Nun ist es Fakt: Islamistische “Gefährder” sollen, wenn es nach dem Bundeskabinett geht, künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Damit wird den Forderungen von Heiko Maas und Thomas de Maizière nachgegeben, die dieses Überwachungsinstrument bereits zu Anfang des Jahres gefordert hatten.
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:
„Ich wiederhole mich ungern, doch wie wir bereits am 10. Januar betonten, sind die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten völlig ausreichend und müssen nur entsprechend umgesetzt werden. Die Beschränkung auf islamistische Gefährder erinnert an homöopathische Mittelchen: Wir behandeln Terror-Risiken mit wirkungslosen Zuckerkügelchen, was hauptsächlich der Beruhigung dienen soll und beschränken uns dabei auf Personenkreise, welche in den letzten drei Monaten Anschläge verübt haben. Und was ist mit den restlichen Gefährdern, zum Beispiel im rechtsradikalen Milieu?
Mir fehlt an dieser Stelle eine klare Definition, nach welchen Motiven und Handlungsmustern zukünftig entschieden wird, wer Gefährder oder Terrorist ist und wer nicht.“
…..bisherige rechtliche Möglichkeiten ausreichend….
Welche sind gemeint ? Mehr Polizei ? Verschwendung von Steuergeld, die Zahl der Delikte geht zurück. Wegsperren ? Härtere Strafen ? Bringt nichts, wir waren immer dagegen. Ausweisen ? Dann kommen sie einfach wieder, wir wissen doch Mauern, Zäune usw. nützt alles nichts. Und solange man Rechtsextreme Deutsche nicht ausweisen kann sollte man ausländische Straftäter auch nicht ausweisen. Das wäre unfair und nicht offen. Wir wollen doch nach allen Seiten offen sein ?
Moment mal. Was ist mit: Solange Du nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurdest, bist Du ohne Schuld? Rechtsgrundsätze für Anfänger?
Wie wird diese „Sonderbehandlung“ gerechtfertigt?
Wie ist eine solche Überwachungsmaßnahme mit dem Grundgesetz zu legitimieren?
Menschenwürde durch Füßfessel?
Es hilft nur noch Piraten zu wählen,
denn Grundrechte bekommen wir nirgends anders mehr geschützt.
In Russland sagt man : So lange du nicht erwischt wurdest bist du kein Dieb. Logikgrundsätze für Anfänger ?
Schreib keine Postings, deren einziges Ziel ist, Streit zu schüren. Lass deinen Frust nicht an anderen Teilnehmern aus. Auch Troll-Postings sind unerwünscht.
In der Tat ist das Mittel einer Fußfessel ein Instrument, um kurzfristig Handlungsfähigkeit zu suggerieren. Ähnlich wie beim Entschluss der Bundesregierung zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze werden durch die Bundesminister der Justiz und des Innern nun wieder Kompetenz in einem Gebiet beansprucht, in dem grundsätzlich Länderhoheit herrscht. Hier liegt m.E. ein Grunddproblem, denn im Föderalismus herrscht zur Zeit keine einheitliche Regelung. Fraglich wäre, ob die jeweiligen Landesverbände der Piraten nachfragen wollen, wie in den einzelnen Ländern die Definition eines Gefährders lautet – natürlich für die jeweiligen Phänomenbereiche „Rechts“, „Links“ , „Ausländer“ und „islamistische Gewalttäter“. Ich würde mich wundern, wenn die Antwort bundesweit identisch wäre. Könnten die Piraten hier ggfls. für eine Vereinheitlichung eintreten?
Eine (kleine) Anfrage der jeweiligen Landtagsfraktionen, solange es denn noch welche gibt, an die jeweilige Landesregierung nach der Anzahl von Gefährdern in den einzelnen BuLä verbunden mit der Frage, wie denn die jeweiligen Länder mit diesen Gefährdern umgehen, dürfte „spannende“ Antworten ergben, zumal hier unterschiedliche Ergebnisse nach den Phänomenbereichen zu erwarten sein dürften.
Wie ist die fachliche Einschätzung der jeweiligen Strafverfolgungsbehördern der einzelnen Länder in Bezug auf Fußfesseleinsatz bei Gefährdern? Möglicherweise sehen „Profis“ diesen Einsatz ganz anders, als Sicherheitspolitiker. Ich persönlich glaube nicht, dass der Attentäter von Berlin sich von einer Fußfessel hätte aufhalten lassen.
Mir erschließt es sich nicht, wie der zu erwartende immense Aufwand einer Fußfesselüberwachung gestemmt werden soll. Hier fände ich Nachfragen der Piraten ebenfalls sinnvoll. Gleiches gilt für die Videoüberwachung. Auch hier steht die Frage im Vordergrund, welche Bilddaten wann vom wem mit welchenschon vorliegenden (in Ländersystemen gespeicherten) Bilddaten verglichen werden dürfen. Wissen die Piraten über den Länderbestand von Lichtbilddateien bescheid? Wem sind diese zugänglich? Könnte ein Lichtbildvergleich tatsächlich ein probates Mittel zur Gefahrenabwehr/Strafverfolgung sein? Wenn ja, was wäre zu beachten? Gibt es Bundesländer, deren Strafverfolgungsbehörden mit Gesichtserkennunssystemen zum automatischen Abgleich arbeiten? Ich glaube eher an sehr wenige mit sehr geringen Möglichkeiten. Ich würde mich freuen, mehr von einem Einsatz der Piraten in diesem Gebiet zu hören. Hier wird in kurzer Zeit wohl Vieles in die Wege geleitet und eine kritische Befassung damit unabdingbar. Kritisch bedeutet abeer aus meiner Sicht auch ergebnisoffen.