CDU, CSU und SPD loben das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in den höchsten Tönen; das ist nicht neu. Schließlich hatten sie es seinerzeit in schöner Harmonie gemeinsam beschlossen. Dass es dabei trotz aller bisheriger Kritik keinerlei Umdenken zu geben scheint, hat die Justizministerin im August diesen Jahres nochmals eindrucksvoll untermauert.

„Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Hassbotschaften im Netz von den sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bis Ende des Jahres werden wir hierzu weitere Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz“, so Bundesjustizministerin Lambrecht im Spiegel vom 31. August dieses Jahres.

Dass sich nun die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz am Samstag ebenfalls ganz offen für das NetzDG aussprechen, kann mittlerweile nicht mehr überraschen: Die damalige Kritik der Grünen richtete sich nicht gegen die Einführung des Gesetzes selbst, sondern lediglich gegen bestimmte einzelne Formulierungen. Der Beschluss ist daher nur die logische Konsequenz aus dem weiteren Abrücken der Grünen von elementaren Bürgerrechten.

Auch wir PIRATEN stellen uns konsequent gegen Hass und Hetze. Ganz egal, ob dies im „normalen Leben“ stattfindet oder in sozialen Netzwerken. Sofern dadurch Straftatbestände erfüllt werden, sind diese selbstverständlich durch die Judikative mit aller gebotenen Härte des Rechtsrahmens zu verfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Parteien sind wir aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Hetze leisten kann oder wird. Vielmehr sind die mit diesem Gesetz verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte.

Bereits 2017 haben wir vor der Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich gewarnt. Ganz egal, wie nun versucht wird, das NetzDG positiv darzustellen: Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind weiterhin gegeben.

Anja Hirschel, Themenbeauftragte „Digitaler Wandel“ der Piratenpartei Deutschland, formuliert punktgenau:

„Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber immer unter Beachtung der Freiheitsrechte, die uns das Grundgesetz garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

„Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden,“

ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

Unsere konkreten Forderungen werden wir daher aufrecht erhalten:

  • Eine personell besser ausgestattete und geschulte Justiz
  • Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social-Media-Plattformen
  • Verpflichtung von großen Social-Media-Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
  • Zusatz „Digitale Netzwerke“ muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden
  • Keine asymmetrischen Anreizstrukturen, die zu Overblocking führen

Wir PIRATEN stehen zu unserem Wort und werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der Grundrechte eintreten.