Innen- und Rechtspolitik

Politische Transparenz und Antikorruption

Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Wir PIRATEN fordern die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

Um die Unabhängigkeit von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung an:

Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag

Wir erkennen die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab.

Wir fordern ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden.

Ein solches Register soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen. Es muss aussagekräftige Angaben hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen sowie – bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken – Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden.

Der Präsident des Bundestages soll bis auf Weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden. Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.

Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens.

Aus Transparenzgründen soll ein solches Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen.

Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, zum Beispiel den Bundesrechnungshof oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann.

Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Wir PIRATEN fordern klare und umfassende Regelungen zum wirksamen Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die Rechtslage an den globalen Mindeststandard der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten, aber mangels Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) anzupassen und Deutschlands internationale Schlusslichtrolle bei der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten zu beenden.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung soll dem für die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) angenähert werden. § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) muss dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur der direkte Stimmenkauf und -verkauf berücksichtigt wird, sondern auch die Vorteilsannahme und -gewährung in anderen Fällen der Mandatswahrnehmung oder meinungsbildender Funktionsausübung im parlamentarischen System. Die Neufassung muss auch immaterielle Versprechen erfassen und der Straftatbestand auf die Vorteilsannahme oder -gewährung Dritter sowie Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, ausgeweitet werden.

Die Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete muss durch eine Änderung des § 44a Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) untersagt werden.

Eine Bagatellregelung („Schnittchenklausel“) für die Bewirtung bei parlamentarischen Abenden und anderen Veranstaltungen sowie Ausnahmeregelungen für Zuwendungen im Rahmen von normalem parlamentarischen Verhalten („parlamentarische Gepflogenheiten“) sollen sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Sowohl die Schnittchenklausel als auch die parlamentarischen Gepflogenheiten sollen in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages verankert und durch den Bundestagspräsidenten in einer Ausführungsbestimmung festlegt werden.

Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordneten

Wir PIRATEN erkennen die Rolle von Nebentätigkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Zeit des Abgeordnetenmandats an – insbesondere für Freiberufler und persönlich haftende Kaufleute. Allerdings wird Wählern derzeit die Abwägung, ob und inwieweit sich Abgeordnete auf Grund ihrer Nebeneinkünfte in einem Interessenkonflikt befinden, durch intransparente Regelungen und Schlupflöcher erschwert bis unmöglich gemacht.

Wir fordern eindeutige Aussagen zur Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie die Identifizierung möglicher Interessenkonflikte und Abhängigkeiten – dies ist nach dem aktuellen Stand des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages derzeit nicht möglich.

Wir stellen fest, dass sich gerade der Bereich ‚Funktionen‘ in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu einem massiven Problem ausgeweitet hat. Unternehmen und Lobbyverbände kaufen sich insbesondere mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten ein. Diese sind in der Regel durch hohe Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erheblich attraktiver als entgeltliche Nebentätigkeiten – bei gleichzeitig geringerem zeitlichen Aufwand.

Wir fordern daher eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) sowie im zehnten Abschnitt des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Dazu gehören die Verpflichtung, auch einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte unter EUR 1.000 angeben zu müssen, sowie die Beendung der Verschleierung der tatsächlichen Einkünfte der Bundestagsabgeordneten über Stufenangaben. Stattdessen müssen die Abgeordneten verpflichtet werden, den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit auf den Cent genau anzugeben. Rechtsanwälte sollen, mit Rücksicht auf den Schutz ihrer Mandanten, zumindest angeben müssen, aus welcher Branche ihre Auftraggeber kommen. Eine Veröffentlichung der Identität von Mandaten soll mit Einwilligung möglich sein.

Da die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht, soll die maximale Anzahl der Funktionen in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten oder sonstiger Gremien durch eine entsprechende Änderung der Verhaltensregeln und des Abgeordnetengesetzes begrenzt werden, damit die Abgeordneten ihrer primären Tätigkeit gewissenhaft nachkommen können.

Verstöße gegen Verhaltensregeln und Anzeigepflichten müssen u. a. durch höhere Ordnungsgelder als bisher geahndet werden.

Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile sowie Auftraggeber müssen unmittelbar nach Erhalt maschinenlesbar über den Bundestagspräsidenten veröffentlicht werden, um die Daten mit dem Lobbyregister und dem Abstimmungsverhalten in Plenum und Ausschüssen verknüpfen zu können.

Eindämmung des politischen Sponsorings

Wir PIRATEN lehnen die intransparente Finanzierung von politischen Veranstaltungen durch Sponsorengelder ab. Verbände und Unternehmen versuchen über Sponsorenengagements auf Parteitagen sowie Sommerfesten von Regierungsbehörden die vergleichsweise strengeren Auflagen für Parteispenden zu umgehen und sich über die Anmietung von Standflächen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen.

Wir fordern die Ergänzung des Parteiengesetzes um eine Anzeigepflicht für politisches Sponsoring, um die Praxis der indirekten Unternehmenszuwendungen an Parteien, die Bundesregierung sowie die Landesregierungen zu beenden und um direkte Zurechenbarkeit zwischen Sponsoring und politischem Handeln herzustellen. Sponsorengelder müssen in Zukunft in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter Angabe der Höhe namentlich aufgeführt werden, damit ihre Herkunft nicht wie bisher als Veranstaltungseinnahmen verschleiert werden kann.

