Durch E-Government sollen Bürgern und Unternehmen elektronische Dienstleistungen bereitgestellt werden, mit Hilfe derer sie sich Behördengänge ersparen und Verwaltungsangelegenheiten komfortabel von zuhause erledigen können. Auf Verwaltungsseite sollen dadurch Kosten eingespart, die Effizienz gesteigert und der Service verbessert werden.
»Um diese Ziele zu erreichen, liegt noch viel Arbeit vor den Behörden in Deutschland. Das E-Governmentgesetz gilt nur Verwaltungstätigkeiten, die Bundesangelegenheiten betreffen. Alltägliche Verwaltungsaufgaben vor Ort, die der Bürger wesentlich häufiger in Anspruch nimmt, liegen jedoch im Zuständigkeitsbereich bzw. in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Da es an einheitlichen Schnittstellenstandards im E-Governmentgesetz des Bundes fehlt, kann jedes Land hier eigene Kriterien festlegen. Hierdurch wird eine Integration in die jeweiligen Systeme und der Datenaustausch erschwert.«Stefan Körner
Körner führt weiter aus: »Im Bereich E-Government fehlt es vielerorts noch an der Einhaltung von Prinzipien wie Transparenz und einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Ein Beispiel für E-Government-Dienstleistungen ist etwa die Einrichtung einer Onlinewache der Polizei bzw. die Möglichkeit der Erstattung einer Online-Strafanzeige. Bislang ist eine solche nur in elf der 16 Bundesländer offiziell möglich, obwohl eine Anzeige grundsätzlich nicht an die Einhaltung einer bestimmten Form gebunden ist. Online-Formulare würden es ermöglichen, unabhängig von Öffnungszeiten Anzeige zu erstatten, also auch dann, wenn mangels Personal eine Wache nicht mehr durchgehend besetzt ist. Auch hier fehlt es an einheitlichen Standards.«
Eine weitere Grundvoraussetzung für eine Akzeptanz und Nutzbarkeit von E-Government durch Bürger sieht Körner in der Transparenz des Verwaltungshandelns: »Regierungs- oder Verwaltungsdaten, die nicht sicherheits- oder datenschutzrelevant sind, sollten grundsätzlich als sogenannte „Open Government Data“ in offenen Formaten proaktiv bereitgestellt werden. Denn diese Daten sind die Grundlage politischer und verwaltungsmäßiger Entscheidungen. Gleichzeitig lassen sich hierdurch Synergieeffekte erzielen, weil etwa doppelte Datenerhebungen vermieden werden können oder unter Verwendung der offenen Daten innovative Informationsdienstleistungen auch durch Dritte gefördert werden. Daher sollen Daten künftig proaktiv veröffentlicht werden.«
E-Government ist in weiten Teilen keine gute Idee. Sollen Algorithmen letztlich Entscheidungen treffen und fördert dies nicht noch mehr die informationelle Fremdbestimmung? Kann es wünschenswert sein, dass der direkte Kontakt zwischen staatlichen Stellen und Bürgern nicht mehr stattfindet?
Dient es dem Bürger, wenn Effizienz vor Empathie gestellt wird?
Und selbst wenn Menschen über andere Menschen entscheiden, sollten sie diese Entscheidungen dann nicht besser nach persönlichen Gesprächen treffen?
Zu welchen grottigen Tools außer ELSTER, DE-Mail & Co wird dann der Bürger sonst noch verpflichtet und wie sicher kann der Bürger sein, dass ihm kein Staatstrojaner untergejubelt wird?
Und wird mittels E-Government nicht letztlich auch noch das ohnehin nur schwach verwirklichte Prinzip der Gewaltenteilung, z.B durch zentrale Datensammlungen, ausgehebelt?
Man muss kein Prophet sein, um vorherzusehen, dass sich E-Government mit der Arroganz der Macht trefflich zu paaren vermag.
Sry, das Bonbon mit dem Online-Strafantrag kann mir dabei gestohlen bleiben.
Gerne wieder
Euer Happy
>Körner führt weiter aus: »Im Bereich E-Government fehlt es vielerorts noch an der Einhaltung von Prinzipien wie Transparenz und >einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Ein Beispiel für E-Government-Dienstleistungen ist etwa die Einrichtung einer >Onlinewache der Polizei bzw. die Möglichkeit der Erstattung einer Online-Strafanzeige. Bislang ist eine solche nur in elf der 16 >Bundesländer offiziell möglich, obwohl eine Anzeige grundsätzlich nicht an die Einhaltung einer bestimmten Form gebunden ist. >Online-Formulare würden es ermöglichen, unabhängig von Öffnungszeiten Anzeige zu erstatten, also auch dann, wenn mangels Personal >eine Wache nicht mehr durchgehend besetzt ist. Auch hier fehlt es an einheitlichen Standards.«
Wie wäre es mit einer E-Mail an das E-Government? Ist auch nicht an eine Form gebunden und kommt doch stets an. Jede Webseite der Landespolizei hat eine eMail Kontaktmöglichkeit.