Wir fordern eine konsequente und schnelle Energiewende bis 2035! 2050 als Zieltermin ist viel zu spät, um dem Klimawandel und anderen Herausforderungen der Zukunft sinnvoll zu begegnen.
Die Energieversorgung muss so schnell wie möglich auf nachhaltige Quellen umgestellt werden. Fossile Energieträger sind endlich, in hohem Masse gesundheitsschädlich, verschmutzen die Umwelt, belasten das Klima und sind Grund für Abhängigkeiten, Konflikte und Kriege. Eine langfristige, zuverlässige, bezahlbare und friedliche Energieversorgung ist nur aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) möglich.
Eine erfolgreiche Energiewende ist auch Voraussetzung für die weitere Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) sind mittlerweile die preiswertesten Energiequellen. Die Preisvorteile kommen jedoch bei den Endverbrauchern und bei dem überwiegenden Teil der Wirtschaft durch eine falsche Regelsetzung nicht an.
Alle für eine Energiewende erforderlichen Technologien sind heute bereits im Einsatz. Diese werden aber durch Gesetzgebung und falsche Anreizpolitik bisher ausgebremst.
Für die Energiewende müssen die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zusammengebracht werden. Der Strom wird bei der Energiewende die Leitfunktion übernehmen. Wärme und Verkehr müssen zum großen Teil mit Strom betrieben werden.
Unsere Hauptforderungen sind:
- 100% Erneuerbarer Strom bis 2030
- 100% Erneuerbare Energieversorgung bis 2035
- Kohleausstieg bis 2024, sofortiger Stopp der Abbagerung neuer Gebiete
- Dezentrale Strukturen bevorzugen
- Verdeckte Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen
- Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen
- Bürger einbeziehen
- Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen
Das wollen wir wie folgt erreichen:
Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende
Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste Stromquelle.
- Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden, beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung.
- PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert.
- Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und Streichung von Abgaben entlastet werden.
Windenergie als Ergänzung
Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur PV. Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.
- Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter Bürgerbeteiligung erfolgen.
- Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen.
Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen
Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
- Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe verwendet werden.
- Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender Rechtsrahmen geschaffen werden.
Geothermie und Wasserkraft
Geothermie und Wasserkraft können nur einen begrenzten Beitrag zur Energiewende leisten, lokal aber von großer Bedeutung sein.
- Wo die Nutzung umweltverträglich möglich ist, soll dies gefördert werden.
Kohleausstieg sofort
Die Nutzung von Kohle muss schnellstmöglich beendet werden. Das „Kohleausstiegsgesetz“ ist in jeder Hinsicht unzureichend.
- Sofortiger Stopp der Abbaggerung neuer Gebiete
- Kompletter Kohleausstieg bis 2024
Kohlekraftwerke haben eine begrenzte Reaktionsfähigkeit. Da ein Betriebsstart lange dauert und die Kraftwerke nicht einfach abgestellt werden können, bleiben sie am Netz. So wird der Strom unnötig teuer, da EE-Strom abgeregelt oder an der Börse für negative Preise verkauft wird. Daher wollen wir die Merit-Order, also die Reihenfolge nach der Kraftwerke ins Netz gerufen werden, neu definieren.
- Kraftwerke mit höherem CO2-Ausstoß dürfen erst später, also bei deutlich höherem Bedarf ins Netz gerufen werden.
Dadurch würden mehr Gaskraftwerke statt Kohlekraftwerke eingesetzt, diese haben dann deutlich kürzere Laufzeiten, da sie auf schwankende Erzeugung und wechselnden Verbrauch schneller reagieren können. Dies reduziert den CO2-Ausstoß deutlich, entlastet die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage und entzieht den Kohlekraftwerken weitere Marktanteile, so dass diese kurzfristig freiwillig den Markt verlassen werden.
Power-to-Gas / Wasserstoff
Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen.
- Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch skalieren, dies soll gefördert werden.
Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur
Die Energiewende wird dezentral erfolgen
- Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen.
- Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der Versorgungsicherheit dienen.
- Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die Übertragungsverluste
Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei
Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten.
- Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen.
- Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.
Netzentgelte entfernungsabhängig berechnen
Der internationale bzw. überregionale Stromhandel erfordert einen sehr teuren Ausbau der Übertragungsnetze. Dieser übermäßige Ausbau ist bei einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur nicht notwendig. Die heutige Struktur der Netzentgelte berücksichtigt nicht die Gesetze der Physik. Es wird Stromhandel über Strecken ermöglicht, die der Strom nicht zurücklegen kann. Dies führt zu Belastungen der Netze, die kostenintensive Regeleingriffe notwendig machen. Die dadurch verursachten Kosten werden von den Stromkunden bezahlt, obwohl sie nicht davon profitieren.
