Formulare besorgen egal ob legitimiert oder nicht. in Verbindung mit dem Gesetz kommt es zu einer Möglichkeit hier Parteien zu schädigen.
2. Die Sperrklausel, Unsere Politik funktioniert orientiert an der Sperrklausel. Hat eine Partei diese übersprungen, so darf sie eine Fraktion gründen. Fraktionen, nicht die gewählten Vertreter bestimmen dann die Sitzverteilung in Ausschüssen. Ausschüsse aber sind die Gremien in denen die Vorlagen für Abstimmungen entstehen. Meist werden die von diesen „Expertengremien“ erstellten Vorlagen einfach nur durchgewunken. Fraktionszwang und dort bestehende Mehrheiten sorgen dafür.
Stellt sich hier nicht die Frage, ob nicht aufgrund der Vielfältigkeit von Parteien ein solches System nicht die angestrebte Vielfalt verhindert. Sollte man nicht auch über einen Fraktionszwang nachdenken, der es ermöglicht, das alle abgeordneten einer Fraktion angehören müssen? Dann nämlich wäre der notwendige Konsens in Vorwege notwendig.
Aber nicht nur die Sperrklausel ist ein Problem. Während ein Direktmandat an die gewählte Person gebunden ist, sieht es bei den Listenkandidaten ganz anders aus. Die Partei erstellt eine Liste. Nachdem diese erstmals zur Geltung kam, hat die Partei keinen Einfluss mehr auf diese. Der Wähler hat niemals gewusst welche Kandidaten der Liste er wählt, oben stehen die Für die Partei wichtigen, die zudem Direktkandidaten sind. Scheitern sie dort, werden sie halt über die Liste gewählt. Was nach dieser Eliteabsicherung kommt, weiß kaum jemand. Man wählt dann blind die Partei. Das Mandat aber gehört danach den Listenkandidaten, nicht mehr der Partei. Hier fehlt ein eindeutiger Verfassungsmäßig abgesicherter Rechtsweg, der Missbrauch sowohl von Seiten der Partei als auch von Seiten des Mandatsträgers verhindert. Das Verlassen einer Partei, und somit die Veränderung von Mehrheitsverhältnissen widerspricht dem Wählerwillen und verstößt gegen den Amtseid, Schaden von Volke abzuwenden. Allgemeinwohl gilt auch hier vor dem Einzelintresse.
3.Die Parteienfinanzierung ist ein Widerspruch geben über dem Parteiengesetz. Betrachtet man den Aufbau von Parteien und deren Aufgaben, so kann man diese Aufgaben als APO locker freizeitlich erledigen. Nach dem Einzug in Parlamente aber ist ein professioneller Gegenpart zu den gewählten Vertretern notwendig. Die finanziellen Mittel hierfür unter Berücksichtigung von Mieten, Arbeitsschutz, Urlaub und Krankheit sind nicht unerheblich. Bundesweit sind nach den Modell des Verbandsaufbaus ca. 10Millionen pro Partei notwendig um sich flächendeckend professionell zu organisieren. Während Abgeordnete zum Beispiel ein Wahlkreisbüro unterhalten können, gehen aber die Parteien leer aus. Mandatsträgerabgaben wie vielfach gefordert sind illegal, wenn man bedenkt das Fraktionen und Parteien finanziell strikt getrennt arbeiten müssen.
Schauen wir kurz einmal auf die Spenden. Man kann 3300 Euro in Jahr steuerbegünstigt spenden. Nur was ist mit den 30% der Bevölkerung, die erst nach der Steuererklärung wissen wie viel sie hätten spenden können? Angesichts der Lage am Arbeitsmarkt ist das eine Privilegierung reicher Bürger. Die Forderung nach wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, der nur auf Einnahmen basiert, nicht aber auf den wirtschaftlichen Umgang mit den Geldern, bedeutet quasi das Parteien zuerst z.b. ein Wirtschaftsunternehmen gründen müssen um genügend Kapital zu erwirtschaften, oder sich durch „Großspenden“ so absichern müssen das sie genug Geld erwirtschaften um das Geld aus der Parteienfinanzierung zu erhalten. Unabhängig ist so keine Partei. Insbesondere Altparteien haben in der Vergangenheit riesige Vermögen angehäuft. Die eigentlich eine Zweckentfremdung der ihnen anvertrauten Mittel darstellen. Heute verdienen sie damit Geld das ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründet. Neue Parteien haben so keine Chance auch nur annähernd mitzuhalten. Das Wirtschaftsleben findet zwischen 8.00 und 18.00 Uhr statt.
4. Die Ausgrenzung oder besser die Beeinflussung von Wählern durch Wahlveranstaltungen. Ich durfte im LTW SH dieses deutlich erleben. Teilnehmer und Moderatoren waren im Vorwege gebrieft. Die Thematik war eindeutig auf eine bestimmte Partei zugeschnitten. Fragen mit denen man die favorisierten Kandidaten zum wackeln hätte bringen können, wurden gezielt vermieden. Schlimm ist allerdings die Demoskopie, diese Glaskugelhörigkeit und die daraus folgende Beeinflussung der Wähler mit der durch gezielte Fragen ein bestimmtes Bild erzeugt werden kann führte dazu, das Landtagsabgeordnete von Veranstaltungen ausgeschlossen wurden, da ihre Partei eh keine Chance hätte. Diese Pseudovorwahlen, sind massive Wählerbeeinflussung und gehören genauso wie Wahlwerbung vor den Wahllokalen verboten.
Mein Fazit: Wir Piraten haben es versäumt, als direkt Betroffene diese Problematik aufzuarbeiten und dagegen gerichtlich vorzugehen. Diese Gesetze und Bedingungen sind nach und nach den Bedürfnissen der Mehrheit der großen Parteien angepasst und teilweise geschickt verpackt worden. Kleinen Parteien ist es, trotz Erfolgen, auf demokratischem Wege unmöglich ist diesen Selbstbedienungsladen der großen Parteien zu schließen. Diese Gesetze schädigen die Demokratie mehr als es zunächst den Anschein hat.