Ein Beitrag von Sperling, Mitglied des Vorstand der Piratenpartei Bayern und stellvertretender Chefredakteur der Flaschenpost.
„Digitale Gewalt“ — zwei Wörter, die zusammen mehr bewirken, als ihre Einzelteile je könnten. Das ist kein Zufall. Es ist Absicht. Ob bewusst oder nicht, ist dabei fast egal.

Fangen wir mit dem Offensichtlichen an: Das Wort „Gewalt“ tut etwas mit Menschen. Es erzeugt Betroffenheit, Empörung, den Reflex zur Schutzreaktion. Wer Gewalt erlebt, verdient Schutz. Wer Gewalt ausübt, verdient Konsequenzen. Das ist tief in unserem moralischen Instinkt verankert — und genau deshalb ist es so praktisch, das Wort auf etwas anzuwenden, das früher „Beleidigung“, „Mobbing“ oder „Bedrohung“ hieß.

Wundert das jemanden? Kaum. Sprache war schon immer Machtinstrument.

Vor den Inhalten erst mal eine Begriffserklärung

Bevor wir zur Analyse kommen, lohnt sich ein Blick auf die Begriffsgeschichte. Denn wer einen Begriff verstehen will, muss wissen, wer ihn geprägt hat, und warum.

Im Englischen gibt es den Begriff als „cyber violence“ seit den frühen 2000er Jahren, parallel zur Verbreitung von Laptops und Web 2.0. Er tauchte zuerst in der akademischen Forschung auf, ohne dass sich je eine einheitliche Definition durchgesetzt hätte. In der angelsächsischen Praxis blieb man eher bei spezifischeren Begriffen: „online harassment“, „cyberstalking“, „image-based abuse“. Der Sammelterm „cyber violence“ ist dort bis heute eher wissenschaftlich als politisch. Auf UN-Ebene hat sich „technology-facilitated gender-based violence“ (TFGBV) als Standardbegriff etabliert — länger, sperriger, aber auch präziser in seiner Eingrenzung auf geschlechtsspezifische Gewalt.

Im Deutschen verlief die Geschichte anders. Die ersten Verwendungen im heutigen Wortsinn stammen aus dem August 2008, in Zeitungsberichten über den Frauennotruf Frankfurt. Der Begriff kam also nicht aus der Wissenschaft, nicht aus der Politik, sondern aus der feministischen Beratungsstellenszene. Das ist kein Zufall und kein Makel, denn diese Organisationen arbeiten täglich mit Menschen, denen Reales und Ernstes passiert ist. Sie wissen, wie Täter vorgehen, wie Opfer leiden, was das Recht nicht erfasst. Dass sie einen Begriff prägten, der diese Erfahrungen sichtbar macht, ist verständlich und legitim.

Bis er in der breiten Öffentlichkeit ankam, vergingen noch Jahre. In den späten 2010ern häuften sich die Spuren. 2017 verwendete ihn erstmals die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen in einem offiziellen Beschluss. 2019 fand das Thema durch den Fall Renate Künast (die mit Unterstützung von HateAid gegen eine Plattform wegen Hasskommentaren vorging) erstmals massenmediale Aufmerksamkeit. Und 2023 tauchte „digitale Gewalt“ erstmals in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums auf, und zwar als Anknüpfungspunkt für geplante Gesetze.

Das ist eine klare Linie: Frauenberatungsstellen → feministische NGOs → Medien → Politik → Gesetzgebung. Etwa fünfzehn Jahre von der ersten Zeitungserwähnung bis zum Gesetzentwurf. Das ist kein organisch gewachsener Begriff, der sich von selbst durchgesetzt hat. Das ist ein politischer Durchsetzungsprozess, er wird geführt von Akteuren mit nachvollziehbaren Anliegen, die diesen Begriff bewusst als Instrument gewählt haben. Das erklärt seine Stärke. Aber auch seine Schwäche, denn das macht Ihn und sein Anliegen zu einem leichten Ziel der “üblichen Verdächtigen”.

Was ist eigentlich neu daran?

Ähm, also nichts. Und alles. Die Phänomene, die unter „digitale Gewalt“ zusammengefasst werden, sind real. Und manchmal sind sie von einer Qualität, die das Wort „Gewalt“ nicht nur rechtfertigt, sondern geradezu einfordert.

