Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. So könnte man meinen. Doch die Gleichheit vor dem Gesetz wird durch das geplante neunte Änderungsgesetz des SGB II für Erwerbslose zunehmend ausgehebelt.
Danach soll es eine massive Einschränkung der grundlegenden Rechte, die jedermann gegenüber rechtswidrigem Verwaltungshandeln hat, geben.
Zurzeit können Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), einen bereits bestandskräftigen Bescheid für einen Zeitraum von einem Jahr rückwirkend auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Schon unter Ursula von der Leyen (CDU), von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wurde diese Möglichkeit der rückwirkenden Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheides nach § 44 SGB X für Leistungsbezieher nach dem SGB II auf ein Jahr begrenzt. Was von da an für Menschen im SGB II Bezug gilt, muss noch lange nicht für Jobcenter bzw. Optionskommunen gelten. Denn sie können nach wie vor bei fehlerhaftem Bescheid zu Lasten der Behörde rückwirkend Leistungen zurückfordern. Damit wurden Behörden in ihren Rechten seit Jahren gestärkt, Menschen im SGB II Bezug hingegen in ihren Rechten beschnitten.
Mit dem Gesetzesentwurf zum neunten Änderungsgesetz des SGB II wird nun der endgültige Abschied von der Möglichkeit der Rücknahme von Bescheiden durch die Behörde nach § 44 SGB X innerhalb einer Jahresfrist eingeläutet [1]. Diesmal ist es Frau Andrea Nahles von der SPD, die als derzeitige Bundesministerin für Arbeit und Soziales das bereits beschnittene Recht der SGB II-Bezieher als Totengräberin nun endgültig zu Grabe trägt. Denn zukünftig sind rechtswidrige, bestandskräftige Bescheide nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen bundesweiten Rechtsprechung „anfechtbar“. Der Sozialabbau und die Entrechtung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird auch unter der großen Koalition von Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) weiter vorangetrieben.
Der Bundesrat hat am 18. März 2016 dieses Vorhaben im Rahmen des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (§ 40 SGB II) nicht beanstandet.
Soweit diese Regelung in das SGB II aufgenommen wird, sind die Leistungsbezieher zur Wahrung ihrer Rechte entweder dazu gezwungen, vorsorglich Widerspruch einzulegen oder müssen sich dem Risiko einer fehlerhaften nicht mehr korrigierbaren Bescheides durch die Behörde aussetzen.
Damit wird die Maxime „der Staat hat dem Bürger zu dienen“ ad absurdum geführt. Die Piratenpartei weist schon seit Jahren auf die massiven Einschnitte der Persönlichkeitsrechte hin. Sie ist davon überzeugt, dass dies zu neuen Spannungen in unserer Gesellschaft führen wird.
Zum Autor: Reinhard Beckmann ist 61 Jahre alt, seit 2012 Mitglied der Piratenpartei, Koordinator der AG-BGE und aktiv bei den Sozialpiraten.
Seine politischen Schwerpunktthemen sind: Abschaffung von Hartz IV, bedingungsloses Grundeinkommen, Sozial- und Kommunalpolitik. Ferner ist er in der Kommunalpolitik innerhalb einer Fraktionsgemeinschaft als stellvertretender „Sachkundiger Bürger“ und Einwohner in Duisburg tätig.
https://www.tagesschau.de/inland/altersarmut-101.html
Ab 2030 droht aus heutiger Sicht jedem zweiten Neurentner in Deutschland eine Rente vom Staat, die über die Grundsicherung nicht hinausgeht.
Man muss nicht bis zur Rente warten, um vor Armut Angst zu haben.
http://www.katja-kipping.de/de/article/1066.rechtsversch%C3%A4rfung-statt-rechtsvereinfachung.html
„…Von der Angst vor Hartz IV sind inzwischen auch Menschen betroffen, die noch einen Job haben; denn der Fall in Hartz IV kann sehr schnell gehen.
…
So soll innerhalb von Hartz IV ein zweites Repressionsinstrument ausgebaut werden. Das läuft unter dem Begriff „Ausweitung der Ersatzpflichtigkeit bei sozialwidrigem Verhalten“. Das ist die Sprache Ihres Gesetzes.
