Telegram-Gründers Pawel Walerjewitsch Durovs Verhaftung in Frankreich erregt gerade die Gemüter.
Die staatlichen Sicherheitsbehörden einerseits, die die Meinungsfreiheit eher sehr eng auslegen und für ihre Arbeit die Nutzerinformationen gerne hätten.
Oldschool und erfolgreich zu ermitteln, ist den Behörden mittlerweile zu aufwendig. Zusätzlich geiern im Hintergrund die Geheimdienste, die noch ganz andere Wünsche haben. Sie wollen Kontrolle, wo sie nichts zu kontrollieren haben.
Andererseits die Digital Natives und Freiheitskämpfer, die die Meinungsfreiheit eher schrankenlos fordern, mitten drin die Gerichte.
Es kann richtig sein, hohe Geldstrafen zu verhängen, wenn vermutet wird, dass Gesetze zum Schutz vor Verbrechen wie Hassrede und Kinderpornografie nicht eingehalten werden. Es ist aber nicht in Ordnung, einzelne Besitzer persönlich dafür verantwortlich zu machen.
Hinzu kommt der unklare Vorwurf, „nicht genug unternommen zu haben“. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) legt die Verantwortung nicht auf Anbieter und Besitzer, sondern schreibt ihnen bestimmte Pflichten vor. Der fehlende Wille zur Zusammenarbeit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus ist übrigens kein Verbrechen und kann auch nicht rechtlich erzwungen werden.
Zu keiner Zeit wurden aus gutem Grund Straftaten Dritter so verfolgt. Weder Wohnungen noch Handys oder Parkbänke. Denn es gelten die Grundrechte für jedermann. Jemanden für den Missbrauch seines Dienstes durch Dritte zu verhaften, ist neu.
Wie oft haben wir Piraten darauf hingewiesen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das selbe gilt auch für die Maßnahmen der staatlichen Behörden.
Festgenommen während routinemäßiger Vorermittlungen und ohne Anklage in Gewahrsam gehalten – der französische Staat überschreitet hier deutlich seine Befugnisse. Ein öffentlich zugänglicher Haftbefehl scheint nicht vorzuliegen.
Durov hätte daher nie verhaftet werden dürfen und muss sofort freigelassen werden!