Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute dem Bürgerrechtler Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland recht gegeben: Die EU-Kommission muss Presse und Öffentlichkeit künftig Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten vor europäischen Gerichten gewähren – jedoch in der Regel erst nach Abschluss eines Verfahrens (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Im konkreten Fall verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Jedoch verhängte der Gerichtshof eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil dieser die im laufenden Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte.
„Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, zeigt sich Breyer von dem Teilerfolg enttäuscht. „Da die Luxemburger Richter Transparenz in laufenden Verfahren ohne Grund als Bedrohung zu betrachten scheinen, muss der Gesetzgeber handeln und die Verfahrensregeln nach Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs überarbeiten. Dass Parteien nach
Meinung des EuGH gar generell zur Geheimhaltung von Schriftsätzen – sogar der selbst verfassten Schriftsätze – verpflichtet sein sollen, ist inakzeptabel und gefährdet die Pressefreiheit“, betont Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein. Laufende EU-Gerichtsverfahren mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger würden so weitgehend zu Geheimverfahren.
„Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen jedoch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Idee, Staaten und Institutionen müssten vor Gericht unabhängig von jeder öffentlichen Kritik und Kontrolle auftreten können, widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie und der Pressefreiheit. In Zeiten der Legitimationskrise der EU weckt diese Intransparenz der EU-Justiz eher Misstrauen als Vertrauen zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“, so Breyer.
Hintergrund:
Weil der EuGH bisher keinerlei Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen, jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Berufung wurde heute zurückgewiesen.
Generalanwalt Bobek hatte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs plädiert. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch, in beschränkterem Umfang, in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen.
Die europäischen Gerichte entscheiden über die Auslegung und Gültigkeit europäischen Rechts, auch über dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Kontrovers diskutiert wurden etwa Urteile des Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, zum Recht auf Vergessen im Internet sowie das anstehende Urteil zum Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank („Euro-Rettung“).
Dazu unser Wahlprogramm zum Thema Innen- und Rechtspolitik:
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