Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Beschwerde des Europaabgeordneten und Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten (Fall 50001/12). Breyer hofft, dass der Gerichtshof ein Recht auf anonyme Kommunikation und anonymen Internetzugang anerkennt. Patrick Breyer:
„Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die zuletzt eingeführte Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.
Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.
Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können.“
Quellen/Fußnoten:
Hintergrundinformationen zur Beschwerde
Handykarten-Tauschbörse
Die Datenerhebung beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen die europäische Grundrechtecharta. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
[1] Quelle: golem.de
Und die nächste Niederlage steht an.