Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verpflichtete heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen.
Das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung ist notwendig, da keine vergleichbar erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es gerade für Schmerzpatienten derzeit keinen anderen Wirkstoff, der praktisch keine Nebenwirkungen hat.
Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland:
»Wir PIRATEN begrüßen das Urteil, sehr, sind jedoch der Ansicht, dass hier eine grundsätzliche Regelung her muss und nicht jeder schwer erkrankte Patient einzeln klagen müssen sollte. Nicht jeder Kranke hat genügend Geld, sich durch die Instanzen zu klagen. Hier sollte eine grundsätzliche Entscheidung getroffen und eine Regelung gefunden werden, nach der Cannabis als Medikament bei der entsprechenden medizinischen Indikation erlaubt ist.«
Sicher begrüßen wir es, wenn ein Patient endlich das Recht bekommt, Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen.
Schaut Mensch aber genauer auf das Urteil, wird schnell klar, das auch für den Anbau strenge Vorschriften gelten, die die meisten Erkrankten aufgrund ihrer Wohnsituation kaum einhalten können. Der Raum muss gesichert sein, die Blüten sicher gelagert, etc.
Die einzig vernünftige Lösung ist die Freigabe von Cannabis auf der Basis eines Gesetzes wie das Tabakgesetz, in dem bereits Fachgeschäfte und Jugendschutz enthalten sind, muss also kaum neu erfunden werden, wie die Grünen es uns weismachen wollen.
Die UNO Konferenz, auf der wohl entschieden wird ob Kanada und Mexiko Cannabis legal machen können, ist diesen Monat. Dort werden die Weichen für eine Freigabe gestellt oder nicht. Hier im Lande ist bis dahin kaum Fortschritt zu erwarten.
Prohibition wegkiffen!