Um die Alimentierung der politischen Einflussbemühungen von Unternehmen über Steuermittel zu beenden, müssen Sponsoring und direkte Spenden von Unternehmen zukünftig gleichbehandelt und die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringaufwendungen durch juristische Personen abgeschafft werden.

Veranstaltungen der Bundesregierung, der Landesvertretungen der Bundesländer sowie des Deutschen Staatsoberhauptes sollen anstatt über Sponsorengelder aus Haushaltsmitteln finanziert werden, damit der Anreiz für die Haushaltsausschüsse der Parlamente steigt, die Sinnhaftigkeit von opulenten Sommerfesten genauer als bisher zu prüfen.

Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Wir PIRATEN lehnen es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen.

Die Sperrfrist muss für Amts- und Mandatsträger in Bund und Ländern grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen und durch eine unabhängige Stelle ausgesprochen, geprüft und überwacht werden. Die Karenzzeit soll in Fällen besonders schwerer Interessenskonflikte auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden können. Darüber hinaus soll eine dreijährige Anzeigepflicht eingeführt werden, die sich an §42a Beamtenrechtsrahmengesetz und §69a Bundesbeamtengesetz orientiert.

Zu diesem Zweck soll die Stelle eines unabhängigen Bundesbeauftragten für Ethik und Antikorruption geschaffen werden, der der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, jedoch keiner Fachaufsicht unterliegt. Dieser muss Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Karenzzeiten mit öffentlichen Rügen und Bußgeldern ahnden und von einem ebenfalls einzurichtenden, aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Zivilgesellschaft und Wirtschaft paritätisch besetzten, Bundesethikrat beraten werden, der die angezeigten, geplanten Tätigkeiten beurteilt und gegenüber dem Bundesbeauftragten öffentliche Empfehlungen ausspricht.

Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption

Wir PIRATEN treten dafür ein, das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen. Dazu gehört:

  • die Mandatspflichten eines Abgeordneten zu definieren,
  • den Begriff des ungerechtfertigten Vorteils zu definieren sowie
  • die Annahme von Spenden durch Abgeordnete zu untersagen

Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete könnte gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen werden.

Innere Sicherheit

Die moralische Autorität des Rechtssystems

Die Menschen werden sich um so mehr an die Gesetze halten, je mehr das Rechtssystem eine moralische Autorität entwickelt und ein gemeinschaftsstiftendes Element des Staates darstellt. In dem Maße, in dem sich gesetzestreue Menschen als „die Dummen“ vorkommen müssen, wird diese Autorität des Rechtssystems leiden und die Kriminalität anwachsen.

Wir PIRATEN sehen durch u.a. die folgenden Punkte diese Autorität des Rechtssystems zunehmend gefährdet:

  • Staatliche Stellen selbst missachten das Recht: Jobcenter kürzen wissentlich rechtswidrig Leistungen, Polizisten missbrauchen das staatliche Gewaltmonopol und werden dabei auch noch von ihren Kollegen gedeckt, Richter missachten eindeutige Verfahrensvorschriften, parlamentarische Mehrheiten missachten vorsätzlich die Vorgaben der Verfassungsgerichte, die Geheimdienste scheinen die für sie gemachten Regeln noch nicht mal mehr als grobe Orientierung zu akzeptieren – und alles dies, ohne dass daraus ernsthafte Konsequenzen entstehen.
  • Recht wird immer noch dazu missbraucht, um gesellschaftliche Randgruppen zu schikanieren. Mit der Residenzpflicht werden Geflüchtete kriminalisiert, mit dem Betäubungsmittelgesetz die Konsumenten von gesellschaftlich weniger etablierten Drogen und mit Sperrgebietsverordnungen Sexarbeiterinnen, um mal willkürlich ein paar Beispiel herauszugreifen.
  • Unplausible, unverständliche, inkonsistente oder in der Praxis kaum umsetzbare Vorschriften gewöhnen die Menschen daran, Gesetze zu übertreten. Ein solcher Gewöhnungseffekt dient ebenfalls nicht der moralischen Autorität des Rechtssystems.
  • Wir müssen auch eine soziale Asymmetrie der Strafverfolgung beklagen, die nicht nur darin besteht, dass sich Menschen mit hohem Einkommen auch gute Rechtsanwälte leisten können, dass Wirtschaftsstrafsachen meist enorm kompliziert sind und deshalb aus Gründen der Verfahrensökonomie gerne zweifelhafte Deals geschlossen werden. Wenn nach Brandstiftung an Luxuskarossen der Staatsschutz ermittelt und nach dem Diebstahl eines Fahrrads ein paar Wochen später automatisiert der Einstellungsbescheid rausgeht, dann besteht auch auf der Opferseite eine Asymmetrie, die das Verständnis der Rechtsordnung als gemeinschaftsstiftendes Element des Staates nicht fördert.

Viele dieser Probleme lassen sich sicher nicht von heute auf morgen lösen – um so wichtiger ist, dass sie entschieden angegangen werden.

