CDU, CSU und SPD loben das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in den höchsten Tönen; das ist nicht neu. Schließlich hatten sie es seinerzeit in schöner Harmonie gemeinsam beschlossen. Dass es dabei trotz aller bisheriger Kritik keinerlei Umdenken zu geben scheint, hat die Justizministerin im August diesen Jahres nochmals eindrucksvoll untermauert.
„Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Hassbotschaften im Netz von den sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bis Ende des Jahres werden wir hierzu weitere Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz“, so Bundesjustizministerin Lambrecht im Spiegel vom 31. August dieses Jahres.
Dass sich nun die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz am Samstag ebenfalls ganz offen für das NetzDG aussprechen, kann mittlerweile nicht mehr überraschen: Die damalige Kritik der Grünen richtete sich nicht gegen die Einführung des Gesetzes selbst, sondern lediglich gegen bestimmte einzelne Formulierungen. Der Beschluss ist daher nur die logische Konsequenz aus dem weiteren Abrücken der Grünen von elementaren Bürgerrechten.
Auch wir PIRATEN stellen uns konsequent gegen Hass und Hetze. Ganz egal, ob dies im „normalen Leben“ stattfindet oder in sozialen Netzwerken. Sofern dadurch Straftatbestände erfüllt werden, sind diese selbstverständlich durch die Judikative mit aller gebotenen Härte des Rechtsrahmens zu verfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Parteien sind wir aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Hetze leisten kann oder wird. Vielmehr sind die mit diesem Gesetz verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte.
Bereits 2017 haben wir vor der Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich gewarnt. Ganz egal, wie nun versucht wird, das NetzDG positiv darzustellen: Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind weiterhin gegeben.
Anja Hirschel, Themenbeauftragte „Digitaler Wandel“ der Piratenpartei Deutschland, formuliert punktgenau:
„Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber immer unter Beachtung der Freiheitsrechte, die uns das Grundgesetz garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“
„Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden,“
ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.
Unsere konkreten Forderungen werden wir daher aufrecht erhalten:
- Eine personell besser ausgestattete und geschulte Justiz
- Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social-Media-Plattformen
- Verpflichtung von großen Social-Media-Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
- Zusatz „Digitale Netzwerke“ muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden
- Keine asymmetrischen Anreizstrukturen, die zu Overblocking führen
Wir PIRATEN stehen zu unserem Wort und werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der Grundrechte eintreten.
Abgesehen, dass absolut nicht verständlich ist, was die Aufrechterhaltung der genannten Forderungen der Piratenpartei mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben bzw. dabei helfen könnten die Hass und Hetze im Netz zu verhindern, ist die Problemlage doch eine ganz andere.
Das Löschen von strafbaren Inhalten muss aufgrund der Besonderheit des Netzes sehr schnell erfolgen, da es aufgrund der rasanten Verbreitungsmöglichkeiten für einen Betroffenen zu einem nachhaltigen Schaden kommen könnte, der unverhältnismässig hoch wäre, gegenüber dem Eingriff in die Grundrechte des Autors.
Das NetzDG hat dabei eine Übertragung dieser originär hoheitlichen Aufgabe auf den Plattformbetreiber vorgenommen,da er ja schließlich auch in der technischen Verantwortung steht. Und nur diese Vorgehensweise ist problematisch.
Insoweit sind die Aussagen der beiden Vertreter der Piratenpartei doch sehr kurz gegriffen, da man sich insoweit bei Vorliegen von strafrechtlich relevanten Aussagen, auf die Seiten der Täter schlägt und nicht auf Seiten der Opfer. Die Freiheitsrechte des Einzelnen pauschal über die Opferrechte des geschädigten Betroffenen zu stellen, halte ich für verantwortungslos. Insoweit wäre es angebracht, eine Zwischenlösung zu finden.
