Digitalisierung und Netzpolitik

Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern

Wir PIRATEN setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Die Netzneutralität muss bedingungslos ermöglicht werden!

Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte soziale Vernetzung bietet, die räumlich, zeitlich und kulturell unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, so, dass eine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist. Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe Deutschlands an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Mauer der digitalen Spaltung überwinden

Die immer schneller werdende technische Entwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass alltägliche Geräte und Technologien immer komplexer geworden sind. Diese erhöhte Komplexität führt zu einer immer größer werdenden digitalen Spaltung der Gesellschaft hinsichtlich des Verständnisses von Technik. In einer modernen Gesellschaft ist es notwendig, dass Menschen der Technik selbstbewusst gegenüberstehen. Nur so können sie ihre Grundrechte im 21 Jahrhundert wahrnehmen und an der Gesellschaft teilhaben. Wir PIRATEN setzen uns für kostenfreie, durch Deutschland geförderte Schulungsmöglichkeiten für alle interessierten Menschen ein, die die Möglichkeit bieten, die digitale Spaltung zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie gemeinnützigen Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.

Bereitstellung von Internetzugängen

Wir PIRATEN sorgen dafür, dass in Verantwortung Deutschlands in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels WLAN ein freier Internetzugang angeboten wird. Mit diesen Zugängen werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Zugangspunkte untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen zu ermöglichen. Telekommunikationsprovider werden dahingehend reguliert, dass die Datenvolumenbegrenzung von mobilen Internetverträgen ungültig ist.

Infrastruktur

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.

Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.

Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d. h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

Einen Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen lehnen wir ab. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

Abschaffung des „Hackerparagraphen“ § 202c StGB

Wir PIRATEN setzen uns für die vollständige Abschaffung des sogenannten „Hackerparagraphen“ § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die „Störerhaftung“ endgültig abschaffen. Wir werden uns für ein Gesetz einsetzen, das die Haftbarkeit für Handlungen im Internet grundsätzlich nur auf die Verursacher beschränkt. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird. Anbieter von Internetzugängen (z. B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs („Three Strikes“) lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger, von Nutzern eingestellter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein „Telemediennutzungsgeheimnis“ für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden, wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.

Wir PIRATEN schlagen dazu eine der beiden folgenden Lösungen vor:

  • Mit Anpassung im Urheberrecht: Das Urheberrecht ist entsprechend anzupassen, dass es bei öffentlich finanzierten Inhalten dahingehend geändert wird, dass die Urheber ihre Inhalte zwar selbst verwerten können, der Bevölkerung jedoch automatisch ein Verwertungsrecht zufällt.
  • Ohne Anpassungen im Urheberrecht: Der Staat verpflichtet sich dazu, bereits bei Auftragsverteilung (im Falle von (Hochschul)lehrern bei Abschluss des Arbeitsvertrages) sich von den Urhebern ein unbeschränktes, bedingungsloses Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger übertragen zu lassen. Verträge ohne diese Bedingung sollen nicht mehr abgeschlossen werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst alle durch öffentliche Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht.

Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird.

In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z. B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar.

Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt.

Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten.

Freie Bildung und Forschung

Im Bildungskontext muss die Mediennutzung für alle Bildungseinrichtungen frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie die souveräne Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.

Zusätzlich muss die Position öffentlicher Bibliotheken gestärkt werden sowie die Digitalisierung und Archivierung von Werken und der Zugriff darauf ausgeweitet und erleichtert werden. So soll etwa die Absurdität entfallen, dass nur so viele digitalisierte Kopien eines Werkes verliehen werden dürfen, wie physische Exemplare vorhanden sind.

Auch für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen werden wir eine möglichst freie Mediennutzung ermöglichen. Forschung sollte ebenso wie Bildung möglichst wenigen Beschränkungen unterliegen – sei es die naturwissenschaftliche Forschung oder Forschung im Rahmen der Zeitgeschichte.

Forschung und Wissenschaft

Forschung und Wissenschaft werden jährlich mit mehreren Milliarden Euro durch die öffentliche Hand gefördert und unterstützt. Deren Ergebnisse müssen somit im Anschluss auch der Öffentlichkeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Verbreitung von Wissen und ermöglicht dessen konsequente Weiterentwicklung. Um wissenschaftlichen Verlagen ihre Arbeit weiter zu ermöglichen, könnte eine mögliche Sperrfrist hier höchstens ein halbes Jahr betragen.

Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke

Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen alle amtlichen und von Ämtern in Auftrag gegebene Werke in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden.

Nach unserem Willen soll dies auch für unveröffentlichte und behördeninterne Werke gelten, wenn wegen einer aktuellen politischen Situation ein besonderes öffentliches Interesse an diesen besteht. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninternen Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz und IT-Sicherheit sind die elementare Grundlage für die Sicherung der Rechte von Bürgern und Unternehmen

Starker Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung umfassen nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sondern auch die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten.

Die verdachtsunabhängige Durchleuchtung (VDS) von Bürgern und Unternehmen lehnen wir ab. Sie führt nicht nur zu einem ständig wachsenden Misstrauen gegen digitale Angebote, sie schafft auch neue Sicherheitslücken.

Um die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung zu stärken, streben wir die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an.

Jeder Nutzer muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden

Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ersatzlos abzuschaffen, da es einerseits hoheitliche Aufgaben an private Dritte überträgt und andererseits zu einer Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit führt.

Artikel 5 Abs. 1 GG ist um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ zu erweitern. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken einfließen und den Grundsatz des (Privacy-by-Design) umfassend berücksichtigen.

Zur besseren Information der Kunden sowie zur erhöhten Transparenz über die digitalen Produkte und Dienstleistungen werden die „IT-Gütesiegel IT-Sicherheit“ sowie „IT-Gütesiegel Datenschutz“ eingeführt.

Im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit sind Förderprogramme aufzulegen, die dazu geeignet sind, den Bürgern Grundlagen des Umgangs mit digitalen Angeboten (und hier insbesondere auch der älteren Generation) zu vermitteln.

Zur Sicherstellung der Transparenz und Neutralität des Internet gehört eine Gleichbehandlung aller Daten. Nur durch die Wahrung der Netzneutralität kann sichergestellt werden, dass weder Bürger noch Unternehmen benachteiligt werden.

Wir lehnen Uploadfilter ab, da sie zu einer teilweisen Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet führen oder eingesetzt werden können. Gesetze, die zur Folge haben, dass Unternehmen diese einsetzen müssen, sind abzuschaffen.

Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologien für eine moderne Gesellschaft

Grundlage für IT-Systeme und IT-Dienstleistungen die Algorithmen oder KI verwenden ist ein Höchstmaß an IT-Sicherheit und der Schutz der in diesen Segmenten erhobenen oder verarbeiteten personenbeziehbaren Daten.

Algorithmen und KI sind unter der Zugrundlegung von ethische Standards zu entwickeln. Diese sollen aus einer Kommission aus Experten, Anwendern und Betroffenen entwickelt und in einem ständigen Turnus aktualisiert werden. Zur Sicherstellung dieses Ansatzes und zur Vermeidung möglicher Diskriminierungen soll durch Ergänzung des Grundgesetzes hinsichtlich automatisierter Entscheidungen entsprechend Rechtssicherheit geschaffen werden.

Insofern durch staatliche Stellen Algorithmen oder KI verwendet werden, müssen diese und die zugrundeliegenden Quelltexte auf Grundlage des „Open Data“-Ansatzes transparent und frei verfügbar zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich sollen solche Anwendungen als Open-Source entwickelt werden.

Zur Förderung des Themenfeldes „Künstliche Intelligenz“ (KI) sollen aus dem Bundeshaushalt jährlich zusätzlich zu den bestehenden Etats 1,5 Milliarden Euro investiert werden. Damit sollen sowohl Forschung und Entwicklung, aber auch die Förderung von StartUps unterstützt werden. Zur Beratung der Unternehmen sollen regionale „KI-HUBs“ aufgebaut werden, die im Rahmen der Unternehmensentwicklung sowohl zu KI beraten, als diese auch in Modellregionen bei der Einführung begleiten.

Um den Umgang mit KI deren Folgen zu erlernen bzw. zu verstehen sind diese Themen in den Schul- und Studienplänen an geeigneter Stelle zu verankern. Zusätzlich sollen entsprechende Weiterbildungsprogramme für Beschäftigte und interessierte Bürger aufgelegt werden.