Die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit gehört zu den wichtigsten Staatsaufgaben. Sicherheit ist jedoch kein „Super-Grundrecht“, sondern die damit korrelierenden Grundrechte wie Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder des Eigentums stehen in einem Spannungsverhältnis zu Freiheitsrechten wie die Kommunikationsgeheimnisse oder die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Verfassungslehre und die Verfassungsrechtsprechung haben bewährte Verfahren entwickelt, um bei konkurrierenden Grundrechten zu angemessenen Entscheidungen zu kommen, so die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (also die Prüfung auf Eignung, Erfordernis und Proportionalität) oder die Praktische Konkordanz (konkurrierende Grundrechte sollen alle möglichst umfassend zur Geltung gebracht werden).

In den letzten Jahren zeichnet sich in der Politik zunehmend die Tendenz ab, zugunsten oft nur vermeintlicher Sicherheit in unverhältnismäßiger Weise Freiheitsrechte bis an den Rand der Unkenntlichkeit einzuschränken. Statt wirksame Maßnahmen gegen tatsächliche Risiken zu ergreifen, wird der Fokus auf statistisch vernachlässigbare, aber spektakuläre Risiken wie dem islamistischen Terror gerichtet und damit eine immer weitere Einschränkung der Menschenrechte begründet; was uns als Fortschritt zu verkaufen versucht wird, ist meist nur Sicherheitssimulation.

Wir PIRATEN treten für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik ein, für Maßnahmen, die ihre Wirksamkeit in der Praxis bewiesen haben. Wir wollen die Menschenrechte nicht einschränken, sondern erweitern, weil eine freiheitliche Gesellschaft viele Probleme über Mechanismen wie Zivilcourage auffangen kann.

Ermittlungsschwerpunkte setzen

Ermittlungsschwerpunkt Jugendkriminalität

In Zeiten knapper öffentlicher Haushalte können Polizei und Justiz nicht gleichermaßen alle Straftaten mit hoher Priorität verfolgen, sondern müssen Schwerpunkte setzen. Wir PIRATEN fordern, dass ein solcher Schwerpunkt die Jugendkriminalität wird. Es gehört zur Entwicklung des Menschen dazu, dass man in diesem Alter Grenzen auslotet – diese müssen von der Gesellschaft dann aber auch deutlich aufgezeigt werden. Eine Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit ist hier die falsche Antwort. Vielmehr muss vom Rechtsstaat eine zeitnahe Sanktion kommen, damit die gewünschte erzieherische Wirkung eintritt, wobei die Sanktionen bei Ersttätern durchaus sehr milde sein können.

Gleichzeitig sollen auffälligen Jugendlichen psychologisch untersucht werden. Die Ursache für auffälliges Verhalten kann auch in noch nicht diagnostizierten psychischen Krankheiten liegen, die man in einer frühen Phase noch vergleichsweise gut in den Griff bekommen kann. Daneben soll auch stets geprüft werden, ob Bedarf an Sozialarbeit besteht.

Die Gesellschaft soll Straftäter in erster Linie als Menschen betrachten, die Hilfe brauchen. Dies muss in besonderem Maße für Jugendliche gelten. Junge Erwachsene (18-21) müssen grundsätzlich die gleichen Rechte und Hilfen, die im SGB VIII definiert sind, in Anspruch nehmen können und dürfen wie Jugendliche unter 18 Jahren.

Ermittlungsschwerpunkt Gewaltkriminalität

Den dritten Ermittlungsschwerpunkt soll Gewaltkriminalität bilden. Körperliche und/oder sexualisierte Gewalt traumatisiert Menschen deutlich mehr als Delikte wie Diebstahl oder Betrug. Hier braucht es auch eine Fortbildung der Ermittlungsbeamte, um bei solchen Delikten mit der erforderlichen Rücksichtnahme auf die Opfer zu agieren.

Gewaltkriminalität ist in Einzelfällen auch aus den Reihen der Polizei zu beklagen. Da damit das Gewaltmonopol des Staates delegitimiert wird, geht hier der Schaden über den konkreten Einzelfall deutlich hinaus. Solche Delikte sind mit großer Entschiedenheit aufzuklären und zu ahnden. Alle Polizeibeamte sind dazu zu ermuntern, nicht aus falsch verstandener Loyalität schwarze Schafe in ihren Reihen zu decken.

Um die nötigen Ressourcen für diese Ermittlungsschwerpunkte zu schaffen, sollen – solange es noch keine parlamentarische Mehrheit für eine insgesamt andere Sucht- und Drogenpolitik gibt – künftig Drogendelikte nachrangig ermittelt werden.

Ermittlungsschwerpunkt Steuer-, Korruptions- und Wirtschaftskriminalität

Wir PIRATEN möchten aus Gründen der sozialen Balance Steuer-, Korruptions- und Wirtschaftskriminalität zu einem weiteren Ermittlungsschwerpunkt machen. Dafür sind Ermittlungsbeamte und Juristen mit dem erforderlichen wirtschaftswissenschaftlichem Know-How einzustellen. Da in diesem Bereich nicht nur große finanzielle Schäden für die Gesellschaft vermieden werden können, sondern bei solchen Verfahren oft auch hohe Geldstrafen anfallen, sind dadurch keine Nachteile für die öffentlichen Haushalte zu befürchten.