Und seit gestern wissen es wieder alle: Collien Fernandes hat öffentlich gemacht, was sie jahrelang erlebt hat: gefälschte Profile in ihrem Namen, Deepfake-Pornografie, digitaler Identitätsmissbrauch über Jahre. Das Erschütternde: Sie glaubte lange, anonyme Trolle seien die Täter. Der mutmaßliche Verursacher schlief neben ihr. Ihr ehemaliger Mann soll hinter allem stecken, und für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung – aber sehen wir das auch so?. Fernandes selbst nennt es „virtuelle Vergewaltigung“. Ihre Psychotherapeutin attestiert ihr eine posttraumatische Belastungsstörung.

Man muss nicht jede Formulierung übernehmen, um zu verstehen: Was dieser Frau passiert ist, ist kein Kavaliersdelikt, kein Internetstreit, keine Lappalie. Es ist ein tiefer Eingriff in die persönliche Integrität, in das Recht auf den eigenen Körper, auf die eigene Identität. Und es zeigt, was digitale Aggression kann, wenn sie systematisch, zielgerichtet und über Jahre eingesetzt wird. Der reale Schaden ist real.

Und dennoch, und das muss man sagen, auch wenn es unbequem ist, neu sind diese Phänomene als Formen menschlicher Aggression nicht. Mobbing gibt es, seit Menschen zusammenleben. Stalking gab es vor dem Smartphone. Bedrohung, Beleidigung, Rufschädigung, Identitätsmissbrauch – all das ist längst im StGB. Wer in Deutschland jemanden online bedroht, macht sich nach §241 strafbar. Wer jemanden verleumdet, nach §187. Das war vorher auch schon so.

Was sich verändert hat, ist nicht die Art der Gewalt, sondern ihre Intensität, ihre Geschwindigkeit und ihre Unumkehrbarkeit. Doxxing ist offline strukturell kaum möglich. Deepfake-Pornografie setzt technische Mittel voraus, die es vor zehn Jahren nicht gab. Und die Verbreitung an unzählbar viele  Menschen in Sekunden ist technologisch neu und verheerend. Aber es ist eine neue Ausprägung alter Aggression, keine neue Kategorie.

Was den Fall Fernandes auch zeigt: Das geltende Recht reicht nicht. In Deutschland ist das Herstellen gefälschter pornografischer Inhalte bisher kein eigener Straftatbestand — strafbar macht sich nur, wer solches Material verbreitet, und auch das nur wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung. Fernandes hat deshalb in Spanien Anzeige erstattet, wo es spezialisierte Staatsanwaltschaften für Gewalt gegen Frauen gibt. Das sagt alles.

Der Begriff „digitale Gewalt“ tut so, als wäre das alles eine einheitliche Kategorie. Das ist der erste Schritt zur Unschärfe und damit ist er offen für Manipulation.

Was das Wort „Gewalt“ macht

Sprache ist nicht neutral. Wer einen Begriff prägt, prägt die Debatte. Und die Entscheidung, das Wort „Gewalt“ zu verwenden statt etwa „digitale Übergriffe“ oder „Online-Belästigung“ oder „digitale Aggression“, ist keine zufällige Begriffsschöpfung. Sie ist eine Positionierung, notwendig aber auch erkennbar strategisch.

Im Fall Fernandes ist sie notwendig. Was ihr passiert ist, verdient das Wort, nicht als Metapher, sondern als Substanz. Wer jahrelang die Kontrolle über das eigene Bild, den eigenen Namen, die eigene Sexualität verliert, wer nicht schlafen kann, weil irgendwo im Netz Dinge mit dem eigenen Gesicht passieren, auf die man keinen Einfluss hat, erlebt einen Angriff auf die Person.

Aber der Begriff wird nicht nur auf solche Fälle angewendet. Er wandert. Er dehnt sich aus. Und das ist der Punkt, an dem man genau hinschauen muss. Und das ist ein Problem.

