In der heutigen Sitzung hat der Bundestag sich erneut mit der sogenannten „Störerhaftung“ beschäftigt. Das Parlament beschloss, dass private wie gewerbliche Anbieter offener WLANs Dank „Providerprivileg“ rechtlich jetzt den klassischen Internetprovidern gleichgestellt und von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreit sind.
Die Entscheidung bleibt in einem wesentlichen Punkt allerdings ungenügend: In der Gesetzesbegründung steht zwar eine deutliche Absichtserklärung, WLAN-Anbieter vor Abmahnungen zu schützen und die Haftungsprivilegierung auf Unterlassungsansprüche auszuweiten – im Gesetz fehlt diese konkrete Klarstellung.
Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Diese schwammige Entscheidung des Parlamentes lässt die Tür für gerichtliche Auseinandersetzungen weit offen, das ist für uns PIRATEN nicht die Abschaffung der Störerhaftung, die die Regierung vor kurzem noch angekündigt hat.“ Körner weiter: „Diese Pseudoregelung werden wir so nicht akzeptieren. Unser Parteimitglied Tobias McFadden hat sich mit unserer Unterstützung bis zum EuGH geklagt, wir werden diesen Weg weiter gemeinsam beschreiten. Wenn unsere Bundesregierung selbst nicht Willens oder fähig ist, müssen die Richter für eine klare Regelung sorgen. Freies WLAN auch in Deutschland. PIRATEN wirken!“