Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag eingebracht, das der „Terrorabwehr“ dienen soll. Dieses Paket enthält unter anderem den präventiven Einsatz verdeckter Ermittler bei der Bundespolizei. Ein weiterer Punkt in dem Anti-Terror-Paket ist das Verbot von sogenannten ‚anonymen SIM-Karten‘ für Mobilfunk-Telefone. Der PIRAT und Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Breyer hat gegen die generelle Erhebung personenbezogener Daten beim Kauf von Prepaid-Karten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingelegt.

Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

„Nachdem der Verfassungsschutz mit seinen verdeckten Ermittlern und sogenannten ‚V-Männern‘ seit Jahren bereits eine im Ergebnis klägliche und juristisch häufig recht fragwürdige Figur abgibt, sollen jetzt auch noch Bundespolizisten zu in der Szene vorab ermittelnden ‚Undercover‘-Aktionen herangezogen werden? Unserer Ansicht nach soll die Polizei Straftaten aufklären und sich nicht selbst in den Niederungen der Straftäter verstricken. Was wir für einen weiteren eklatanten Fall von Freiheits-Einschränkungen für die Bürger halten, ist das geplante Verbot von anonymen Prepaid-Karten. Bisher waren die Vertreiber dieser SIM-Karten zwar bereits angehalten, die Identität der Käufer festzustellen, haben das aber nicht wirklich kontrolliert. Für uns PIRATEN ist das Recht auf ‚anonyme‘ Kommunikation wichtig, genauso wie das Postgeheimnis und die Unversehrbarkeit der eigenen Wohnung. So nicht, liebe Bundesregierung, das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Um diese Haltung klar zu unterstreichen, haben wir PIRATEN ein Gewinnspiel gestartet, bei dem wir freigeschaltete anonyme Prepaidkarten verlosen.“