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Wir PIRATEN setzen uns auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordern wir insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Wir PIRATEN streben die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen, sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Wir PIRATEN fordern gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören zum Beispiel die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integere Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Wir PIRATEN setzen uns für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Wir fordern die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden.

Ausnahmetatbestände, wie zum Beispiel Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie zum Beispiel hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Prävention vor Strafe

Primat der Prävention

Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze, um Kriminalität zu bekämpfen: Prävention (Vermeidung von Kriminalität) und Repression (Verfolgung von Kriminalität). Derzeit erfolgt Kriminalitätsbekämpfung vor allem über Repression. Dieser Ansatz erlaubt eine kurzfristige und gut sichtbare Reaktion auf Kriminalität, ist jedoch nur mäßig erfolgreich: Gerade im Bereich der minder schweren Delikte wie z.B. bei Fahrraddiebstählen kann die Polizei kaum noch ermitteln, sondern führt fast nur noch die Statistik, von der Seite der Justiz werden viele Verfahren wegen Arbeitsüberlastung einfach eingestellt. Wo Kriminelle davon ausgehen können, nicht bestraft zu werden, können Strafandrohungen jedoch auch kaum abschreckende Wirkung entfalten. Um die Ressourcen bei Polizei und Justiz jedoch in dem Umfang auszubauen, die ein erfolgreicher repressiver Ansatz erfordern würde, fehlen den Bundesländern die Mittel.

Die Probleme setzen sich beim Strafvollzug fort: Die Begehung neuer Straftaten wird zwar während der Inhaftierung deutlich erschwert, allerdings wird selten eine positive Wirkung über die Dauer der Haft hinaus erreicht – im Gegenteil: Haftanstalten sind der primäre Ort, an dem sich Kriminelle vernetzen und Wissen austauschen. Zudem stehen die dabei entstehenden Kosten gerade bei Delikten der Kleinkriminalität (Beförderungserschleichung, Ladendiebstahl u.ä.) regelmäßig in einem absurden Verhältnis zu dem beim Delikt entstandenen Schaden.

Wir PIRATEN bekennen uns deshalb zum Primat der Prävention; dieses entspricht nicht nur mehr dem Menschenbild unseres Grundgesetzes, er ist auch effektiver. Allerdings entfaltet er nur langfristig seine Wirkung und steht nur in einem statistischen Verhältnis zum Erfolg: Es lässt sich zwar über die Kriminalitätsstatistik nachweisen, dass dieser Ansatz erfolgreich ist, jedoch nicht eine einzelne Maßnahme einer konkret vermiedenen Straftat zuordnen.

In Zeiten knapper Mittel spart die Politik gerne auch bei der Prävention. Das ist politisch verständlich, da durch die langfristige Wirkung der Prävention auch die Folgen mangelnder Prävention erst nach vielen Jahren sichtbar werden und deshalb anderen Verantwortlichen – im Idealfall auch noch einer andersfarbigen Regierung – zum Problem werden. Dennoch ist sparen an der Prävention falsch und erzeugt ein Vielfaches an Folgekosten. Wir fordern hier alle Politiker auf, langfristig sinnvoll zu agieren. Wir fordern aber auch die Menschen zu der erforderlichen Geduld auf – effektive Kriminalitätsbekämpfung braucht Zeit.

Wir wollen auch dem Missverständnis entgegen treten, dass flächendeckende Kameraüberwachung etwas mit Prävention zu tun habe. Kameras mögen vereinzelt bei der Aufklärung von Straftaten helfen, sie leisten aber keinen wahrnehmbaren Beitrag zur Vermeidung, allenfalls zur Verlagerung von Straftaten. Ihr Einsatz ist in den meisten Fällen nicht verhältnismäßig und daher abzulehnen.

Kriminalität ist vielschichtig – Prävention muss es auch sein

Kriminalität weist sehr unterschiedliche Erscheinungsformen auf und durchzieht so gut wie alle gesellschaftlichen Schichten. Es gibt zwar Korrelationen zwischen gesellschaftlichen Schichten und einzelnen Delikten – so wird man Erschleichung von Sozialleistungen eher bei Geringverdienern und Steuerhinterziehung vor allem bei Besserverdienenden finden – die Zuordnung von Kriminalität insgesamt zu einzelnen gesellschaftlichen Schichten ist jedoch immer eine bestenfalls verkürzte Beschreibung des Problems.

So vielschichtig, wie Kriminalität in ihren Erscheinungsformen ist, so vielschichtig muss auch der präventive Ansatz sein. Mit ein paar wenigen Maßnahmen lässt sich allenfalls Prävention für einige Delikte betreiben. Von daher lassen sich in diesem Programm auch nur einige Maßnahmen beispielhaft erläutern.

Prävention durch Aufklärung

Im einfachsten Fall erfolgt Prävention durch Aufklärung des Staates, was denn alles eine Straftat ist. Insbesondere Unterlassungsdelikte – gerade auch im Bereich des Arbeitsschutzes – werden häufig in Unkenntnis ihrer Strafbarkeit begangen. Wir PIRATEN fordern, dass sich hier der Staat nicht auf ein bequemes „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ zurückzieht, sondern aktiv Aufklärungsarbeit leistet.

