Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Ein Jahr nach Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung sehen die PIRATEN ein Durchsetzungsdefizit und schwere Lücken beim Internet-Datenschutz.

„Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat weltweit Vorbildwirkung, doch die Durchsetzung des Datenschutzes scheitert hierzulande oft an überlasteten Aufsichtsbehörden und daran, dass viele Digitalkonzerne ihren Sitz im konzernfreundlichen Irland haben. Es bräuchte viel mehr Personal für die Aufsicht und Datenschutzklagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen“

fordert Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

„Bis heute fehlt ein Schutz unseres Surfverhaltens im Internet vor Aufzeichnung, Ausspähung und Auswertung. Im Netz sind wir derzeit ungeschützt vor Durchleuchtung, Datenklau, Datenverlust und Manipulation. Mit der jahrelang im Interesse der Werbeindustrie ausgebremsten ePrivacy-Verordnung wollen die EU-Regierungen sogar noch eine private Vorratsdatenspeicherung und Nachrichtenfilter legitimieren. Der Schutz unserer Privatsphäre im digitalen Zeitalter ist eine der dringendsten Aufgaben, denen sich das neue Europäische Parlament stellen muss.“

mahnt der Datenschützer Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.