Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems geht erneut gegen Facebook vor Gericht. In der heute stattfindenden ersten mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Facebook personenbezogene Daten seiner Nutzer in die USA transferieren und auf dortigen Servern speichern darf, was nur zulässig ist, wenn dabei die europäischen Datenschutzstandards eingehalten werden.

Dr. Patrick Breyer MdEP erklärt zu der heutigen EuGH-Verhandlung im Fall Schrems gegen Facebook:

„Die NSA-Massenüberwachung verstößt heute ebenso gegen unser Recht auf Privatsphäre, wie als sie aufflog. Personendaten werden von den USA für schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Drohnentötungen genutzt. Deshalb darf allenfalls in Notfällen ein Datenaustausch stattfinden. Ansonsten existiert in den USA kein Schutzniveau, das Datenauslieferungen rechtfertigen könnte. Wie viele Klagen braucht es noch, bis die EU-Kommission einsieht, dass der Schutz unserer Privatsphäre nicht im Profitinteresse der Wirtschaft oder aus ’strategischen Interessen‘ heraus verkauft werden darf?“