Im Bereich von Tötungsdelikten könnte eine Aufklärung über die erfreulich hohen Aufklärungsraten dieser Delikte dazu beitragen, dass die dort ausgesprochenen Strafandrohungen mehr abschreckende Wirkung entfalten.

Prävention durch eine andere Sucht- und Drogenpolitik

Den vielleicht wirkungsvollsten Beitrag zur Prävention kann eine andere Sucht- und Drogenpolitik leisten. Es gibt keinen sachlich vernünftigen Grund, Konsumenten, Erzeuger und Händler von derzeit illegalen Drogen anders zu behandeln als die Konsumenten, Erzeuger und Händler von gesellschaftlich etablierten Drogen. Konsumenten von gesellschaftlich etablierten wie derzeit illegalen Drogen mögen psychisch krank sein und Hilfe benötigen, sie bedürfen aber weder der Strafverfolgung noch der Schikanierung durch die Polizei.

Die derzeitige Drogenpolitik ist die Ursache für die aktuell so hohen Preise von Drogen und damit zum weit überwiegenden Teil ursächlich für die Beschaffungskriminalität. Hier kann der Staat durch eine sinnvolle Sucht- und Drogenpolitik schnell und extrem kostengünstig einen großen Beitrag zur Kriminalitätsvermeidung leisten. Für die Details verweisen wir auf die sucht- und drogenpolitische Programmatik der PIRATEN.

Solange sich keine parlamentarische Mehrheit für eine andere Sucht- und Drogenpolitik findet, fordern wir zumindest eine massive Ausweitung der Drogensubstitution. Substitution hat nicht die Aufgabe, Süchtige zu disziplinieren, sondern sie vom Beschaffungsdruck zu entlasten und somit auch die Gesellschaft vor Beschaffungskriminalität zu bewahren.

Deshalb fordern wir, Substitution deutlich niederschwelliger, zu jeder Uhrzeit und unabhängig vom Beikonsum anzubieten. Die Vergabevorschriften sind von allen praxisfremden Vorschriften zu befreien, den behandelnden Medizinern sind deutlich größere Spielräume einzuräumen: Die Ärzte sollen ohne Sorge vor Strafverfolgung das tun können, was sie im Einzelfall nach bestem Wissen und Gewissen für richtig halten.

Prävention durch Chancen für alle

Wir PIRATEN streben eine Gesellschaft an, die vielfältige Chancen für alle anbietet. In Deutschland verlassen nach wie vor viel zu viele junge Menschen als Verlierer das Bildungssystem, ganz ohne Abschluss, oder ohne Abschluss, der ihnen gute berufliche Chancen eröffnet. Solche Menschen sind bei manchen Delikten, insbesondere bei der Klein- und Berufskriminalität, überrepräsentiert, und es spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass hier Kriminalität vermieden werden kann, indem alle Menschen mehr Chancen bekommen, indem das Bildungssystem so wenig wie möglich Verlierer zurück lässt.

Für die Details verweisen wir auf unsere bildungspolitische Programmatik. Bildung und Chancen für alle sind für uns ein Selbstzweck. Wir versprechen uns davon aber auch als erfreulichen Nebeneffekt eine Senkung der Kriminalität.

Repression muss der Prävention dienen

Wir PIRATEN fordern, dass sich auch der repressive Teil der Kriminalitätsbekämpfung dem Primat der Prävention unterordnet. Sühne und Bestrafung halten wir für wenig geeignete Kategorien der Strafverfolgung und des Strafvollzugs, das Hauptziel muss stets die Vermeidung von künftigen Straftaten sein.

Alternativen zu Haft- und Geldstrafen schaffen

Repression erfolgt derzeit primär über Haft- und Geldstrafen, beide Ansätze sind aus Sicht der Prävention kritisch zu betrachten. Geldstrafen mögen bei Delikten der Steuer- und Wirtschaftskriminalität der richtige Ansatz sein, sie versagen aber dort, wo Menschen mit kriminellen Handlungen ihr niedriges Einkommen aufzubessern versuchen. Durch die Geldstrafe wird die Einkommenssituation noch prekärer, was nicht im Sinne der Prävention sein kann. Geradezu absurd wird es, wenn dann Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt werden, weil Geldstrafen nicht bezahlt werden (können) – hier werden dann quasi ersatzweise die Steuerzahler bestraft, welche die hohen Kosten des Strafvollzugs tragen müssen.

Haftstrafen sind nicht nur aus Gründen der hohen Kosten bedenklich. Mit Haftstrafen verlieren Menschen ihre sozialen Bindungen und bekommen neue soziale Bindungen zu fast ausnahmslos Straffälligen (soziale Bindungen zum Strafvollzugspersonal sind selten). Die hier geknüpften Kontakte, das dabei ausgetauschte Wissen erleichtern quasi nie, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Wir PIRATEN fordern, hier Alternativen zu schaffen, damit Gerichte Strafen verhängen können, die weniger der Allgemeinheit schaden und mehr der Resozialisierung dienen. Wir sehen zum Beispiel keinen vernünftigen Grund, warum das Instrumentarium aus dem Jugendstrafrecht (z.B. tatbezogene Sühneleistungen, Arbeitsleistungen, Freizeitarrest) nicht auch im Erwachsenenstrafrecht zur Verfügung stehen soll.

