Die Bundesregierung versucht im Eiltempo, die von ihr geplanten Rechtsvereinfachungen im SGB II bis zum Spätsommer in ein Gesetz zu gießen. Soll wieder in der Ferienzeit ein Gesetz heimlich vor der öffentlichen Debatte durchgewunken werden?

Am Freitag, den 15.04.2016, fand die erste Beratung im Bundestag zu dem geplanten neunten Änderungsgesetz im SGB II statt. Direkt im Anschluss tagte bereits der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer Sondersitzung mit dem Ziel, einen Beschluss zur Anhörung der Sachverständigen über den Gesetzesentwurf zu fassen.

Die in der Stellungnahme des Bundesrates enthaltenen Kritikpunkte und Ergänzungen zur Verbesserung der Situation von Erwerbslosen hat die Bundesregierung nicht aufgegriffen.

Die Bundesregierung will die Rechte von Erwerbslosen zugunsten einer – selbst nach Aussagen von Jobcentern nicht spürbaren – Verwaltungsvereinfachung massiv einschränken. So soll bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Wohnung zukünftig ohne Berücksichtigung des konkreten Bedarfes bei den Nebenkosten die durchschnittliche Warmmiete in einer Region zugrunde gelegt werden.

Sanktionen werden trotz des Widerstandes des Bundesrates nicht entschärft, sondern durch einen gesonderten Erstattungsanspruch bei sozialwidrigem Verhalten verschärft. Gleichzeitig werden die Verfahrensrechte der Erwerbslosen nochmals eingeschränkt.

Die Sozial-PIRATEN lehnen die weitere Beschränkung der Rechte von Erwerbslosen ab. „Es kann und darf nicht sein, dass Menschen ohne Erwerbstätigkeit in ihren Freiheits- und Persönlichkeitsrechten in dieser Form beschränkt werden. Das sozio-kulturelle Existenzminimum muss ein durch den Staat und Dritte unantastbares Minimum für Jedermann darstellen“, erklärt Dr. Gernot Reipen, Themenbeauftragter für Sozialpolitik der Piratenpartei.

 

Dieser Artikel basiert auf einem Textbeitrag von Miranda (Sozialpiraten)