Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Datenschützers Patrick Breyer (PIRATEN) gegen den geplanten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle der Pkw-Maut nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung nannte das Gericht nicht.
Patrick Breyer: »Herr Dobrindt sollte sich nicht zu früh freuen: Karlsruhe hat das massenhafte Kfz-Kennzeichenscanning zur Pkw-Maut-Kontrolle nicht in der Sache abgesegnet. Die Beschwerde wurde wohl nur deshalb nicht angenommen, weil das Gesetz noch auf Eis liegt.
Sollte die irre Pkw-Maut und der Kfz-Massenabgleich auf unseren Autobahnen tatsächlich kommen, werde ich erneut Verfassungsbeschwerde einreichen. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben.
So unsinnig die Pkw-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. Kfz-Massenscanner zerstören unser Recht auf datenfreie Fahrt. Sie sind hoch fehleranfällig und führen in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.«