Strafrechtsreform

Strafrechtsreform reformieren

In den vergangenen Jahren wurde viel Zeit und Energie darauf aufgewandt, sogenannte Schutzlücken im Strafgesetzbuch zu identifizieren und zu schließen, oft auch unter dem Einfluss tagesaktueller Ereignisse, was dazu geführt hat, dass das Strafgesetzbuch in hoher Frequenz geändert wurde. Dies ist schon für Polizei und Justiz kaum zumutbar, schon gar nicht für den wenig rechtskundigen Bürgerinnen und Bürger. Wir PIRATEN fordern, lieber seltener das Strafgesetzbuch zu ändern, dann jedoch gründlich durchdachte, handwerklich saubere Reformen durchzuführen.

Alle Bestimmungen des Strafgesetzbuches sollen dahingehend gründlich geprüft werden, in wieweit sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, das friedliche Zusammenleben der Menschen zu fördern. Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen. Ein reines Moralstrafrecht lehnen wir PIRATEN ebenso ab wie die Bestrafung von Handlungen mit geringem oder fraglichen Unrechtsgehalt (z.B. das sogenannte Containern, also die Mitnahme von unverdorbenen Lebensmitteln aus Müllcontainern).

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind. Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie zum Beispiel Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (zum Beispiel körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie zum Beispiel Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen.

Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt

Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, zum Beispiel weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist oder sie nicht sozialschädlich sind.

So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.

Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. „White-Hat-Hacking“, bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z. B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solcher Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften, und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger, unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und „transsexuellen Eichhörnchen“ unter Strafe stellt.

Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats

Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie zum Beispiel das Verbot auf Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher – wie die Juristen sagen – ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.

Whistleblower gesetzlich schützen – Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber sind bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und anderen Straftaten in Verwaltung, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen unverzichtbar. Ohne sie würden viele Fälle von Korruption und Machtmissbrauch unerkannt bleiben. Leider erleiden Hinweisgeber häufig erhebliche Nachteile, die auch existenzbedrohend sein können. Wir begrüßen ausdrücklich die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. Ein nationales Gesetz muss nun auf Basis dieser Richtlinie Rechtssicherheit für Hinweisgeber herstellen und zugleich ausreichenden Schutz vor falschen Beschuldigungen sicherstellen. Unternehmen, Verfolgungsbehörden und Justiz müssen klare und verständliche Regelungen anwenden können.

Wir fordern daher:

  1. Anwendungsbereich auf Verstöße gegen nationales Recht ausweitenDa sich der Anwendungsbereich der EU-Richtlinie lediglich auf ausgewählte Rechtsbereiche des EU-Rechts bezieht, sind Meldungen von Verstößen gegen nationales Recht nicht geschützt. Eine Ausweitung auf nationales Recht ist dringend erforderlich, um alle Hinweisgeber gleichermaßen schützen zu können und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Denn eine juristisch eindeutige Zuordnung dürfte potentielle Hinweisgeber in vielen Fällen überfordern. Es besteht kein ersichtlicher Grund, warum Whistleblower im europarechtlichen Kontext geschützt seien sollten, beim Verstoß gegen nationale Normen hingegen ein wesentlich geringerer und ineffektiverer Standard gelten sollte.
  2. Hinweisgeberschutz in einem Gesetz vereinheitlichenIn unseren nationalen Gesetzen existieren bereits einzelne Regelungen zur Meldung von Rechtsverstößen. Der deutsche Gesetzgeber muss ein einheitliches Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern einführen, um die Regelungen übersichtlich zu gestalten und Rechtssicherheit zu schaffen. Bestehende Regelungen sollten in das neue Gesetz integriert werden.
  3. Externe Behörden stärkenDer Hinweisgeber hat laut EU-Richtlinie das Recht, die Wahl des geeigneten Adressaten für die Meldung eines Verstoßes selbst zu treffen und sich auch ohne vorherige interne Meldung an seinen Arbeitgeber direkt an zuständige externe Behörden zu wenden – dies muss auch bei Hinweisen auf Verstöße gegen nationales Recht gelten. Die Ausgestaltung der zuständigen Behörden mit weitgehenden Kompetenzen, Finanzen und Personal ist deshalb von zentraler Bedeutung. Hinweisgeberfreundlich ausgestaltete externe Meldekanäle sind auch Motivation für Arbeitgeber, ihre eigenen internen Meldekanäle attraktiv für Hinweisgeber zu konzipieren.
  4. Beamtenrecht erweiternDa die EU-Richtlinie ausdrücklich auch für Beamte gilt, sollten die hier geltenden Regelungen, wie das Beamtenstatusgesetz und den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder dahingehend erweitert werden, dass sich der Beamte (1) bei rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen oder (2) bei beruflichen oder sonstigen Fehlverhalten, dessen Meldung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen, an die genannten Stellen oder andere zuständige Behörden wenden darf. Darüber hinaus müssen die Vorschriften vorsehen, dass der Beamte die Informationen über die Verstöße unter den in der Richtlinie geregelten Voraussetzungen auch öffentlich zugänglich machen darf. Die Regelungen sollten im Sinne unserer ersten Forderung umfassend nationale Regelungssachverhalte einbeziehen.
  5. Anonymität ermöglichenDie Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten frei, ob Arbeitgeber und die zuständigen externen Behörden anonyme Meldungen über Rechtsverstöße entgegennehmen und diesen nachgehen sollen. Wählt ein Hinweisgeber den Schutz der Anonymität, muss der deutsche Gesetzgeber eine allgemeine Pflicht zur Entgegennahme und angemessenen Nachverfolgung auch anonymer Meldungen verordnen. Größere Unternehmen sowie externe Meldebehörden sollten zur Einrichtung von anonymen Meldewegen verpflichtet werden.
  6. Unterstützungsfond für Hinweisgeber schaffenDie EU-Richtlinie hebt die Bedeutung weitergehender Ressourcen zur Unterstützung von Hinweisgebern durch staatliche wie nichtstaatliche Stellen besonders hervor. Die Bundesregierung muss einen Unterstützungsfonds für Hinweisgeber einrichten, aus dem die Beratung und Unterstützung von Hinweisgebern sowie der Ausgleich von persönlichen Nachteilen erbracht werden kann. Diese erforderlichen Mittel ließen sich unter anderem aus jenen Straf- und Bußgeldzahlungen speisen, die auf Basis erfolgreicher Whistleblowing-Fälle an den Staat geleistet worden sind.
  7. Weitere gesetzliche SchutzmaßnahmenDarüber hinaus sind weitere juristische Festlegungen zu treffen, wie Sanktionen und im Verfahrensfall Erhöhung der Unternehmensbuße für Organisationen, die keine bzw. unzureichende internen Meldekanäle einrichten; gleichzeitige Minderung der Buße, wenn Kanäle vorhanden sind Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle („helpdesk“) für Hinweisgeber mit Lotsenfunktion zu zuständigen Behörden Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern, die im guten Glauben handeln; dies betrifft sowohl die Offenbarung des Missstandes als auch die Beschaffung der Information Klare gesetzliche Regelungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Meldungen sowie der Identität des Hinweisgebers, wenn diese dem Empfänger der Meldung bekannt ist.

