Trotz neuer Instrumente wie der Mietpreisbremse und der gerichtlichen Fortentwicklung des Mieterschutzes in vielen Grundsatzentscheidungen wird die Suche nach Wohnraum immer schwieriger. Mieten steigen, gute und bezahlbare Wohnungen werden immer seltener. Der Staat hat es jahrzehntelang nicht für nötig befunden, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, um der stetigen Mietpreissteigerung und der Knappheit am Wohungsmarkt mit eigenen Angeboten entgegenzuwirken. Neben dieser Problematik kommt eine weitere kritische Entwicklung hinzu: Aufgrund der hohen Bewerberzahl wollen immer mehr Vermieter den gläsernen Mieter, der schon vor Abschluss eines Mietvertrags sämtliche persönlichen Informationen preisgibt.
Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Saarland, kritisiert diese Datensammelwut von Wohnungsvermittlern und Vermietern und möchte den Mieterdatenschutz stärken:
»Wer sich in letzter Zeit nach einer neuen Wohnung umgesehen hat, wird vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben: Noch bevor man Kontakt zu einem Vermieter bekommt, wollen Makler und andere Vermittler alle möglichen Informationen von einem Wohnungsbewerber in Erfahrung bringen. Aber auch Vermieter selbst fragen – noch bevor überhaupt ein Besichtigungstermin vereinbart wurde – bei Wohnungsinteressenten intimste personenbezogene Angaben ab. Da werden Auskünfte nach Gehalt, Arbeitgeber, Familienplanung, Personalausweisdaten, Herkunft, Alter, Krankheiten usw. angefordert, ausgewertet und gespeichert. Und wer nicht mitmacht, hat schon verloren. Er wird als „Bewerber“ aussortiert.
Diesem Druck geben Wohnungssuchende dann immer häufiger nach, auch, weil ihnen ihre eigenen Rechte nicht bekannt sind oder es an ausdrücklichen mieterschützenden Datenschutzregeln fehlt. Diesen Trend sehen wir PIRATEN äußerst kritisch. Hier werden wir ansetzen und dem Datenhunger auf Vermieterseite gesetzlich den Riegel vorschieben. Denkbar wären Mieterschutznormen im Datenschutzgesetz und im Mietrecht durch Art und Umfang dessen, was Vermieter und Vermittler abfragen und wissen dürfen.
Überschreiten diese Abfragen die gesetzliche Grenze, sollte dem Interessenten bei unberechtigten Fragen ein ausdrückliches Recht zur Lüge eingeräumt werden, wie dies etwa auch im Arbeitsrecht der Fall ist. Nur so kann er sich und seine Daten bei weiterhin bestehendem Interesse an einer Wohnung wirksam schützen. Denn eins ist klar: Verlierer sind die Schwachen in unserer Gesellschaft, die man durch unzulässige Fragen nach persönlichen Informationen immer weiter ausgrenzt und stigmatisiert. Bis der Mieterdatenschutz gesetzlich verankert und gestärkt wird, empfiehlt es sich, wachsam zu sein. Heutzutage entscheiden Daten, die eigentlich nicht abgefragt werden dürfen, darüber, ob sich ein Vermieter für einen Mieter entscheidet oder nicht. Alleine deshalb sollte man Wert auf den Schutz seiner persönlichen Daten legen. Menschen wollen eine Wohnung mieten und dafür keinen kompletten „Daten-Strip-Tease“ für Makler und Vermieter hinlegen.«