Die Bundesregierung wird heute das ‚Asylpaket 2‘ mit den Gesetzentwürfen 18/7538 / 18/7537 / 18/6202 / 18/6646 verabschieden. Bei den aktuellen Gesetzesänderungen muss die Frage gestellt werden, ob alle vorgeschlagenen Maßnahmen verfassungsgemäß sind.
Die Piratenpartei Deutschland hat sich am letzten Wochenende auf ihrem Bundesparteitag ohne Wenn und Aber erneut zum Grundrecht auf Asyl bekannt. Als einzige Partei fordert sie, das Asylrecht von vor 1993 wieder in Kraft zu setzen und den Menschen in Not eine sichere Zuflucht zu bieten.
»Die rechtspopulistische Hetze einiger Parteien, wie der CSU und der AfD, sind zutiefst verabscheuungswürdig und einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig«, so Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der PIRATEN.
Thingilouthis weiter: »Der aktuelle Jahresbericht von Amnesty prangert zum Beispiel die Praxis in Deutschland an, Asylbewerber in Folterländer abzuschieben. Insbesondere die Entscheidung der Großen Koalition, die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären und Flüchtlinge aus diesen Staaten schneller abzuschieben, halten auch wir für einen gefährlichen Irrweg.
Uns drängt sich bei der sinnlosen Hektik der Bundesregierung immer mehr der Gedanke auf, dass hier Wahlkampf auf Kosten der Schwächsten gemacht werden soll. Das ist schäbig und einer Demokratie unwürdig. Die Rechte der Menschen dürfen nicht für den billigen Erfolg an den Stammtischen geopfert werden.«
Wer ist „asyl“-berechtigt und wie weit soll der Begriff „Asyl“ ausgedehnt werden? „Asyl“ kann m.E. nur ein zeitlich befristeter Schutzgrund sein und zwar so lange die Gründe für die Gewährung von Asyl vorliegen.
Es muss aber auch gewährleistet werden, dass das Recht auf Asyl nicht missbraucht wird -es gibt auch „schwarze Schafe“.
Deutschland leistet in vielen Ländern, aus denen Flüchtlinge sich auf den Weg machen Entwicklungshilfe, bspw. Pakistan u. Afghanistan. Diese Länder gehören aber auch zu den größten Drogenanbau- u. -transitländern der Welt.
Informationen nach gibt es schon heute in Deutschland fast 500.000 Menschen, die hier ohne Papiere leben. Viele von ihnen haben ihre Papiere weggeschmissen, um eine drohende Abschiebung zu verhindern, andere sind nach Ablauf ihres Visums nicht mehr ausgereist.
Nach Schätzungen der IG-Metall halten sich auch bis zu 500.000 Werkvertragsarbeitnehmer aus Süd- u. Südosteuropa in Deutschland auf. Bei vielen von ihnen handelt es sich um keine Werkvertragsarbeitnehmer, die im Rahmen von Entsendung nach Deutschland gekommen sind, sondern um Staatsangehörige, die in ihren Heimatland arbeitslos sind, keine Perspektiven haben und hier illegal an dubiose Arbeit-/Auftraggeber verliehen werden.
Wie viele sog. (ausländische) „Scheinselbständige“ sich in Deutschland aufhalten ist nicht bekannt. Darüber hinaus gibt es noch viele andere Berufsgruppen, wie z.B. Spezialitätenköche, die keine sind.
Deshalb muss sehr genau geprüft werden, wer letztendlich Anrecht auf Asyl hat bzw. „schutzbedürftig“ ist. Und so hart und unmenschlich es auch klingen mag, wer dieses Recht missbraucht, der muss abgeschoben werden.