Die Frage des Netzausbaus ist einer der am heftigsten diskutierten Aspekte der aktuellen Energiepolitik. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Ausbaus der Energienetze spielt die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt unter dem Titel „Das Verfahren – Netzausbau in fünf Schritten“ einen kleinen Animationsfilm bereit, der dem Bürger den Netzausbau erklärt. Er beginnt mit dem Satz: „Die Energiewende und das Zusammenwachsen des europäischen Strommarktes machen in den kommenden Jahren einen umfassenden Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze erforderlich.“ Weiterhin wird in dem Film mehrfach versichert, dass „die ganze Gesellschaft“ in die Entscheidungsfindung zum Netzausbau einbezogen wird.
PIRATEN hegen berechtigte Zweifel
Die Piratenpartei hat berechtigte Zweifel an der grundlegenden These, dass tatsächlich mehr Höchstspannungsleitungen (sog. Stromautobahnen) benötigt werden. Diese Zweifel gründen sich auf eigene Berechnungen der AG Energiepolitik der Piratenpartei, die auf von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten Daten basieren. Mitglieder der AG Energiepolitik haben im Rahmen der Antragskonferenzen zum SüdOstLink (05 bis 07/2017) ihre Bedenken mehrfach öffentlich an die Bundesnetzagentur herangetragen und damit versucht, sich als Bürger an der Netzplanung zu beteiligen. Dabei mussten sie feststellen, dass das im Film unterbreitete Mitwirkungsangebot der Bundesnetzagentur in der Praxis bei weitem nicht das hält, was es verspricht.
Der Leiter der für den Südostlink zuständigen Gruppe der Bundesnetzagentur hat zwar sein starkes Interesse an einem technischen Dialog mit den sachkundigen Mitgliedern der Piratenpartei bekundet, stattgefunden hat ein solcher Dialog bislang jedoch nicht. In Gera wurde von der, für den Netzausbau verantwortlichen Abteilung der BNetzA zudem eine zeitnahe Stellungnahme zu der von den PIRATEN gestellten Grundsatzfrage angekündigt. Inzwischen ist diese Stellungnahme eingetroffen. Sie war sehr allgemein und unverbindlich gehalten.
Jörg Diettrich, aktives Mitglied der Arbeitsgruppe Energiepolitik, der maßgeblich für die eigenen Berechnungen der AG verantwortlich ist, äußert sich dazu wie folgt:
„Der Text entspricht in keiner Weise unseren Erwartungen, weil die grundlegende Fragestellung nach der Sinnhaftigkeit neuer Stromautobahnen wiederum vollständig ignoriert wurde.“
In Bezugnahme auf eine von ihm besuchte energiepolitische Veranstaltung, die Ende Juli in Berlin stattfand und bei der auch Vertreter der Bundesnetzagentur zugegen waren, fügt Diettrich hinzu: „Die Bundesnetzagentur hat auch diesen Termin platzen lassen. Statt einer Diskussion über energiepolitische Themen wurde einfach ein Vortrag über Telekommunikation angeboten. Ich fühlte mich schlichtweg veralbert.“
Dr. Michael Berndt, Energiepolitischer Sprecher der Piratenpartei und Spitzenkandidat des Landes Niedersachsen zur BTW 2017 ergänzt:
„Wir laden die Bundesnetzagentur nochmals dazu ein, endlich in einen ehrlichen Austausch mit uns zu treten. Wir, und mit uns eine wachsende Anzahl von Bürgerinitiativen und NGOs, wollen ein Stromnetz, in dem Stabilität gewährleistet ist und das den Anforderungen dezentraler Energieerzeugung durch erneuerbare Energiequellen gerecht wird. Wir wollen keinen Netzausbau, der den Weiterbetrieb extrem umweltschädlicher Kohlekraftwerke ermöglicht und darüber hinaus darauf fokussiert ist, den durch diese Kraftwerke erzeugten Strom ins Ausland zu exportieren.“
Berndt weiter:
„Um den geforderten Dialog einzuleiten, haben wir einen offenen Brief an die Bundesnetzagentur verfasst, der ganz konkrete Fragen zum Netzausbau enthält.“
Aus dem Kapitel „Energiepolitik“ unseres Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017:
Wir fordern unter anderem den Stopp des Ausbaus der Stromübertragungsnetze. Der Bau der langen Transporttrassen ist primär durch garantierte Rendite für die Netzbetreiber und die Rezentralisierung der Energiewende durch Offshore-Wind motiviert. Für eine dezentrale Energiewende sind die „Stromautobahnen“ nicht notwendig.
Wir fordern die Einbindung der Bürger in ein transparentes Verfahren und Beteiligung an einem öffentlichen Konsultationsprozess. Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken, haben die Staaten der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen. Diese legt wichtige Rechte für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutz fest. Inzwischen gehören über 40 Staaten zu den Vertragsparteien der Aarhus-Konvention. Diese Konvention ist auch in Deutschland in Bezug auf den Stromnetzausbau umzusetzen!
Es braucht keine neuen Stromtrassen für die Energiewende!
Kohlestrom und Atomstrom verstopfen die bestehenden Leitungen, um ohne EEG-Zuschlag enorme Profite durch Stromexport für die Konzerne und Fonds-Gesellschaften zu erzielen.
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