Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, hat mit ihrem Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung für einen Aufschrei gesorgt. Kükenschreddern, Glyphosat-Einsatz, Lebensmittelverschwendung, Tierwohlsiegel, Sauenhaltung im Kastenstand, Ferkelkastration ohne Veterinär – alles gewünscht und geduldet, bzw. hat sie sich daran probiert und versagt. Dafür will man jetzt nachhaltig Züchtern und Haltern schaden. Es zieht sich ein Muster durch ihre Arbeit: heißes Eisen aufgreifen, Strategie ankündigen, einknicken.

Schauen wir uns zunächst die aktuelle Situation beim Thema Hund an. Geschätzt gibt es eine Population von 9 Mio. Hunden im Land. [1] Diese teilen sich auf 40% Mischlinge und 60% „Rassehunde“ auf, wobei nur 15% der Rassehunde aus dem seriösen Zuchtgeschehen stammen und eine international anerkannte Ahnentafel haben. Bei einigen Rassen sieht die Situation noch dramatischer aus, doch dazu später mehr. Die Züchter im VDH, die sich aufgrund von strengen Vorgaben des Dachverbandes über die Rahmenzuchtordnungen und den rassebuchführenden Mitgliedsvereinen mit ihren verfeinerten und spezifizierten Zuchtordnungen freiwillig dazu verpflichtet haben, erfahren eine massive Schlechterstellung gegenüber kommerziellen Hundeverkäufern. Zudem werden sie werden kriminalisiert und der Willkür ausgeliefert. Nehmen wir einen Chihuahua-Züchter, der in seinem Rudel gleichermaßen Alttiere, vielversprechende Jungtiere und aktiv im Zuchteinsatz stehende Tiere vereint. Dies hätte er jetzt auf fünf Tiere zu begrenzen. Zum Bestand werden eben auch die nicht mehr/noch nicht aktiven Tiere gezählt. Man nötigt einen Züchter, der mit Herzblut sein Ideal versucht züchterisch zu erreichen, eine Reduzierung/Verknappung – auch der genetischen Varianz – hinzunehmen, weil eine Höchstzahl ohne praktische Durchführbarkeit festgesetzt wird. Was beim Zwerghund mit unter 2kg noch lächerlich anmutet, wird bei Meutehunden schnell zum Problem.

Gerne bedient wird ja auch der Qualzuchtgedanke. Hier werden Rassen bestraft, die kaum mehr zu 10% [2] aus dem seriösen Zuchtgeschehen stammen. Über 90% [3] der Möpse und Französischen Bulldoggen stammen aus unüberwachten Verpaarungen/vom Vermehrer. Stellt man dem gegenüber, dass z.B. in 2018 nur 402 Möpse auf den nationalen und internationalen Ausstellungen (inkl. zahlreicher ausländischer Teilnehmer) vorgestellt wurden, wird es um so absurder, ein Ausstellungsverbot zu fordern, um die Hunde aus der öffentlichen Wahrnehmung zu ziehen. Die Formulierungen bezüglich einer unterstellten Leidensannahme sind so allgemein, dass davon auszugehen ist, dass kein Amtstierarzt daraus konkrete Maßnahmen ableiten kann. Der individuellen Interpretation des Einzelnen sind damit keine Grenzen gesetzt. Auch da, wo Behauptungen durch Gegengutachten entkräftet wurden, so zum Beispiel bei der Haarlosigkeit der mexikanischen Urhunde (Schopfhunde), welche durch das Foxy3-Gen verursacht wird, aber in der Zucht ausreichend Würdigung über die Vollzahnigkeit (komplettes Scherengebiss) bei der Zuchtzulassung erfahren. Oder dem Fitnesstest für die brachycephalen Rassen. Gänzlich unbeachtet sind hier Fellmengen, schwere Behänge, Skelettanomalien, kranke Fehlfarben wie Merle oder blau usw. und Rassedispositionen wie PRA, Dermoid-Sinus, DCM, DM, HD, ED, CEA OCD, MH u.v.m – die ein anwesender Amtsveterinär kaum bei der Einlasskontrolle erfassen kann.

Doch auch bei Sporthunden möchte Frau Klöckner nachhaltig schädigend eingreifen. Mit der Formulierung „Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.“ unter dem geforderten Ausstellungsverbot werden auch sämtliche Prüfungen, Tests, Beurteilungen, Veranstaltungen und Wettkämpfe für Jagdhunde, Gebrauchshunde und sportlich geführte Hunde, bzw. Hunde, die sich zum sozialverträglichen Einfügen in unsere Gesellschaft einer Ausbildung zum Begleithund u.ä. unterziehen, erfasst.
Wurde wenigstens hier umfassend vernichtend formuliert? Nein, diese Formulierung bezieht sich nur auf kupierte Hunde – das Tierschutzgesetz thematisiert hier zusätzlich noch die Kastration ohne medizinische Indikation. Ein leider immer noch regulär durchgeführter Wunscheingriff –mit deutlich weitreichenderen Folgen wie eine standardgerecht gekürzte Rute zur Vermeidung von Verletzungen wie dem Happy-Tail-Syndrom. Hier wird nur eine überschaubare Anzahl von Hunden von der artgerechten Auslastung ausgeschlossen. Das Gros mit massiven Eingriffen in deren Hormonhaushalt -mit all den nachgelagerten Folge-Erkrankungen- wird wohlwissentlich gar nicht thematisiert. Ob hier eine Lobbyarbeit der Operierenden erfolgte, bleibt unklar. Welche Fachleute in Gänze zum Referentenentwurf gehört wurden, wenn man sich die Stellungnahmen vom VDH und des wissenschaftlichen Beirates anschaut, bleibt ebenfalls offen.

Wurde denn wenigstens etwas mit dem zweiten Teil verbessert, der Tierschutztransportverordnung? „Beförderungen nach Satz 1 müssen spätestens nach viereinhalb Stunden beendet sein, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad C herrscht.“ – lässt kurz hoffen, wird jedoch direkt mit „Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, soweit die Nutztiere in Transportmitteln befördert werden, die die Anforderungen nach Anhang I Kapitel VI Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erfüllen.“ zahnlos gemacht. Das Schlachtvieh darf also auch im Hochsommer bei hohen Temperaturen länger als 4 Stunden durch die Gegend gekarrt werden – denn es sind nur Nutztiere und dafür gewidmete Fahrzeuge.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Irrsinn durch den Föderalismus abgemildert wird. Der Föderalismus, der es ja auch ermöglicht, einzelne Rassen in den Bundesländern zu verbieten oder mit unsinnigen Forderungen zu belegen, die zum Beispiel im Bereich der Hundesteuereinnahmen durch die Kommunen quasi alle 30km einer Änderung unterliegt.

Quellen/Fußnoten:
[1] Heimtierstudie 2019: Ökonomische und soziale Bedeutung der Heimtierhaltung in Deutschland Teil 1, September 2019
[2] VDH-Welpenzahlen 2018: Mops: 282 Welpen; Französische Bulldogge: 154 Welpen
[3] Abgleich der VDH-Welpenzahlen mit den bei Tasso registrierten Hunden der entsprechenden Rassen