»Gesetze zur verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung der Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung sind mit dem heutigen Urteil vom Tisch.«, jubelt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung, über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs [1] [2].

»Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte. Mit diesem Urteil erteilt Europa der NSA-Methode einer wahllosen Massenerfassung des Privatlebens unschuldiger Bürger eine klare Absage. Gespeichert werden darf nur unter bestimmten ‚Umständen und Voraussetzungen‘.

Nur diejenigen Personen dürfen erfasst werden, die in einem Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Sicherheitsgefahren stehen können, nicht aber völlig unverdächtige Bürger. Es ist gut, dass einem Innenminister de Maizière, aber auch einem autoritären Staatschef wie Victor Orban, damit eine viel zu gefährliche Massenüberwachungswaffe aus der Hand geschlagen wird.

Nach dem heutigen Urteil verlangen wir von der Merkel-Regierung die sofortige Rücknahme des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Staaten mit solchen Gesetzen einleiten!«

Quellen:
[1] Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf
[2] Urteil des EuGH: https://assets.documentcloud.org/documents/3245181/C-203-15-amp-C-698-15-Arre-T-En.pdf