Das Diesel-Gate schließt sich – allmählich und weitgehend unbemerkt. Logisch – so kurz vor einer Bundestagswahl sind unerfreuliche Themen in höchstem Maße lästig. Nach Meinung der PIRATEN sind aber noch einige offene Fragen zu klären. Die wichtigste ist, ob die handelnde deutsche Politik die Autobauer tatsächlich mit der Verpflichtung, weitgehend nutzlose Softwareupdates für ihre Fahrzeuge durchzuführen, einfach (weiter)ziehen lässt. Die Herren Müller (VW), Krüger (BMW) und Zetsche (Mercedes Benz) würden zweifellos ein „weiter so“ befürworten, weil sie immer noch glauben, mit ihrer traditionellen Technik ordentlich Kasse machen zu können. Wir und viele Menschen in diesem Lande mit uns, haben es aber nunmehr satt, uns von den Autokonzernen an der Nase herum führen zu lassen.

Technische Möglichkeiten und deren Verhinderung

Mittlerweile häufen sich die Berichte von Autofahrern und Werkstätten über Fahrzeugstörungen infolge der von VW bereits vorgenommenen Softwareupdates. So ärgerlich das für die Betroffenen ist – die eigentliche Lüge, die uns von den Autobauern auf dem sogenannten Dieselgipfel im Konsens mit der Politik präsentiert wurde, liegt in der Aussage, Softwareupdates würden zu signifikanten Verbesserungen beim Schadstoffausstoß führen. Dagegen beweist die bei Diesel-LKW übliche AdBlue-Technologie, dass es sehr wohl möglich ist, den NOx – Ausstoß von Dieselmotoren deutlich zu reduzieren. Entsprechende Umrüstungen wären selbst bei älteren PKW Motoren möglich. Diese würden jedoch etwa 1.500 Euro kosten – zu teuer also. VW-Müller möchte deshalb „seine Ingenieure lieber vorwärtsgewandt arbeiten lassen und nicht mit alter Technik belasten“… Solche Sprechblasen sondert der Vorstand eines Unternehmens ab, das den zweifelhaften Ruhm für sich in Anspruch nehmen kann, für den größten Industrieskandal der letzten 100 Jahre verantwortlich zu sein. Unrechtsbewusstsein? Wille zur Wiedergutmachung? Fehlanzeige.

Untätigkeit mündet unweigerlich in Fahrverbote oder weitere Umweltbelastung

Solange die auf unseren Straßen rollenden Diesel-PKW nicht die ohnehin großzügig bemessenen Abgas-Grenzwerte einhalten, stehen die Hersteller dieser Fahrzeuge schlichtweg gesetzlich in der Pflicht zur Nachbesserung. Sie haben außerdem nach Anwendung ihrer Maßnahmen nachzuweisen, dass nachgerüstete Fahrzeuge den geltenden Bestimmungen entsprechen. Aus dieser Pflicht gegenüber ihren Kunden und den Bürgern insgesamt dürfen sie nicht entlassen werden. Es wäre die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen. In der Realität bringen unsere führenden Politiker jedoch Fahrverbote ins Gespräch und suchen gleichzeitig verzweifelt nach Alternativen, diese zu verhindern. Nicht die Hersteller fehlerhafter Produkte sollen haften, sondern die Kunden, die diese Produkte in gutem Glauben gekauft haben. Aus „organisatorischen Gründen“ werden Fahrverbote freilich vor der Bundestagswahl nicht kommen. Warten wir einfach ab, was passiert, wenn die Wahl vorbei und die Winterluft in den Städten besonders dick ist. Dann ist die Zeit der Geschenke an die Industrie, den Wähler braucht man ja erst wieder 2021.

Schummler und Betrüger

Wir erinnern uns: Im September 2015 wurde bekannt, dass Fahrzeuge des VW-Konzerns mittels unerlaubter Software Prüfstandssituationen erkennen. Nur in diesen Testsituationen findet effektive Abgasreinigung statt – ansonsten nicht. Schließlich kommt es vielmehr darauf an, die im Verkaufsprospekt genannten Werte für Leistung und Verbrauch wenigstens annähernd einzuhalten. Seither ist von Schummelsoftware die Rede.
Mercedes Benz, BMW und Opel haben ebenfalls „geschummelt“, wie wir jetzt wissen. Von Betrug spricht man dann, wenn kleine oder mittelständische Unternehmen als Täter in Erscheinung treten. Solche Unternehmen sind auch sofort in ihrer Existenz bedroht, wenn ihnen Betrug nachgewiesen wird. Betrug wird in diesen „unbedeutenden Kreisen“ hart geahndet. Anders bei den Großen. Schummeln muss für die Systemrelevanten schließlich erlaubt sein. Und schummeln klingt ja irgendwie auch nett, nicht so wie dieses harte betrügen.

Die Rechtslage und deren Konsequenzen

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland erläutert die Rechtslage wie folgt: „Im Falle von Abgaswert-Manipulationen durch illegale Abschalteinrichtungen ist das Bundesverkehrsministerium bzw. die ihm untergeordneten Behörden gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 715/2007 verpflichtet, wirksame Sanktionen gegen die Autohersteller zu verhängen. Nach Auffassung der EU-Kommission ist die nachträgliche Durchführung von Softwareupdates bei den betroffenen Fahrzeugen keine ausreichende Sanktion. Sie hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Pro betroffenem Fahrzeug wären Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro möglich (vgl. § 23 Absatz 3 StVG i.V.m. § 37 Absatz 2 EG-FGV). Alleine für VW mit seinen zwei Millionen betroffenen Autos wären demnach zehn Milliarden Euro fällig.“

Das sehen auch immer mehr deutsche Anwälte so, die VW-Kunden dazu aufrufen, ihre Rechtsansprüche gegen den Konzern geltend zu machen, bevor sie am 31.12.2017 verjähren.

„Wir sollten eines nie vergessen: Völlig unabhängig davon, welche Nachbesserungen von den Herstellern vorgenommen werden – diese Maßnahmen können den Tatbestand des Betruges nicht heilen. Wenn dem so wäre, könnte z.B. ein Falschparker sein Auto einfach entfernen, ohne sein Knöllchen zu zahlen. Probieren Sie das einmal aus“, ergänzt Schiffer.

Dobrindt handelt zum Schaden der Bundesrepublik

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist jedoch weit davon entfernt, Bußgelder von der Creme de la Creme der deutschen Industrie zu fordern. Die EU hingegen zeigt keine Milde. Im Rahmen des angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens drohen Deutschland nunmehr Strafzahlungen an die EU, die aus Steuergeldern beglichen werden müssten.
Minister Dobrindt handelt demnach zum Schaden der Bundesrepublik und damit aller Bürger, wenn er nicht endlich Bußgelder gegenüber den vom Dieselskandal betroffenen Autobauern geltend macht. Da stellt sich die Frage, ob Herr Dobrindt seinem Amtseid entsprechend zum Wohle des deutschen Volkes handelt. Diese Frage könnte auch für die kommende Wahl von Bedeutung sein. Passen Sie also auf, wo Sie Ihr Kreuz machen.