Abmahnwesen reformieren

Wir fordern eine Reform des gesamten Abmahnwesens mit dem gesetzlichen Verbot der Massenabmahnung, durchgehende Deckelung der Kosten für abgemahnte Privatpersonen und Einführung eines Erstattungsanspruch des zu Unrecht Abgemahnten bzgl. der Rechtsanwaltskosten. Des weiteren hat die Beweislast beim Abmahnenden zu liegen.

Stärkung von Zivil- und Katastrophenschutz

Wir PIRATEN setzen uns für eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen im Zivil- und Katastrophenschutz ein. Dazu gehört die Festlegung einheitlicher Standards und Vorschriften auf Bundesebene, sowie die Stärkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Ausbau zu einer Zentralstelle für den Bevölkerungsschutz, die bei länderübergreifenden Großschadenslagen auch eine Führungs- und Koordinationsfunktion wahrnimmt. Durch eine Grundgesetzänderung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenkompetenz auszustatten.

Nach dem Vorbild des Havariekommandos in Cuxhaven, müssen gemeinsame Strukturen geschaffen werden, die im Ernstfall eine effiziente Hilfe ermöglichen, ohne dass es zu Streit um Kompetenzen kommt.

Die strikte Trennung der Zuständigkeiten in Zivilschutz (Bund, Verteidigungsfall) und Katastrophenschutz (Länder) sollte aufgehoben werden. In diesem Zug ist auch die zivil-militärische Zusammenarbeit weiter auszubauen, damit im Katastrophenfall noch schneller auf spezielle Fähigkeiten der Bundeswehr, insbesondere im Bereich ABC-Abwehr, Fernmeldewesen, Sanitätswesen oder Pionierdienst zurückgegriffen werden kann.

Die finanziellen Mittel des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind deutlich aufzustocken, um die seit Ende des Kalten Krieges drastisch reduzierten Ressourcen wieder aufbauen zu können. Hierzu zählt neben der Aufstockung der Bevorratung von Schutzbekleidung und Medikamenten und Versorgungsgütern für Notfälle auch die personelle und materielle Aufstockung des Technischen Hilfswerks (THW).

Um in Zeiten knapper Kassen und der Schuldenbremse in Ländern und Kommunen keine Defizite im Bevölkerungsschutz entsteht zu lassen, setzten wir uns dafür ein, dass der Bund einen Großteil der Kosten für Zivil- und Katastrophenschutz trägt. Der für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz vorgesehene Etat ist deutlich aufzustocken.

Wiederaufnahme der Eigenproduktion von Medikamenten durch den Bund

Nach dem Ende des Kalten Krieges ging man davon aus, eine ständige Marktverfügbarkeit notwendiger Medikamente zu haben und günstiger auf dem zivilen Weltmarkt einkaufen zu können. Die Eigenproduktion von Medikamenten durch die Streitkräfte wurde daher weitgehend eingestellt. In Zeiten der Corona-Pandemie zeigt sich aber schmerzlich der Mangel bestimmter Arzneien und Schutzmittel. In der globalen Krise steht man bei ihrer Beschaffung in Konkurrenz mit der ganzen Welt. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eigenproduktion von Basismedikamenten durch den Bund zeitnah wieder aufgenommen wird. Vorzugsweise sollte hierzu der Sanitätsdienst der Bundeswehr beauftragt werden, dies umzusetzen und damit die Versorgung der Streitkräfte, aber insbesondere auch die der Bevölkerung im Katastrophenfall sicherzustellen.