Für die Umsetzung der KI-Strategie braucht es auf Bundesebene ein zentrales Steuerungsgremium, das die Umsetzung der strategischen Ziele beobachtet und sie gegebenenfalls anpasst. Notwendig wird dies vor allem vor dem Hintergrund der schnellen technologischen Entwicklungen sein. Dies kann sowohl unter Führung eines einzurichtenden Digitalministeriums erfolgen, als auch alternativ im Rahmen eines zu gründenden und paritätisch besetzten „Nationalen KI-Rates“.

Wir setzen uns dafür ein, dass mit der Initiative International Panel on Artificial Intelligence (IPAI), ein internationalen Standard geschaffen wird, der folgende unter folgenden Prämissen die Entwicklung und Anwendung von Algorithmen und KI definiert: Künstliche Intelligenz soll unter Berücksichtigung der Menschenrechte, von Integration, Vielfalt, Innovation und Wirtschaftswachstum implementiert werden.

Im Bereich der Verteidigungspolitik lehnen wir den Einsatz von autonomen Waffen grundsätzlich ab, da diese etablierte moralische und juristische Standards unterlaufen und mit dem geltenden Völkerrecht nicht vereinbar sind. Wir setzen uns dafür ein, das dass Verbot autonomer Waffen auch im internationalen Maßstab etabliert wird.

Im Bereich der Innenpolitik lehnen wir Einsatz von „predictive policing“ grundsätzlich ab, da dieser gegen etablierte moralische Standards verstößt und mit dem im Grundgesetz zu verankernden Anspruch auf Diskriminierungsfreiheit kollidiert.

Smart City

Smart City“ vereint eine Vielzahl von Digitalisierungsstrategien zur Optimierung der urbanen Lebensweise. Da es sich um eine beständige Herausforderung in der gesamten Bundesrepublik handelt, sollte von Seiten des Bundes in Zusammenarbeit mit den Städtetag breite Unterstützung erfolgen und die Initiative über bestehende Projekte und Initiativen aus gedehnt werden. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, lokale Organisationen nicht zu verdrängen.

Durch Austausch und Kooperation mit den bereits ansässigen Unternehmen und Bürgern muss sichergestellt sein, dass die zukünftige Smart City nicht am Bedarf vorbeigeht. Innovation und Fortschritt ins Unbekannte sind also permanent mit den Voraussetzungen abgleichen. Dazu müssen entsprechende Kollaborationsplattformen bereitgestellt werden.

Ganzheitliche und tragfähige Konzepte können nur dann entstehen, wenn alle im urbanen Lebensraum Beteiligten in die Entwicklung einbezogen werden. Dazu sollen Methoden wie beispielsweise „Open Innovation“ genutzt werden.

Um digitale Angebote sinnvoll bereitzustellen, müssen „smart economy“, „smart governance“ und „smart mobility“ auf der Grundlage einer umfassenden Betrachtung miteinander verzahnt werden. Grundlage für die smart city sind eine Vielzahl von Daten. Hierbei sollen sowohl Verwaltung als auch Unternehmen diese entsprechend dem „Open Data“ – Ansatz bereitstellen. Auf dieser Grundlage lassen sich dann auch sinnvolle Anwendungen entwickeln. Deren Potenziale zu nutzen und gleichzeitig Missbrauch und Monopolisierung zu vermeiden, erfordert zusätzlich Instrumente wie sie im Rahmen von Sharing- und Open-City-Ansätzen propagiert werden. Für interessiere Städte und Kommunen sind seitens des Bundes Förderprogramme aufzulegen, damit in Modellregionen der Ansatz der Smart City erforscht und erprobt werden kann. Dabei sollen diese Forschungsergebnisse auf opendata-Basis allen Interessierten öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Innovative digitale und klimafreundliche Verkehrskonzepte

Grundlage der Digitalisierung im Verkehrsbereich ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (mindestens 200 Mbit). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) bis an die letzte Milchkanne oder Bahnschwelle mit ein. Um digitale Angebote sinnvoll bereitzustellen, müssen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, intelligente Verkehrsleit- und Parksysteme sowie Angebote aus dem Bereich Car-Sharing miteinander kombiniert werden. Zur Erhöhung der Mobilität sind gezielte Projekte für die Bereitstellung von Fahrzeugen (Car-Sharing) und/mittels autonomen Fahren aufzulegen, die nach Möglichkeit als Blaupause für die flächendeckende Versorgung dienen können.

