Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das AG Chemnitz gegen zwei Mitglieder der Piratenpartei Sachsen Strafbefehle wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Die Polizei hatte im Juni 2015 bei einer Durchsuchung der Geschäftsstelle in Chemnitz zwei Kilogramm handelsübliches Vogelfutter, 15 000 Flyer zum Thema Hanf sowie einen Computer beschlagnahmt.

Bei den zwei Kilogramm handelte es sich um für jedermann frei erhältliches Vogelfutter (Aufschrift: „Angelhanf Taubenfutter Hanfsamen Hanfsaat“), abgefüllt in kleine Tüten mit dem Hinweis „Sie [die Samen] dürfen nicht zum Zwecke des Anbaus eingepflanzt werden, das wäre ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“.

Kristos Thingilouthis, bundespolitischer Geschäftsführer der PIRATEN: „Die sächsischen PIRATEN haben eine Aktion zum Thema Cannabis mit frei im Handel erhältlichem VOGELFUTTER durchgeführt und sollen sich nun strafbar gemacht haben? Was für ein behördlicher Unsinn. Wenn die Staatsanwaltschaft in Chemnitz sonst keine weiteren Aufgaben zu lösen hat …“.

Die beiden betroffenen sächsischen PIRATEN werden die Strafbefehle anfechten und erhalten hierbei die Unterstützung der Piratenpartei.