Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.

Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.

Ebenso machen die Begründungen für die Ergänzung des Gesetzesentwurfes deutlich, dass schwerkranke Patienten nicht erst einen jahrelangen Leidensweg mit schweren Nebenwirkungen hinter sich bringen müssen, ehe man ihnen „gnädigerweise“ Cannabis verschreiben darf. Es reicht, wenn die behandelnden Ärzte nachweisen können, dass andere Therapieformen nicht vorhanden sind oder schwerste Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Krankenkassen würden dann nur in begründeten Ausnahmefällen gegen die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten vorgehen können.

Das würde auch die Therapiehoheit der Ärzte stärken und die Versorgung von Palliativ-Patienten erheblich erleichtern, die ohnehin bereits tödlich erkrankt sind – die also, wie es in schönstem Amtsschimmeldeutsch heißt: „… die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden.“ Gerade sie sollten nicht leiden müssen und eine angemessene, ambulante, zügige Versorgung und Kostenübernahme für medizinischen Cannabis erhalten. Und zwar je nach Einzelfall binnen drei Tagen – nicht erst nach drei bis fünf Wochen, in denen bisher noch Gutachten erstellt oder der medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet werden muss.

Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.

Der Kampf der Patienten, ob nun als NGO oder vor Gericht, scheint nun endlich Früchte zu tragen, wobei trotzdem immer noch nicht klar ist, ob wirklich alle Patienten zukünftig flächendeckend versorgt werden und die Finanzierung ihres Cannabis-Medikaments gewährleistet ist. Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.

Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“

Wer die Sitzung im Bundestag live verfolgen möchte, kann am Donnerstag um 12:00 Uhr den Sender Phoenix einschalten oder sich auf http://www.bundestag.de/ den Livestream ansehen.