Intelligente Verkehrsleitsysteme können dazu beitragen, dass sich der Verkehr optimieren und somit auch ein Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz der Städte und Kommunen herstellen lasst. Grundlage für die Nutzung von attraktiven digitalen eMobility-Angeboten (Ladesäulen, Car-Sharing, e-Scooter, etc.) sind einheitliche Abrechnungssysteme. Diese sollen so konzipiert werden, dass sie unter Beachtung des Datenschutzes von jedem Gerät aus genutzt werden können.

Gesundheit, Pflege, Medizin

Die Digitalisierung in Medizin und Pflege bietet vielfältige Potenziale zur Unterstützung der „Patient-Arzt-Beziehung““

Allen Angebote und Dienstleistungen, die sensible Gesundheitsdaten speichern oder verarbeiten, sind dem Grundsatz zu verpflichten, dass die Patienten selbst die ausschließliche Datensouveränität behalten.

Diese hochsensiblen Daten ermöglichen mit dezentraler Speicherung beim und in der Verfügungsgewalt der jeweiligen Bürger den schnellen Zugriff im Notfall, soweit dies auch von den Bürgern gepflegt und gewünscht wird.

Wir betrachten insbesondere die sensiblen Gesundheitsdaten als höchstmöglich zu schützendes Gut. Alle digitalen Anwendungen und Unterstützungsleistungen müssen so gestaltet sein, dass eine missbräuchliche Einsichtnahme und Nutzung der erhobenen Daten nicht möglich ist.

Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels ein enorme Bedeutung. Hierzu sollen unterstützend Möglichkeiten der Telemedizin und Onlinesprechstunden als Standardangebot etabliert werden.“

Die Förderung innovativer Ideen, besonders von StartUps im „‚MedTech“-Bereich, muss unterstützt werden. Insbesondere sollen hierbei Anwendungen in den Bereichen Robotik und Telemedizin gefördert werden.

Zur Etablierung digitaler Gesundheitsdienste sollen bundesweit entsprechende Kompetenzzentren (Hubs) aufgebaut werden, die sowohl Patienten als auch Unternehmen oder Startups auch in Fragen der digitalen Gesundheitsfürsorge beraten und unterstützen. Eine patientenseitige Zustimmung zur anonymisierten Verwendung der Daten ist Voraussetzung.

Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung sollen für die Forschung und die Patientenversorgung unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt werden. Dazu setzen wir uns für die Schaffung eines dezentral organisierten Forschungsdatenportals ein.

Die digital gesammelten Daten von Millionen Behandelten können bei vergleichsweise geringeren Kosten als in klinischen Studien ein schärferes Bild von Therapie-Erfolgen und Behandlungs-Rückschlägen zeichnen. Wir unterstützend daher die Förderung von Initiativen unter den „real world evidence“-Ansatz.

Die Finanzierung oder Kostenübernahme digitaler Gesundheitsanwendungen wie etwa Fitness-und/oder Gesundheits-Apps, die von den Krankenkassen ohne ärztliche Einbindung direkt an ihre Versicherten vermittelt werden, lehnen wir grundsätzlich ab.

Unabhängigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Wir setzen uns für ein vom Innenministerium unabhängiges Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein.

Beim BSI werden Sicherheitsmängel gemeldet und es unterstützt Unternehmen und Organisationen in der Sicherheit ihrer Infrastruktur. Wir brauchen eine Trennung zwischen diesem Amt, und den Behörden, die solche Sicherheitsmängel ausnutzen könnten. Nur so kann eine klare Anreizsstruktur erreicht werden und Konflikte vermieden werden, die aus unterschiedlichen Zielen – Schließen oder Ausnutzen von Sicherheitslücken – auftreten.

Personalausstattung IT-sicherheitsrelevanter Behörden

Wir setzen uns für mehr personelle Ressourcen und fachliche Kompetenzen für BSI, BBK und THW zum Schutz von IT-Komponenten in kritischen Infrastrukturen ein.

