Zu der morgigen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer:

„Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auf Vorrat für unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihr Privatleben verloren gehen, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.

Es ist richtig, dass das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum die Betreiber von Facebook-Fanpages zur Verantwortung dafür ziehen will, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Ich hoffe, das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook unzulässig ist. Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze und künftig der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gezwungen werden.

Die Politik sollte Facebook verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden.“