Der Stand:
In den letzten Monaten liest man von vielen Kommunen, die sich um eine Freigabe von Cannabis bemühen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits zweimal mit einem Antrag auf regulierte Abgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gescheitert, zuletzt im Frühjahr 2016.
In Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema. Passiert ist leider nichts.
Nun mehren sich auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen, die Ende 2016 mit diversen Veranstaltungen in den Fokus der Presse geraten sind, wie etwa in Köln, wo vor allem auf Betreiben der PIRATEN Petitionen und Anträge in Bezirksräten und dem Stadtrat gestartet wurden. Doch leider hat sich im Kölner Stadtrat die Ansicht durchgesetzt, dass man sich zunächst bequem zurücklehnt und abwartet. Ob und wie es dort weiter geht, ist nicht bekannt.
Am 7. Dezember 2016 fand eine Fachtagung „Cannabis“ im Düsseldorfer Rathaus statt. Die Stadtverwaltung nimmt 20.000 € in die Hand, um in eine Machbarkeitsstudie zu investieren. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines kommunalen Abgabemodells. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings frühestens im Sommer 2017 vorliegen.
Münster sitzt mittlerweile ebenfalls mit im Boot und hat am 13. Dezember 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Konsum ohne Reue?“ veranstaltet. Auf der Veranstaltung stellte sich heraus, dass immer noch der Diskussionsbedarf über den Sinn eines Abgabemodells im Vordergrund steht. Wer auf die Umsetzung eines Modellprojektes wartet, sollte viel Geduld mitbringen.
Das Modellprojekt:
Die Abgabemodelle für Cannabis bzw. die Vorstellungen darüber unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Es gibt dennoch Gemeinsamkeiten: Man möchte einen Modellversuch installieren, der eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsieht und wissenschaftlich begleitet werden soll.
Doch die geltenden Betäubungsmittelgesetze (BtMG) schaffen Rahmenbedingungen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob diese kommunalen Projekte jemals umgesetzt werden können: In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar. Bis heute müssen selbst Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, die Cannabis als Medikament nutzen, jederzeit mit unangenehmen Fragen bis hin zur Beschlagnahmung ihrer Arznei rechnen.
Die Betäubungsmittelgesetze lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Die wesentlichen Vorteile einer flächendeckende Abgabe von Cannabis lassen sich dadurch erst gar nicht evaluieren:
- Austrocknung des Schwarzmarktes
- umfassender Verbraucherschutz
- verbesserter Jugendschutz
- flächendeckende und niederschwellige Konsum- und Stoffberatung
Nach meinem Verständnis wäre, aus den oben genannten Gründen, eine kommunale Abgabestelle für Patienten nur dann sinnvoll, wenn diese das Medikament bereits legal nutzen dürfen. Damit ließe sich auch das Instrument des „wissenschaftlichen Interesses“ gegenüber der BfArM begründen.
Mein Resümee:
Ob die Installation von kommunalen Abgabemodellen realistisch ist, bleibt abzuwarten. Je mehr Kommunen den Versuch starten, desto mehr wird es in der Öffentlichkeit diskutiert. Doch die Tatsache, dass mittlerweile sachliche und faktenbasierte Diskussionen in Verwaltung, Politik und Bevölkerung möglich sind und geführt werden, erweckt in mir die Hoffnung, dass solche Projekte in den kommenden Jahren tatsächlich zustandekommen können.
„Der Erfolg einer Vision beginnt mit den Visionären“
Schreibt auch mal was zu Cannabidiol, verdammt nochmal!
Hallo Solmi, zu Cannabidiol bzw. Cannabinoide allgemein besuche doch bitte folgende Website
http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=226#1
Hoffe, das hilft dir weiter