- Für die Förderung einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur muss die Erhebung der Netzentgelte entfernungsabhängig erfolgen.
Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen
Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite, die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die Trassen tatsächlich benötigt werden.
- Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale Energiewende notwendig sind.
Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die BNetzA ist u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig. Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkunden garantieren.
- Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen.
Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung
Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa.
- Subventionen und Beihilfen für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden.
Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.
- Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden.
Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung
Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber konventioneller Kraftwerke keine Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten.
- CO2 Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten.
- Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen.
Transparente Strompreise
Derzeit wird durch den Aufschlag der EEG-Umlage und deren Ausweisung auf der Stromrechnung ein falsches Bild erzeugt. Die Subventionen in Kohle und Atomenergie sowie die immensen Folgekosten werden auf der Stromrechnung weder berücksichtigt noch ausgewiesen, als versteckte Kosten allerdings von uns allen getragen. Damit wird dem öffentlichen Eindruck Vorschub geleistet, dass allein die Energiewende Kosten verursacht. Darum müssen einzelne Posten transparenter aufgeführt werden.
- Auf den Stromrechnungen soll nicht nur pauschal ausgewiesen werden, welchen Anteil Netzentgelte und EEG-Umlage haben, sondern auch, wie sich diese zusammensetzen.
- Die Netzentgelte sind aufzuschlüsseln nach dem Anteil, der durch die Befreiung großer Verbraucher von diesen Kosten entsteht und dem Anteil, der durch Netzeingriffe verursacht wird, welche durch Stromhandel über physikalisch nicht mögliche Strecken notwendig werden.
- Die EEG-Umlage ist aufzuschlüsseln in die tatsächlichen Einspeisevergütungen und Direktvermarktungsprämien, sowie den Anteilen, die durch den Börsenpreiseffekt und die weitgehende Befreiung von Großverbrauchern von der EEG-Umlage (sog. besondere Ausgleichsregelung) entstehen.
- Diese Zahlen sind prozentual und als absoluter Betrag auf der Rechnung auszuweisen. Dazu muss auf der Rechnung eine Erklärung enthalten sein, die die tatsächlichen Ursachen für diese Kosten benennt.
EEG-Umlage senken, Strom bezahlbar machen
Die EEG-Umlage wird unter anderem durch die besondere Ausgleichsregelung belastet, die es Großverbrauchern erlaubt, nur einen Bruchteil der Umlage zu zahlen.
- Die Sinnhaftigkeit dieser Befreiung ist zu prüfen und die Anforderungen an die Erteilung einer solchen Ausnahme sind deutlich zu erhöhen.
Steuern, Abgaben und Umlagen machen den Großteil des Strompreises aus. Die Stromsteuer soll bei EE-Strom auf das rechtlich mögliche Minimum reduziert werden.
- Die Netzengelte sind durch die zuvor benannten Maßnahmen zu begrenzen.
Sektorenkopplung auf Strom ausrichten
Strom ist die wertvollste Energie, denn er kann universell eingesetzt werden. Eine Energiewende kann nur dann Erfolg haben, wenn die drei Energiesektoren Strom, Wärme und Verkehr zusammengebracht werden. Zukünftig wird dann etwa doppelt so viel Strom, aber insgesamt weniger Primärenergie benötigt, denn EE erzeugen Strom direkt, während mit fossilen Energieträgern Wärme erzeugt wird, die dann erst mit hohen Verlusten in Strom umgewandelt werden muss. Der Wärmesektor kann in weiten Teilen mit Wärmepumpen und elektrischen Heizungen arbeiten.
- Um fossile Energie zu eliminieren, muss Wärme mit Strom erzeugt werden und der Verkehr sich mit Strom bewegen.
Der Landverkehr ist bereits dabei, sich in die Richtung des elektrischen oder batterieelektrischen Betriebs zu entwickeln.
- Hier ist eine stärkere Förderung des Aufbaus und Vereinheitlichung der Infrastruktur notwendig.
- Für den See- und den Luftverkehr sind Lösungen für längere Strecken zu fördern.
Gebäudesanierung
Die energetische Sanierung und die Dekabonisierung im Gebäudebereich muss erheblich schneller vorangetrieben werden. Bei der momentanen Geschwindigkeit von etwa 1% des Gebäudebestands pro Jahr würde die Sanierung bis ins nächste Jahrhundert dauern.
