Heute wurde von allen Landtagsfraktionen in Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Piratenfraktion für den Tagesordnungspunkt „Transparenzgesetz“ in letzter Sekunde ein Änderungsantrag eingereicht, der genau das Gegenteil von Transparenz bewirken soll. Er soll die Arbeit der Fraktionen, genauer gesagt die von Steuergeldern finanzierten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD), vor den Augen der Öffentlichkeit schützen.
Gestern noch reichte Sven Stückelschweiger, Generalsekretär der PIRATEN Schleswig-Holstein, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht in Schleswig ein. Gegenstand dieser Klage ist eine Anfrage nach Informationszugangsgesetz, die eine Liste aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes anfordert. Die von den Fraktionen beim Wissenschaftlichen Dienst angeforderten Gutachten können in den Schubladen der Fraktionsbüros versenkt werden, wenn diese ihnen nicht in den Kram passen. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz untermauerte mit seiner Stellungnahme zum Antrag, dass ein rechtlicher Anspruch besteht. Der Bundestag ist in der Beziehung schon viel weiter und veröffentlicht die Gutachten nach einer kurzen Sperrfrist.
Sven Stückelschweiger kommentiert: »Jetzt verstehe ich, warum der Landtag meine Anfrage sogar gesetzeswidrig verschleppt hat. Alles Hinhaltetaktik, um sich mit einer Gesetzesänderung dreist aus der Verantwortung zu stehlen. Besonders interessant ist, dass auch die Grünen sich daran beteiligen. Diese hatten sich als Transparenzvorreiter aufgespielt, als der Bundestag dazu gezwungen wurde, die Gutachten seiner Wissenschaftlichen Dienste zu veröffentlichen. Es ist bedauerlich, dass die Politik alle Bürger auf Schritt und Tritt überwachen will, aber nervös wird, wenn man ihnen auf die Finger schauen möchte. Da darf man sich durchaus fragen, was die Fraktionen zu verstecken haben. Wurden etwa auch in Schleswig-Holstein die Gutachten für Doktorarbeiten der Abgeordneten zweckentfremdet? Sicher ist, dass dieses Verhalten das Vertrauen in die Politik weiter zerstört!«