Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte dazu aufgerufen, das „Solarpaket I“ zu kommentieren. Dabei handelt es sich um eine Sammlung Gesetzesänderungen u.a. am EEG und Energiewirtschaftsgesetz, mit denen der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt werden soll. Die Piratenpartei Deutschland hat dazu am 4. Juli eine Stellungnahme abgegeben.
Richtige erste Schritte auch nach externem Druck
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass nach vielen Jahren Stillstand oder sogar deutlichem Rückschritt mit Altmaier und Vorgängern jetzt viele notwendige Reformen angegangen werden. Beispielsweise werden die Balkonkraftwerke gründlich entbürokratisiert. Hier hat wohl auch die erfolgreiche Petiton vom „Akkudoktor“ Andreas Schmitz zusätzlichen Druck gemacht, endlich zu handeln.
Noch zu viele Fehlplanungen
Andererseits fehlt aber immer noch ein größerer Rahmen und die Weichenstellungen für die tatsächlich notwendige Struktur. Der Zubau von Photovoltaik trifft auf ein Stromnetz, das immer noch weitgehend auf eine zentralisierte, fossile Erzeugerstruktur ausgerichtet ist. Es werden immer noch Stromtrassen geplant, die nicht in absehbarer Zeit gebaut werden können, hohe Kosten verursachen und für eine dezentrale Erzeugung weitgehend überflüssig sind.
Viel zu wenig Augenmerk auf Speicher
Speicher spielen immer noch eine untergeordnete Rolle in der Netzplanung, Gaskraftwerke sollen die Lücken schließen. Nur sind auch die ein Problem beim Erreichen der Klimaziele und auch ein Problem für die Energiekosten. Darum fordern wir eine massive Kampagne dafür, die Verteilnetze (nicht die Stromtrassen) zu ertüchtigen und Speicher auf allen Netzebenen vorzusehen.
Mehr Dezentralität wagen
Auch eine Ausweitung der Installationsorte für Photovoltaik ist überfällig. Agri-PV, also die Kombination von PV mit Landwirtschaft, insbesondere mit hochwertigen Früchten, die vom Sonnen- und Hagelschutz durch die PV-Panels profitieren, ergibt eine einfache Doppelnutzung ohnehin vorhandener Flächen. Gleiches gilt für die Überdachung von versiegelten Flächen. Bei Parkplätzen können durch die Kombination Fahrzeuge geladen werden, ohne dafür einen Ausbau des Netzes zu benötigen.
Ein echter Start, aber noch mit Handbremse
Darum ist unser Fazit zum Solarpaket I: Guter Start, aber wir wünschen uns hier deutlich mehr. Und bitte nicht alle paar Monate an den Gesetzen drehen, sondern ein mal richtig, sonst weiß niemand, worauf man sich verlassen kann.
Nachfolgend unsere Stellungnahme im Originaltext
Stellungnahme der Piratenpartei Deutschland zum Referentenentwurf des BMWK „Solarpaket I“
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt außerordentlich, dass das BMWK ernsthafte Schritte macht, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen. Die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes, speziell auch bei den Balkonkraftwerken, ist ein überfälliger und notwendiger Schritt. Jedoch sehen wir noch bei einigen Punkten weiteren Handlungsbedarf.
Insbesondere negativ aufgefallen ist uns, dass das Thema Speicher nicht angegangen wird. Im EEG werden bisher primär Speicher mit Wasserstoff betrachtet, die aus unserer Sicht zumindest auf den unteren Netzebenen gar keine Rolle spielen werden. Mindestens eine Gleichstellung anderer Speichermethoden ist hier dringend notwendig.
Insbesondere bei PV, die naturgemäß tageszeitabhängig ist, sind Speicher eine unabdingbare Komponente, um weitere Kapazitäten sinnvoll ins Netz zu bringen.
Des weiteren sehen wir es nicht als zielführend an, die Ausbaugeschwindigkeit in irgendeiner Form zu deckeln. Dies sollte Marktmechanismen überlassen werden. Auch die hälftige Aufteilung auf Dach und Freifeld PV sehen wir nicht als zweckmäßig an. Statt Dach-PV sollte generell PV an der Gebäudehülle betrachtet werden. Generell bieten versiegelte Flächen, Agri-PV und schwimmende PV noch sehr viel Potenzial mit gleichzeitig nutzbaren Synergien, wie dem Schutz empfindlicher Nutzpflanzen, Mehrfachnutzung von Flächen oder Reduzierung der Verdunstung in Wasserreservoirs. Entsprechende Beispiele finden sich z.B. in Frankreich, wo Parkplätze ab einer gewissen Größe mit PV überdacht werden müssen oder in Kalifornien, wo Wasserkanäle mit PV bedeckt werden.
Nicht nachvollziehbar ist für uns, warum bei Balkonkraftwerken die Anlagenleistung auf 2 kW begrenzt werden soll, während der Wechselrichter ohnehin auf 800 W begrenzen muss. Hier wären auch Nutzungen denkbar, bei denen bei höheren Erträgen ein Teil der Leistung nicht über den Wechselrichter geht, sondern anderweitig genutzt wird, beispielsweise, um Batterien zu laden. Die zusätzliche Begrenzung ist bestenfalls redundant.
Die Definition der Gebäudestromanlage im Kontext Mieterstrom sieht einseitig nur PV als Stromerzeuger vor. Dies sollte korrigiert werden, da abhängig von den lokalen Gegebenheiten auch z.B. Kleinwindkraft oder Geothermie in Betracht kommen können. Das wäre ein Punkt, an welchem der Begriff der Technologieoffenheit tatsächlich mit Leben gefüllt werden kann.
Die Ungleichbehandlung zwischen Voll- und Teileinspeisung sollte komplett abgeschafft und alle damit verbundenen Verfahren erheblich entbürokratisiert werden. Der bisherige Aufwand verhindert insbesondere in mittelständischen Unternehmen mit geeigneten Dachflächen oftmals die Investition in eine Anlage, die das gesamte Potenzial nutzt.
Wir würden uns freuen, wenn unsere Anregungen aufgenommen werden.