Optimierung des Katastrophen- und Zivilschutzwarnsystems

Nach Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die damals vorhandenen Möglichkeiten der Bevölkerungswarnung, insbesondere Sirenen, weitgehend zurückgebaut. Dies hat sich zwischenzeitlich als Fehler herausgestellt, der nun dringend korrigiert werden muss.

Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die bestehenden Systeme für Katastrophen- und Zivilschutzwarnungen zu überarbeiten und so zu gestalten, dass auch ohne erheblichen technischen Aufwand der Bevölkerung eine Warnung jederzeit möglich ist. Hierzu schlagen wir vor, flächendeckend das Sirenensystem in den Städten und Gemeinden wieder aufzubauen. Nur so kann eine schnelle Warnung der Bevölkerung, auch bei Ausfall der Mobilfunknetze, gewährleistet werden. Zudem setzen wir uns ein, die Technik des Cell Broadcasting zu forcieren und einzuführen.

Kommunikation der Notfallpläne

Die Bundesrepublik wird durch verschiedene mögliche Katastrophenszenarien, beispielsweise Hochwasser, Sturmfluten oder Erdbeben bedroht. Für diese existieren auf allen Verwaltungsebenen Notfallpläne, die jedoch nicht aktiv an die Bevölkerung kommuniziert werden.

Stromausfälle und der Zusammenbruch der Verkehrsinfrastruktur stellen im Katastrophenfall ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Verbreitung und Umsetzung von Notfallplänen dar.

Die Piratenpartei regt daher die Veröffentlichung und Kommunikation aller Notfallpläne bereits im Vorfeld an. Dies ermöglicht auch die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann.

Sicherheit in Freiheit

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen,
  • Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz,
  • die flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • die Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • die systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten. Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass mittels eines anzustrebenden Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern der 23. Mai als „Tag des Grundgesetzes“ zum bundeseinheitlichen Feiertag erklärt wird. Damit die Politiker sich der Verantwortung, die sie tragen, wirklich bewusst werden.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

Waffen

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Wir PIRATEN setzen uns gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Wir streben zur Umsetzung dieses Ziels eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes an.

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Wir PIRATEN fordern detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, das heißt ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.

 

Polizei und Justiz

Polizei

In den letzten Jahren wurden bei der Polizei und der Justiz aus Kostengründen Stellen abgebaut und teilweise versucht, diese durch technische Maßnahmen wie z.B. Kameraüberwachung zu ersetzen. Dieser Ansatz war von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Spätestens seit der Kölner Silvesternacht 15/16 ist nun deutlich nachgewiesen, dass Kameras keine Polizisten ersetzen können.

Die Polizei steht wegen der Digitalisierung und der zunehmenden kulturellen Heterogenität der Bevölkerung vor zusätzlichen Herausforderungen. Dem soll durch eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung begegnet werden, gerade auch im Bereich der Sprachkenntnisse. Wir erwarten von der Polizei, dass sie auch in stressigen oder gefährlichen Situationen jederzeit das rechtsstaatlich Gebotene tut. Dann aber muss die Besoldung diesen hohen Erwartungen angemessen sein.

Entscheidend für die innere Sicherheit ist auch die Motivation, mit der die Polizei ihren Aufgaben nachgeht. Diese wird nicht dadurch angehoben, dass bei den ermittelten Tätern dann die Staatsanwaltschaft wegen Überlastung das Verfahren einstellt. Von daher wollen wir auch die Zahl der Richter und Staatsanwälte auf das erforderliche Maß anheben.

Die Polizei darf nicht als Instrument der Schikanierung politisch Andersdenkender missbraucht werden. Ihr Einsatz hat sich stets am rechtsstaatlich Gebotenem sowie am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (also der Eignung, der Erforderlichkeit und der Proportionalität) zu orientieren. Unsere Rechtsordnung kennt weder die Rache als legitimes Ziel noch die Gruppenbestrafung als erlaubtes Mittel.

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Wir PIRATEN setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (zum Beispiel in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.

Justiz

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abgeschlossen werden können.

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Umfassende Beweisverwertungsverbote

Wir PIRATEN setzen uns für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürgerinnen und Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Wir sind der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so die Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltene Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.

Gewährleistung einer 2. Instanz

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.

Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

Wir setzen uns dafür ein, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommen, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Damit wird es Beschuldigten ermöglicht, sich frühzeitig Rechtsbeistand zu holen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, bei ungerechtfertigten Verfahren gegen sie, die Kosten tragen zu müssen.

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Wir PIRATEN fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.

Keine Bundeswehr im Inneren

Wir PIRATEN lehnen den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Ausgenommen sind rein humanitäre, unbewaffnete Einsätze zur Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten im Katastrophenfall.