Die Aufgabe dieser Organisationen und Institutionen ist der Schutz kritischer Infrastrukturen vor allem auch vor informationstechnischen Gefahren. Dieser Aufgabe können sie nur nachkommen, wenn die entsprechenden Budgets auch für kompetentes Personal bestehen, um dieses anwerben und langfristig halten zu können und die bereits aktiven Mitarbeiter kontinuierlich auszubilden und weiterzubilden. Darüber hinaus muss über eine Anpassung des Dienstrechts und der Vergütungsstrukturen nachgedacht werden, um Fachkräfte auch im Wettbewerb mit der Wirtschaft gewinnen zu können.

Open Source in kritischen Infrastrukturen

Software, die im Umfeld kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eingesetzt wird, soll grundsätzlich quelloffen gestaltet sein. Dort wo dies nicht möglich ist, soll der Quellcode zumindest in treuhänderischer Verwaltung aufbewahrt werden.

Strikt defensive Cybersicherheitsstrategie

Wir setzen uns für eine strikt defensive Cybersicherheitsstrategie ein. Wir verurteilen den Einsatz und die Bereitstellung offensiver Wirkmittel im Cyberraum. Insbesondere kritische Infrastrukturen sind anfällig für Angriffe von Cyber-Kriminellen oder von Drittstaaten – egal ob feindlich gesinnt oder „Freunde“. Da eine zweifelsfreie Zuordnung der Herkunft eines Cyberangriffs nach dem Stand der Technik ausgeschlossen ist, muss davon ausgegangen werden, dass sowohl der Angriff als auch ein Gegenangriff immer auch zivile Infrastruktur treffen kann.

Wir fordern daher ein internationales Abkommen, das jegliche offensive Wirkmittel im digitalen Raum als Digitalwaffen (D-Waffen) einstuft und diese im Rahmen eines Digitalwaffensperrvertrags international verbietet, ähnlich wie die vorhandenen ABC-Waffensperrverträge.

Weiterhin sind wir der Meinung, dass Deutschland mit gutem Beispiel voran gehen muss und solche Waffen weder entwickeln noch einsetzen darf. Die geplanten Gesetzesänderungen zum Einsatz offensiver Wirkmittel im Cyberraum, an denen das BMI arbeitet, dürfen nicht durchgeführt werden. Wir erkennen an, dass wir unsere Kritischen Infrastrukturen bisher nicht ausreichend schützen und fordern daher, alle informationstechnischen Systeme mit dem Gedanken „Security by Design“ zu gestalten und zu implementieren. Dies schützt proaktiv gegen erfolgreiche Angriffe aus dem Cyberraum. Alle Programmierer und Administratoren müssen konstant weiter gebildet werden, was der aktuelle Stand der Technik ist. Dies gilt nicht nur im Bereich des Betriebs sondern auch in der Entwicklung und der Gestaltung sicherer Systeme. Dazu fordern wir die Einrichtung mehrerer Lehrstühle zur IT-Sicherheitsforschung und -lehre.

Aufbau eines Cyber-Hilfswerks (CHW)

Wir PIRATEN unterstützen den Aufbau eines Cyber-Hilfswerks (CHW), wie im Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS vorgeschlagen.

Als schnelle Einsatzgruppe soll das CHW in der Lage sein, kurzfristig auf Großschadenslagen zu reagieren und vor Ort an relevanten informationstechnischen Systemen und/oder der Hardware und Software zur Kontrolle von physischen Geräten Hilfe zu leisten. Primäre Zielsetzung ist dabei immer der Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von Ausfällen oder Einschränkungen der Kritischen Infrastruktur bzw. ihrer kritischen Versorgungsdienstleistung. Hierbei handelt es sich um eine zivile Reserve für den Katastrophenfall. Daher setzen wir uns dafür ein, dass durch die Bundesrepublik die entstehenden Kosten und Haftungsrisiken übernommen wird.

Aufsicht über kritische Infrastrukturen

Kritische Infrastruktur sollte idealerweise nicht unter vollständiger Kontrolle der Privatwirtschaft sein. Wir erkennen aber an, dass dies nicht für alle Sektoren funktioniert.

