Das Flugzeug ist ein modernes Verkehrsmittel, mit dem schnell große Entfernungen zurückgelegt werden können. Jedoch stellt der Luftverkehr eine erhebliche Belastung unserer Umwelt dar. Der Preiskampf aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs führte in Europa zu nicht kostendeckenden Billigflügen für wenige Euros, die entsprechende Verhaltensänderungen beim Verbraucher bewirkten. Städtereisen liegen im Trend, dauern nur wenige Tage und werden oft per Flugzeug durchgeführt.
Artikel 24 des internationalen Luftfahrtabkommens von Chicago aus dem Jahre 1944 hat dazu geführt, dass weder Kerosin besteuert, noch die Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge erhoben wird. Aufgrund der Bedeutung dieses Vertrages für die internationale Luftfahrt erscheinen kurzfristige Änderungen nicht umsetzbar.
Die 2011 eingeführte deutsche Luftverkehrsabgabe stellt jedoch eine relativ einfache Möglichkeit dar, mit einer nationalen Abgabe eine Lenkungsfunktion auszuüben. Diese Abgabe wird beim Abflug von einem deutschen Flughafen erhoben, sofern es sich nicht um einen Zwischenstopp handelt. Im Jahre 2019 betrug die Luftverkehrsabgabe für Kurzstrecken 7,38 EUR, für Mittelstrecken 23,05 EUR und für Langstrecken 41,49 EUR. Insgesamt führt dies in 2018 zu Einnahmen in Höhe von 1,2 Mrd EUR.
In ihrem neuesten Entwurf plant die Bundesregierung, nachdem zuvor noch niedrigere Erhöhungen geplant waren, ab dem 01. April 2020 die Abgabe auf 13,03 EUR / 33,01 EUR / 59,43 EUR zu erhöhen. Auf ein ganzes Jahr bezogen würden sich somit diese Einnahmen bei gleichbleibender Nachfrage auf ca. 1,9 Mrd EUR erhöhen.
Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten auf einheitlich 7% gesenkt werden. Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe um 700 Mio EUR orientiert sich somit an den zu erwartenden Mindereinnahmen der Mehrwertsteuer-Absenkung der Bahnpreise. Eine Lenkungswirkung und somit eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist bei dieser Vorgehensweise nicht zu erwarten.
Die AG Umwelt der Piratenpartei schlägt eine einheitliche Luftverkehrsabgabe in Höhe von 42 EUR vor, um insbesondere Kurzstreckenflüge (Anteil: über 80%) zu verteuern und die Erhebung der Abgabe zu vereinfachen. Auf diesem Wege würden ca. 4 Mrd. EUR eingenommen, die zweckgebunden für die Verbesserung der Infrastruktur von Bahn und öffentlichem Nahverkehr verwendet werden sollten. Weder eine pauschale CO2-Steuer noch der Handel mit CO2-Zertifikaten steht in einem angemessenen Verhältnis zu den speziell vom Flugverkehr verursachten Emissionen. Dies sei an zwei Beispielen erläutert.
- Die Lufthansa verursachte 2018 einen durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 94,7 g pro Flugpassagierkilometer, auf Kurzstrecken betrug dieser 154,4 g/km. Ein Linienflug mit Lufthansa von München nach Frankfurt würde pro Person 300 km x 154,4 g/km = 46,32 kg, also 0,04632t CO2, ausstoßen. Bei einem CO2-Zertifikatepreis von 25 EUR/t wären das ca. 1,16 EUR, bei 50 EUR/t 2,32 EUR.
- Betrachtet man einen Billigflieger wie Ryanair, so benötigt dieser jedoch nur 67g je Passagierkilometer. Ein Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Mallorca entspricht einer Entfernung von ungefähr 2500 km. Bei 67 g/km werden somit 0,1675 t CO2 ausgestoßen. Das entspricht bei einem CO2-Preis von 50 EUR/t 8,38 EUR pro Passagier. Mit diesen Kleinbeträgen kann der Schaden, den Flugreisen verursachen, nicht vermindert werden.
Bleibt die Frage, warum der Lufthansa-Flug deutlich schädlicher ist, als ein Flug mit Ryanair. An den Flugzeugen liegt es nicht unbedingt. Auch die Lufthansa bringt es auf der Langstrecke auf 88,10g je Passagierkilometer. Sieht man sich die Ferienflieger an, dann liegen die CO2-Werte teilweise noch unter denen von Ryanair.
Den Ruf der sauberen Airline scheint man sich erarbeiten zu können, indem man mit Billigtickets möglichst alle Plätze besetzt. Denn jedes auch noch so billig verkaufte Ticket senkt den CO2-Ausstoß pro Passagierkilometer. Auf der anderen Seite treiben schlecht ausgelastete Flugverbindungen den Verbrauch pro Passagier nach oben. Die Lufthansa bietet von München nach Frankfurt an Werktagen stündliche Verbindungen mit entsprechend schlechter Auslastung an.
In der Luftfahrtbranche muss ein Umdenken stattfinden, damit auch noch morgen Flüge stattfinden können.
Eine Luftverkehrsabgabe von pauschal 42 EUR würde dazu führen, dass die Kapazitäten im Flugverkehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden würde.
Nur wenn Fliegen einen angemessenen Preis bekommt, kann CO2 eingespart werden.