Aktuell wird ein Rundfunkbeitrag als Haushaltspauschale pro Wohnung bzw. genutzter Räumlichkeit erhoben. So kann es sein, dass Menschen, die beispielsweise als Selbstständige oder als Pendler berufsbedingt unterwegs sind, für ihre Geschäftsräume oder die beruflich bedingte Zweitwohnung den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Gleiches gilt für Ferienwohnungen, Geschäftsräume oder vergleichbare Räume.
Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Saarland, sieht das jetzige Prinzip als ungerecht und unverhältnismäßig an:
»Faktisch kann eine einzelne Person auch nur einmal zur selben Zeit konsumieren. Entweder an Ort A oder an Ort B. Es kann also keine Mehrnutzung entstehen, die eine doppelte Gebühr rechtfertigt. In einer flexiblen und mobilen Gesellschaft, in der Menschen häufig zeitweise sowohl an ihrem eigentlichen Wohnort als auch an ihrem Arbeitsort wohnen, entspricht eine Haushaltspauschale auch nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Man sollte daher über ein Zwei-Säulen-Prinzip nachdenken: Eine individuelle Pauschale für Einzelpersonen, also eine Gebühr pro Person, nicht pro Wohnung, und eine Gemeinschaftspauschale für Familien, Wohn- oder Lebensgemeinschaften, bei der der Beitrag zwar insgesamt höher ist als für eine Einzelperson, aber für alle günstiger ist, als wenn jede Person einzeln zahlen müsste.«, so Arweiler abschließend.
Ich bin ein wenig enttäuscht. Erwartet hätte ich, dass gerade die Piraten für eine gerenelle Abschaffung dieser Gebühr eintreten.