Das Wort „Gewalt“ schützt denjenigen, der es trägt, moralisch, diskursiv, manchmal rechtlich. Das Argument des Gegenübers wird umgehend inhaltlich disqualifiziert bevor es gehört wird. Das ist im Fall echter Übergriffe angemessen. Das  ist problematisch, wenn der Begriff auf harte Kritik, Satire oder unbequeme Meinungen ausgedehnt wird und dann dieselbe Schutzwirkung entfaltet. Hinzu kommt: Gegen Gewalt darf man weitreichende Maßnahmen fordern. Überwachung, Plattformregulierung, Klarnamenpflicht, Meldepflichten. Dinge, die nüchtern betrachtet erhebliche Grundrechtseingriffe sind, werden unter dem Label „Bekämpfung digitaler Gewalt“ politisch salonfähig. Wer dagegen ist, ist “auf der Seite der Täter” und offensichtlich kein Mensch mit Verstand. Und dann ist quasi alles erlaubt wie wir wissen.

Das ist das rhetorische Grundprinzip: Umdefinition von Begriffen mit hohem moralischem Gewicht, um politische Forderungen durchzusetzen, ohne sie inhaltlich begründen zu müssen. Der Fall Fernandes eignet sich dafür als Aufhänger und wird auch so genutzt. Das macht die Forderungen nicht per se falsch. Aber es verpflichtet zu Genauigkeit.

Wer definiert, was Gewalt ist?

Das ist die entscheidende Frage – aber sie wird in der Debatte auffallend selten gestellt. Eigentlich gar nicht, denn alleine das disqualifiziert … siehe oben.

Der Begriff „digitale Gewalt“ ist konzeptionell offen. Es gibt keine Legaldefinition, keine abschließende Liste. Das ist kein Versehen, das ist ein Feature. Offene Begriffe lassen sich ausdehnen und und sie werden ausgedehnt.

Beginnt man mit Deepfake-Pornografie, unzweifelhaft abstoßend und ernstzunehmen, ist der Begriff angemessen. Bei zu harter Kritik, bei ungebetenen Widersprüchen, geschmackloser Satire, die jemanden verletzt, unangenhemen aber legitimen Meinungsäußerungen, die als „einschüchternd“ empfunden werden ist das nicht mehr so. Die Grenze zwischen „Gewalt“ und „Meinung, die mir nicht gefällt“ wird dabei nicht von neutralen Institutionen gezogen, sondern von Plattformen, NGOs und politischen Akteuren die alle eigene Interessen haben. Und das sind nicht immer Opferinteressen.

HateAid und bff machen wichtige Arbeit. Sie begleiten Menschen in echten Notsituationen, sie kämpfen für Betroffene, die sonst allein wären. Das verdient Respekt. Aber sie sind auch politische Akteure mit Agenda, und wenn dieselben Organisationen, die Opfer beraten, gleichzeitig Begriffe definieren und Gesetze mitgestalten, dann ist das ein Interessenkonflikt, der benannt werden muss. Nicht weil ihre Arbeit schlecht ist. Sondern weil Begriffshoheit Macht ist.

Und asymmetrisch ist die Anwendung sowieso. Wann haben Sie zuletzt eine Kampagne gegen „digitale Gewalt“ von links gegen rechts gesehen? Die gibt es auch. Sie läuft nur unter anderen Labels.

Wer die Deutungshoheit über den Begriff hat, entscheidet, wessen Erfahrungen zählen und wessen nicht. Das ist Machtpolitik, verkleidet als Opferschutz.

Was das mit Zensur zu tun hat

Traurig aber wahr: Es gibt einen direkten Zusammenhang. Nicht indirekt, nicht metaphorisch – direkt.

Die politischen Forderungen, die regelmäßig mit dem Begriff „digitale Gewalt“ begründet werden, laufen auf Einschränkungen der freien Meinungsäußerung hinaus: Klarnamenpflichten, die anonyme politische Kommunikation unmöglich machen. Löschpflichten, die Plattformen dazu bringen, lieber zuviel als zuwenig zu entfernen. Meldepflichten, die Strafverfolgungsbehörden Zugänge zu Nutzerdaten geben, die über das rechtsstaatlich Gebotene hinausgehen.

Das NetzDG war ein Vorbote. Es hat dazu geführt, dass Plattformen aus Haftungsangst massenhaft Inhalte löschen. Darunter auch politische Satire, Kritik an öffentlichen Figuren und journalistische Berichterstattung. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu einiges zu sagen. Die Praxis hat sich wenig geändert.

