Wie schon beim letzten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Piraten auch gegen die Neuauflage Verfassungsbeschwerde einlegen. Ein entsprechender Entwurf wird derzeit vom Landtagsabgeordneten und Themenbeauftragten für Datenschutz, Dr. Patrick Breyer, zusammen mit Digitalcourage und Anwalt Meinhard Starostik vorbereitet. Jeder Bürger kann diese Beschwerde unterstützen, was bereits 25.921 Menschen tun. Aktuell werden Fakten zur Zunahme der Überwachung seit 2010 gesammelt („Überwachungsgesamtrechnung“).

„Nachdem der Europäische Gerichtshof einer anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt hat, kann die Neuauflage des rückgratlosen Bundesjustizministers keinen Bestand haben“, zeigt sich Patrick Breyer zuversichtlich. „Eine verdachtslose und massenhafte Vorratsspeicherung der Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir wollen das vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig begründen und auch berücksichtigen, dass die verfassungsrechtlich geforderte Betroffenheit der Beschwerdeführer erst mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch ihre Telekommunikationsanbieter eintreten könnte. Bisher warten die Anbieter noch auf die Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur.“

Breyer sieht auch kein Problem dabei, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, da das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt und deshalb kein zwingender Grund für eine Eilentscheidung vorliegt . „Schon bei unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das erste Gesetz hat das Gericht eine einstweilige Aussetzung der Datenspeicherung selbst abgelehnt. Das sagt also nichts über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.“

Daneben haben die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Normenkontrollverfahren des Landes gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Zwei Mitglieder der Berliner Piratenfraktion haben sich zudem bereits im Dezember einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte Müller Müller Rößner angeschlossen (Az. 1 BvR 3156/15).