„Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember jeden Jahres (veraltet: Internationaler Tag der Behinderten) ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern soll.“ [1]

Hier setzen sich beispielsweise die Behindertenbeiräte der Städte für behinderte Menschen ein. Doch was ist überhaupt ein Behindertenbeirat, welche Rechte hat er, welche werden dem Beirat wirklich zugestanden, oder ist das alles nur Social Washing? (Wir tun so als wenn wir etwas gutes machen wollen, machen es aber nur halbherzig oder gar nicht.)

Behindertenbeiräte sind ein Zusammenschluss, meist ehrenamtlich, von Menschen mit den verschiedensten Behinderungen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen und deren Rechte (u. a. jene niedergeschrieben in der UN-Behindertenrechtskonvention) gegenüber der Politik vertreten. Eine Umsetzungsmöglichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention für die Politik wird z. B. durch den „Nationalen Aktionsplan“ des BMAS (Bundesministerium Arbeit und Soziales) vorgegeben und soll in Zusammenarbeit mit den Behindertenbeiräten umgesetzt werden. Sie kommen also immer dann zum Zuge, wenn die Politik etwas plant, zum Beispiel einen Neu- oder Umbau oder eine städtische Veranstaltung.

In Erfurt gibt es einen Behindertenbeirat für die Stadt, und einen weiteren für das Land Thüringen. Der Beirat für Erfurt hat eine weitere Untergruppe, die sich „AG Barrierefreies Erfurt“ nennt. Hier war unser Pirat Markus Walloschek vor 20 Jahren Gründungsmitglied. Die Erfurter Gruppen werden von der Behindertenbeauftragten der Stadt Erfurt geleitet.

Markus Walloschek erklärt über die Arbeit der Räte Folgendes:

„Während sich der Beirat vor Corona ungefähr vier Mal im Jahr traf, traf sich die AG fast monatlich, machte Begehungen in der Stadt, und versuchte, immer alle Behinderungen zu berücksichtigen um ein selbstständiges Leben der Einwohner und Gäste zu ermöglichen. Corona hat leider die Treffen sehr zurückgedrängt und erst auf meinen Wunsch hin, sich doch hin und wieder wenigstens online zu treffen, kommen nun diese Onlinetreffen, wenn auch leider in sehr unregelmäßigen Abständen, wieder zustande. So kommt es nicht zu einem allzu großen Stillstand durch Corona, und die Menschen in Erfurt können weiterhin darauf vertrauen, dass wir uns für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen.“

In Braunschweig wird der Behindertenbeirat in viele Entscheidungsprozesse schon mit einbezogen und sitzt auch beratend mit in einigen, aber noch nicht allen Ausschüssen.

Ein Negativbeispiel aber ist Hamburg. 13 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention kam es nun erst zur Gründung eines ersten solchen Beirates in Hamburg [2].

„Reichlich spät!“ –

findet Florian Lancker, Themenbeauftragter Inklusion der Piratenpartei Deutschland.

Dieses Bild ist eine Schmach für die Belange von Menschen mit Behinderung. Bedauerlicherweise wurden auch viele andere Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt.“

Behindertenbeiräte müssen unseres Erachtens überall mit einbezogen werden, frühzeitig in Planungsphasen, und nicht nur beratend oder im Nachhinein mit ins Boot geholt werden. Leider passiert dies noch nicht in jeder Stadt „so gut“ wie z. B. in Erfurt oder Braunschweig, wobei auch hier noch Nachbesserungsbedarf besteht, denn Behindertenbeiräte und ihre Aufgabenbereiche sind Angelegenheiten der Kommunen.

Unsere Forderungen daher:

  • Behindertenbeiräte in jedes politische Gremium
  • Stärkung der Rechte von Behindertenbeiräten
  • Einbezug, Mitsprache und Vetorecht von Behindertenbeiräten in jeder politischen Entscheidung
  • Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • einheitliche Rechte und Pflichten für Behindertenbeiräte

Quellen:
[1] Wikilink
[2] Senatsempfang Hamburg