…
Eine solche Ersatzpflicht, also die Kürzung des Arbeitslosengeldes II, soll nun auch dann eintreten, wenn das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit nicht nur herbeiführt, sondern sie „erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde“. Übersetzen wir diese bürokratischen Formulierungen einmal ganz konkret in die Praxis. Eine Kürzung um 30 Prozent bedeutet für einen voll Bezugsberechtigten, dass ihm pro Monat nur noch 282,80 Euro für alle Kosten außer der Miete und den Heizkosten bleiben. 282 Euro im Monat ‑ das bedeutet 9,43 Euro am Tag für alle Ausgaben. Wer von Ihnen käme mit 9,43 Euro über den Tag?
…
Übrigens, Sie müssen auch noch Geld für den Fall zurücklegen, dass irgendwann einmal die Waschmaschine kaputtgeht.
…
Zu den von Ihnen vorgesehenen Veränderungen gehört auch die Einschränkung bei rückwirkender Nachzahlung rechtswidrig vorenthaltener Leistungen. Das heißt in der Konsequenz: Es werden Menschen, deren Heizkosten systematisch zu niedrig angesetzt wurden, Schwierigkeiten haben, die vorenthaltenen Leistungen später rückwirkend wiederzubekommen, selbst wenn sie vor Gericht Recht bekommen; denn es wird nur noch für die Zukunft der höhere Betrag gezahlt und nicht für die Vergangenheit. Damit hat das Amt doch einen Anreiz, im Zweifelsfall immer gegen die Betroffenen zu entscheiden. Selbst wenn sie klagen und Recht bekommen, gilt das erst für die Zukunft.
…
Solange die Klage dauert ‑ in der Regel dauert das recht lange ‑, müssen sie selber sehen, wie sie klarkommen; sie bleiben damit auf den Kosten sitzen. Sie sparen auf dem Rücken von Erwerbslosen und Aufstockenden. Sie gönnen diesen Menschen nicht einmal das Wenige, das ihnen laut Gesetz zusteht. Ich finde, das ist zutiefst schäbig.“
Was ein Wahlkampfauftakt für die AfD. Kann man der AfD ein besseres Wahlkampfgeschenk machen als dieses Gesetz? Wie leicht kann man es denn noch machen, die Angst, den Neid, die Armut aufzulesen und als Wahlstimmen zu bündeln.
Rot-Rot-Grün hat im derzeitigen Bundestag eine Mehrheit. Schlimmer kann’s doch gar nicht kommen…oder warten die jetzt noch ab, bis die AfD zweit stärkste Kraft auf Bundesebene wird, um dann letztlich einzusehen, dass sie dann eh nicht mehr an der Regierung beteiligt werden.
Das gibt so einen Rechtsruck innerhalb Europa, der wird wohl an bürgerlichen Unruhen und Bürgerkrieg erinnern. Auch die Vorratsdatenspeicherung wird nichts mehr daran ändern können.
„Das gibt so einen Rechtsruck innerhalb Europa, der wird wohl an bürgerlichen Unruhen und Bürgerkrieg erinnern. Auch die Vorratsdatenspeicherung wird nichts mehr daran ändern können.“
Darauf wird es hoffentlich hinaus laufen. Momentan halten die betroffenen Bürger noch die Füße still dank Billigrhetorik der Regierenden („Sozialneid“, „wer arbeiten will, findet welche“ usw.) und Ausspielen der unteren Schichten untereinander, aber irgendwann, wenn bei den Ärmsten der Armen wirklich gar nichts mehr zu holen ist, der Mittelstand wegbricht und die Ärmsten sich kaum noch Brot leisten können, dann, spätestens dann, brennt hier (hoffentlich) die Hütte. Einerseits hoffe ich, dass ich das nicht mehr miterleben muss, andererseits wäre ich durchaus neugierig, wie das aussähe und mit welchen Konsequenzen.
Aus https://www.tagesschau.de/inland/altersarmut-101.html
„… Wenn die Rentenhöhe also wie geplant bis 2030 weiter sinkt, dann werden in Zukunft viel mehr Menschen in Deutschland im Alter arm sein als heute. Denn nur wer 40 Jahre lang ohne Unterbrechung mindestens 2100 Euro Brutto im Monat verdient, bekommt mehr als eine Rente auf Hartz-IV-Höhe.“
Ist einmal untersucht worden wie hoch der Anteil der Arbeitnehmer ist, die – basierend auf der heutigen Einkommenssituation – bis 2030 es wirklich schaffen tatsächlich mindestens 2100 Euro Brutto im Monat zu verdienen und wie viele davon dann auch tatsächlich in die Riester-Rente zusätzlich einzahlen? Das Ergebnis einer solchen Untersuchung könnte dazu führen noch mehr Licht in die drohende massenweise Altersarmut zu bringen.