Und international? Was Deutschland als Schutzmaßnahme einführt, kopieren Autokraten als Zensurwerkzeug. Das ist keine Warnung, das ist belegbare Kausalität. Erdogan hat das NetzDG studiert. Die türkische Social-Media-Regulierung trägt seine Handschrift – die der deutschen Vorlage.

Liebe Befürworter schärferer Regulierung „digitaler Gewalt“: Was Ihr hier fordert, ist manchmal richtig und manchmal falsch. Das Ende anonymer politischer Kommunikation für Dissidenten, Whistleblower und Menschen, die schlicht keine Lust haben, ihren Namen unter jeden Tweet zu schreiben ist keine Lösung, denn die Arschlöcher dieser Welt beschaffen sich immer und problemlos erfunden Idenditäten – oder verwenden gestohlene (siehe oben).

Manipulativ: Ja oder nein?

Ja. Aber mit Differenzierung, die man nicht unterschlagen darf.

Der Fall Fernandes zeigt, was echte digitale Gewalt ist: systematisch, zerstörerisch, über Jahre. Jemand, dem das passiert, hat ein Recht darauf, dass die Gesellschaft das ernst nimmt und das Recht auf Schutz, der tatsächlich greift. Dass das geltende Recht in Deutschland dafür nicht ausreicht, ist ein Skandal, kein Randproblem.

Der Begriff ist dennoch manipulativ in dem Sinne, dass er gezielt die moralische Aufladung des Wortes „Gewalt“ nutzt, um politische Forderungen zu legitimieren, die inhaltlich begründet werden müssten, es aber nicht immer werden. Er erzeugt eine Täter-Opfer-Struktur, die Kritik immunisiert. Er dehnt sich aus auf Grauzonen, in denen echter Opferschutz und Meinungsunterdrückung schwer zu trennen sind. Und er liefert die Rechtfertigung für Zensurinfrastruktur, die über den Schutz echter Opfer weit hinausgeht.

Der Begriff hilft dort, wo er Aufmerksamkeit erzeugt für reale Schäden. Er schadet dort, wo er zur Immunisierung gegen Kritik genutzt wird, anonyme Kommunikation kriminalisiert und Plattformregulierung rechtfertigt, die mehr löscht als schützt.

Was jetzt gebraucht wird

Bundesjustizministerin Hubig hat angekündigt, noch im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist gut. Aber was dieser Entwurf leisten muss, ist klar benennbar.

Er muss enge, präzise Tatbestände schaffen: Deepfake-Pornografie als eigenständige Straftat, Identitätsmissbrauch mit klaren Strafrahmen, niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Strafverfolgung für Betroffene, die oft allein vor einem Berg aus Ohnmacht und bürokratischen Hürden stehen. Das sind Dinge, die helfen, und zwar konkret, nachvollziehbar, ohne Grundrechtseingriffe, die über das Ziel hinausschießen. Eine weitere Möglichkeit wäre, zu der bereits bestehenden Strafbarkeit die Nutzung digitaler Medien als erschwerdenden Tatbestand hinzuzufügen. Und zwar in passender Skalierung.

Was er nicht leisten darf: einen offenen Auffangtatbestand „digitale Gewalt“, der jede Meinungsäußerung erfasst, die jemanden verletzt. Keine Klarnamenpflicht, die Schutz für politisch aktive Menschen und alle, die nicht mit ihrem Klarnamen im Netz sein wollen, unmöglich macht. Keine Löschpflichten, die Plattformen zu privatisierten Zensurbehörden machen. Und keine Definition von „Gewalt“, die so weit reicht, dass am Ende jede unbequeme Meinung darunter fällt.

Menschen wie Collien Fernandes verdienen Schutz: echten, wirksamen, rechtssicheren Schutz. Das ist die Pflicht des Gesetzgebers. Und die Pflicht derer, die den Begriff „digitale Gewalt“ verwenden, ist es, ihn so präzise zu halten, dass er diese Menschen schützt aber nicht zum Türöffner für etwas anderes wird. Zensur zum Beispiel. Oder Überwachung.

Begriffe, die „Gewalt“ metaphorisch ausdehnen, verdienen konzeptuelle Skepsis. Nicht Ablehnung, Skepsis. Wer das unbequem findet, erkläre in den Kommentaren bitte, warum ein unscharf definierter Begriff mit hohem moralischem Gewicht in politischen Händen kein Problem sein soll.