Die Bundesregierung hat heute eine der Forderungen der Piratenpartei hinsichtlich des Medizinischen Cannabis umgesetzt.
Unser Ziel, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden, hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute im Bundeskabinett durchgesetzt. Die Kosten für medizinisches Cannabis werden künftig über die Krankenkasse abgerechnet. Zudem will das Ministerium eine an die Abgabe geknüpfte Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen der Droge genau zu erfassen.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig als sogenannte Cannabisagentur fungieren. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland mit der vorgesehenen Cannabisagentur allerdings reibungslos funktioniert, wird der Bedarf an Medizinalhanf über Importe gedeckt.
Andreas Vivarelli, Themenbeauftragter für Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland:
„Die Entscheidung der Bundesregierung pro Cannabis für Schmerzpatienten ist ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen. Im Prinzip entspricht dies unserer seit Jahren immer wieder vorgetragenen Forderung. Wir halten also fest: PIRATEN wirken! Leider macht der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers noch zu viele Ausnahmen und geht im Detail an der Realität vorbei. Wir freuen uns aber, dass es endlich zu einem Umdenken in der Einstellung zu Cannabis für Schmerzpatienten gibt.»
Die PIRATEN werden weiter für die Rechte der Patienten und Konsumenten kämpfen und fordern die Entkriminalisierung dieser.
Könntet ihr bitte einen Gesetzesentwurf auch verlinken, wenn ihr über diesen berichtet?
Das würde die Arbeit zum Thema deutlich erleichtern. Dankeschön.
Kaum hat der schwerkranke Mann aus Mannheim nach 15 Jahren den Eigenanbau vor Gericht erstritten (BVerwG 3 C 10.14), schon klappt es auch mit dem Gesetz. Das Gericht:
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/urteil-bundesverwaltungsgericht-erlaubt-eigenanbau-von-cannabis-zu-therapie-zwecken-1.2936682
„Die Einnahme von Cannabis führe zu einer „erheblichen Linderung seiner Beschwerden“, gegenwärtig stehe kein gleich wirksames „und für ihn erschwingliches“ Medikament zur Verfügung; „Medizinalhanf“, also getrocknete Cannabis-Blüten aus der Apotheke, könne er mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht finanzieren, die Krankenkasse habe die Übernahme der Kosten wiederholt abgelehnt.“