In jedem KRITIS-Sektor muss daher einzeln betrachtet werden, wie die notwendigen (staatlichen) Kontrollmechanismen implementiert werden können. Grundsätzlich müssen kritische Infrastrukturen sorgsamer und ausfallsicherer betrieben und ausgebaut werden, als andere Infrastrukturen. Dies widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen des freien Marktes. Detaillierte Regulierungen, unabhängige Kontrollinstanzen und kompetente Aufsichtsbehörden für die einzelnen Sektoren sind daher notwendig.

Digitale Unversehrtheit als Grundrecht

PIRATEN setzen sich für ein Grundrecht auf Digitale Unversehrtheit ein.

Als Digitale Unversehrtheit wird die ungestörte Existenz der Person in der digitalen Welt bezeichnet.

Zu den Grundrechten des Menschen gehört das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die PIRATEN betrachten die digitale Unversehrtheit analog der körperlichen Unversehrtheit als ein grundlegendes Persönlichkeitsrecht. Sie umfasst sowohl die Privatsphäre als auch die digitale Identität.

Eingriffe in die Digitale Unversehrtheit, wie beispielsweise eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, können massive Auswirkungen auf die persönliche Freiheit einer Person haben, was auch zu physischen und psychischen negativen Konsequenzen führen kann.

Transparenter Staat und digitale Grundrechte

Ein transparenter Staat garantiert und respektiert die digitalen Grundrechte seiner Bürger und ermöglicht Teilhabe

Im Rahmen des digitalen Wandels ist es zwingend notwendig, allen Bürger das Grundrecht auf einen Internetzugang zu gewährleisten. Daher ist dieser im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht aufzunehmen.

Eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein sind Grundvoraussetzungen für den Schutz der individuellen Rechte.

Die Meldegesetze sollen konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden.

Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, auch bekannt als Mindest- und Höchstspeicherfrist sowie eine Ausdehnung der öffentlichen Videoüberwachung oder den Einsatz des Staatstrojaners lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ab.

Zur deutlichen Verbesserung der Einbeziehung der Bürger in die Demokratieentwicklung ist das Prinzip des „Open-Antrag“ als verpflichtendes Element einzuführen. Wir wollen eine digitale Infrastruktur schaffen, mit der sich die Menschen direkt an die Politik wenden können. Das bedeutet, dass Mitglieder der entsprechenden Länder und Gemeinden über eine Webseite Anträge an ihre Parlamente stellen können und über Anträge an die Parlamente dort diskutieren können. Eine dafür notwendige Software soll als Open Source Entwicklung durch den Bund vorangetrieben und zur Verfügung gestellt werden.

Die eGovernment-Angebote müssen so erweitert werden, dass Behördengänge für Bürger und Unternehmen der Vergangenheit angehören. Dazu zählen vor allem Online-Terminierung, Online-Sprechstunden, Online-Beantragung und Abwicklung von Dienstleistungen, verpflichtende Übertragung aller Sitzungen von Räten, Ausschüssen der öffentlichen Verwaltungen und Parlamente, sichere Bezahlmöglichkeiten. Grundsätze der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes haben dabei einen hohen Stellenwert.

Die Vertraulichkeit der Kommunikation ist für alle Bürger eine wichtige Grundlage für die Nutzung digitaler Angebote. Das Recht auf verschlüsselte Kommunikation soll als weiteres Grundrecht anerkannt und verankert werden.

Wir setzen uns dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.

Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten ist der pseudonyme sowie anonyme Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus „Sicherheitsgründen“ beschnitten werden.“

Die seitens staatlicher Stellen erhobenen Daten sind unter Berücksichtigung des Datenschutzes unter dem Grundsatz „Open Data“ für die Allgemeinheit auf einem entsprechenden Portal kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Schaffung von digitalen Gemeingütern (Commons), wie beispielsweise Freie Software, freie Kulturgüter, offene Patentpools und freie Bildungsangebote, muss durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen abgesichert und gefördert werden.

Wir sehen in uneingeschränkten OER und open access eine Voraussetzung, allen Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Bildung, Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern

Wir PIRATEN setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Die Netzneutralität muss bedingungslos ermöglicht werden!