Das Problem ist, dass nach dem NetzDG die Entscheidungshoheit was zu löschen sei, dem Plattformbetreiber obliegt. Diese Entscheidung muss wieder in hoheitlichen Raum zurückverlagert werden und in einer richterlichen Eil Taskforce Internet münden. Sprich dass unverzüglich eine richterliche Eilprüfung im Schnellverfahren bei einer neu einzurichtenden Abteilung bei Gericht erfolgt und diese im dauerhaften Kontakt mit den Plattformbetreibern steht und somit die Löschung bzw. Ausblendung eines Beitrages bis zur einer etwaigen Hauptverhandlung schnellst möglich veranlassen kann. Sollte kein Rechtsmittel eingelegt werden, so bleibt ein Beitrag ausgeblendet.
So wird die Beurteilung ob etwas wegen dem NetzDG gelöscht werden muss einer vorläufigen richterlichen Prüfung unterzogen und auch Opferschutz zur schnellst möglichen Löschung dieser Inhalte gewährleistet.
Opfer von Beleidigungen, Verleumdungen und anderer strafbarer Inhalte im Netz auf den bloßen Rechtsweg zu beschränken, welcher viel zu langsam agiert, stellt eine unangemessene Handhabung von Opferrechten zu.
Sorry to say, man sollte sich auch in die eventuell Betroffen und nicht nur in die Täter hineinversetzen können.
Ich finde deinen Vorschlag mit der richterlichen Prüfung ganz gut und überdenkenswert. Magst du ihn ihm Forum unter https://forum.piratenpartei.de nochmal vorstellen und Diskutieren ? Deine Idee könnte ja durchaus dann auch als Programmpunkt ins Parteiprogramm bzw. Wahlprogramm aufgenommen werden.
Ich denke das es hier auch überlegenswert wäre den Strafrahmen deutlich zu erhöhen. Wenn für rassistische Hetze eben mehr droht als nur die „Löschung“ dann wird es davon weniger geben. Sprich, das das Strafmaß dafür höher ist. Für Holocaustleugnung kann man in Deutschland in den Knast wandern, das müsste auch für andere Formen Rechter Hetze gelten. D.h wenn es hier härtere Strafen geben würde, dann würde auch weniger gehetzt und es bräuchte dann auch weniger Löschungen bzw. Eingriffe ins Internet.
Ich verstehe das ganze noch nicht so richtig. Aber ich halte es für schwierig im Internet etwas zu löschen. Wenn wir da nicht genaue Regeln nach unserem GG aufstellen, ist dem Löschen von Inhalten , Tür und Tor geöffnet. Und ehe wir uns versehen wird das Internet zu deutschlandweiten Intranet, wo wir nur noch den Ausschnitt sehen können den die Provider uns erlauben.
Schöne neue Welt, (seufz).
Ich bin auch der Meinung, dass unsere bisherigen Gesetze ausreichen. Auf dem Schulhof kann auch keiner vor Hänseleien beschützt werden, aber abstrafen kann man. Die Regierung macht das was sie immer macht, irgendwas befehlen alle gehorchen und morgen ein anderes Thema.
Was ich damit sagen will ist, dass üble Nachrede und dergleichen mit den selben mitteln verfolgt werden sollte wie auch im richtigen leben, da es auch auf das Einfluss nimmt. Volksverhetzung etc etc. Dazu benötigt man ein durchsetzbares Gesetz, keine Filter. Wer soll denn bitteschön Urteilen über falsch und richtig. Ich denke da nur an diskriminierende künstliche Intelligenz – da gab es ja hin und wieder Berichte zu. So funktioniert das nicht und ich glaube auch wie die Piraten das anzumerken scheinen, dass es der Regierung hier deutlich an Kompletenz fehlt. Das kommt eben davon, wenn man sich Berater holt, dann aber auf deren Meinung pfeift. Eher lästig scheint mir der Regierung das zu sein wie ich das in der Zeitung verfolgen konnte. Aber, da kenn ich mich nicht aus.
„Ja, zu Stopschildern im Internet aber was ist ein Browser?“