In ihrer Antwort an den Themenbeauftragten für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer verteidigt die zuständige nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte die Praxis der Deutschen Post. Das frühere Abtippen der Ausweise halte die BaFin und der Bundesfinanzminister nicht mehr für ausreichend zur „Geldwäscheprävention und Terrorbekämpfung“. Geplant sei lediglich, die nicht benötigten Teile des Ausweises beim Scannen zu schwärzen. Geprüft werde auch, ob ein Scan verzichtbar ist, wenn andere Unternehmen als Banken eine Identifizierung anfordern (weil dann keine Geldwäschegefahr besteht).
Meines Erachtens sind Ausweisdaten viel zu sensibel, als dass ein Einscannen zugelassen werden sollte. Solche Scans können z.B. zur Ausweisfälschung missbraucht werden. Ein Gericht hat bereits zurecht darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Einscannen eine ganz andere Qualität aufweist als eine Fotokopie, weil elektronische Daten viel leichter verloren gehen und verkauft werden können. Ich bezweifele, dass die Praxis der Deutschen Post einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde.
Patrick Breyer