Freier Zugang

Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet bietet Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten und Möglichkeit zu sozialer Vernetzung. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, so dass eine Beteiligung aller Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft nicht für jeden gewährleistet ist. Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe Deutschlands an, ein niederschwelliges und sinnvoll nutzbares Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Ländlicher Raum

Grundlage der Digitalisierung des ländlichen Raumes ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (mindestens 200 Mbit). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) bis an die letzte Milchkanne zwingend ein.

Damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird, sind Anreize für „Home-Office“ zu schaffen, beispielsweise durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Zur Vermeidung von langen Pendelzeiten für Beschäftigte in urbanen Zentren, sowie zur Unterstützung junger StartUps, soll im ländlichen Raum flächendeckend der Aufbau von „Co-Working-Areas“ motiviert werden.

Zur Unterstützung der Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellem Breitband sollen Kommunen/Städte Möglichkeiten der öffentlichen Bauinfrastruktur nutzen, um die Vergrößerung der Reichweite durch „Freifunk“- Netze zu ermöglichen

Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels im ländlichen Raum enorme Bedeutung. Hierzu sollen unterstützend Möglichkeiten der Telemedizin als Standardangebot etabliert werden.

Zur Erhöhung der Mobilität sind gezielte Projekte für die Bereitstellung von Fahrzeugen (Car-Sharing) und/mittels autonomen Fahren aufzulegen, die nach Möglichkeit als Blaupause für die flächendeckende Versorgung dienen können.

Moderne, nachhaltige und digitale Landwirtschaft

Eine moderne, nachhaltige und digitale Landwirtschaft ist ein wichtiger Zukunftsfaktor

Grundlage der Digitalisierung der Landwirtschaft ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (+++++++ 200 Mbit). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) zwingend ein. Wir unterstützen die Forschung im Bereich automatisierter Roboter, wie beispielsweise für das Jäten von Unkraut, ist die Grundlage, um den Einsatz von Pestiziden/Bioziden wie Glyphosat deutlich zu verringern bzw. langfristig zu vermeiden.

Unabhängig der Nutzung von herstellerspezifischen Lösungen muss die Datenhoheit aller erhobenen Daten beim Landwirt liegen. Die Förderung der Bereitstellung von einheitlichen Standards oder gegebenenfalls. Einrichtung eines „Agrardatenportals“ unter Treuhand, auf dem diese Daten dann gespeichert werden, oder ein „Code of Conduct“ mit den Herstellern ist dafür eine elementare Voraussetzung.

Wir fordern und unterstützen eine kostenfreie Nutzung öffentlicher Kataster-, Satelliten- oder Wetterdaten, die von den zuständigen Bundes- und Landesämtern systematisch erhoben und ausgewertet werden. Diese müssen auf Open Data-Basis bereitgestellt werden.

Zur Bereitstellung und Nachnutzung aller öffentlich erhobenen Daten setzen wir uns für die Schaffung eines „Landwirtschaftsdatenportals“ ein, um aus diesen Daten entsprechende Forschungen und Entwicklungen zu unterstützen.

Prozesse zwischen Behörden und Landwirten müssen so gestaltet werden, dass die Daten medienbruchfrei ausgetauscht werden können. Dabei sollen, auch zur Erhöhung der Interoperabilität, grundsätzlich offene Standards zum Einsatz kommen. Die Übertragung der Daten soll dabei grundsätzlich verschlüsselt erfolgen.

Zur Bündelung der notwendigen Aktivitäten ist ein entsprechendes „Kompetenzzentrum“ aufzubauen und auszustatten, auf dessen Grundlage dann regionale „digital hubs“ Ansprechpartner für die Landwirte vor Ort sein sollen.

Zur Erhöhung der Transparenz bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, der Transparenz der Produktionsverfahren und Rückverfolgbarkeit soll die Bereitstellung dieser Daten vereinfacht digitalisiert werden. Hierzu soll für die Verbraucher ein zentrales Informationsportal eingerichtet werden.

Die Aus- und Weiterbildung im Agrarsektor ist so anzupassen, dass neben der Vermittlung von traditionellen Techniken auch die Grundlagen zur Nutzung der Digitalisierungsmöglichkeiten vermittelt werden. Dadurch wird einerseits der Beruf attraktiver und andererseits auch dem Mangel an Fachkräften vorgebeugt.