- Die Regeln für energetische Sanierung von Bestandsgebäuden muss der Realität der Bausubstanz angepasst werden. Die Maximaldämmung ist nicht für jedes Gebäude eine gangbare Lösung.
- Hier sind Förderungen und steuerliche Erleichterungen für Investitionen notwendig, dabei muss insbesondere eine zusätzliche finanzielle Belastung von Wohnraum für Mieter vermieden werden.
Doppelbelastung für Speicher beenden und Energiespeicherfördergesetz
Für eine erfolgreiche Energiewende sind dezentrale Speicher aller Art notwendig.
- Stromspeicher werden doppelt mit Abgaben belastet, weil sie als Verbraucher und Erzeuger zählen. Als netzdienliche Elemente sollen für Speicher keine dieser Abgaben anfallen.
- Wir brauchen ein Energiespeicherfördergesetz, um Investitionsanreize zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderung einen bedarfsgerechten dezentralen Ausbau berücksichtigt.
Um saisonale Schwankungen bei der Verfügbarkeit von Energie auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir auch Energiespeicher mit hoher Kapazität in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Bereits heute gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Speichertechnologien für Wärme und Strom.
- Die weitere Entwicklung und Markteinführung von Langzeitspeichern muss intensiv unterstützt werden.
Datenschutz im Energiesektor
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende regelt den flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen, den sogenannten Smart Metern. Smart Meter sind ‚intelligente Zähler‘, welche digitale Daten empfangen und senden. Smart Meter für Haushaltskunden sind zur Versorgung mit Elektroenergie nicht notwendig. Smart Meter erfassen personenbezogene Daten und übermitteln diese an die Netzbetreiber.
- Jeder muss das Recht haben, die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten jederzeit ohne Begründung und ohne finanzielle Nachteile zu unterbinden.
Kein Fracking
Hydraulic Fracturing (Fracking) zur Gewinnung fossiler Energieträger ist eine Hochrisikotechnologie, die Wasser und Böden bedroht und zu unabsehbaren Ewigkeitsschäden führen kann. Es steht der Umsetzung der Energiewende und dem Klimaschutz im Wege, denn die Klimabilanz des auf diese Weise geförderten Gases ist noch schlechter als die von Braunkohle.
- Notwendig ist ein sofortiges ausnahmsloses EU-weites Verbot (und weltweite Ächtung) sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger, selbst wenn keine giftigen Stoffe eingesetzt werden.
- Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze.
Atomenergie und Atommüll
- Am Ausstieg aus der Stromproduktion durch Kernspaltung ist uneingeschränkt festzuhalten. Das bedeutet auch die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau, Westfalen und der Brennelementefabrik in Lingen.
- Wiederbelebte Ideen zu Kleinanlagen sind unabhängig von den Fragen der Sicherheit weder wirtschaftlich sinnvoll noch können sie einen entscheidenen Beiträg zur Bewältigung der Klimakrise beitragen.
Es gibt nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Möglichkeit für eine sichere Endlagerung. Die im Atomgesetz vorgeschriebene sichere Endlagerung kann darum nicht stattfinden.
- Nuklearer Abfall muss grundsätzlich so gelagert werden, dass bei Bedarf eine Rückholung und Wartung der Lagervorrichtungen jederzeit erfolgen kann, dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll.
- Die Lagerung muss stets überwacht werden. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten.
- Der Rückbau der alten Atommeiler muss unter fortlaufender Aufsicht der Öffentlichkeit erfolgen. D. h. die Strahlenbelastung und der Verbleib des Abraums müssen genau dokumentiert und öffentlich bekannt gemacht werden.
- Alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, müssen als illegal angesehen werden.
- Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden.
- Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen.
Transparenz und Bürgerbeteiligung
Das heutige System der Energieversorgung ist ein Musterbeispiel für Intransparenz, Lobbyeinfluss und mangelnde Bürgerbeteiligung. Die Aarhus Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) aus dem Jahr 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten bei Umweltangelegenheiten. Damit können einzelne Personen und Verbände umfassenden Einblick in relevante Unterlagen von Projekten verlangen, die die Umwelt beeinflussen. Außerdem können Verbände auch gegen umweltschädliche Projekte klagen. Entsprechend den piratigen Grundsätzen von Transparenz und Bürgerbeteiligung, muss die Aarhus Konvention in allen relevanten Projekten endlich wirksam umgesetzt werden.