Das Diesel-Gate schließt sich – allmählich und weitgehend unbemerkt. Logisch – so kurz vor einer Bundestagswahl sind unerfreuliche Themen in höchstem Maße lästig. Nach Meinung der PIRATEN sind aber noch einige offene Fragen zu klären. Die wichtigste ist, ob die handelnde deutsche Politik die Autobauer tatsächlich mit der Verpflichtung, weitgehend nutzlose Softwareupdates für ihre Fahrzeuge durchzuführen, einfach (weiter)ziehen lässt. Die Herren Müller (VW), Krüger (BMW) und Zetsche (Mercedes Benz) würden zweifellos ein „weiter so“ befürworten, weil sie immer noch glauben, mit ihrer traditionellen Technik ordentlich Kasse machen zu können. Wir und viele Menschen in diesem Lande mit uns, haben es aber nunmehr satt, uns von den Autokonzernen an der Nase herum führen zu lassen.
Technische Möglichkeiten und deren Verhinderung
Mittlerweile häufen sich die Berichte von Autofahrern und Werkstätten über Fahrzeugstörungen infolge der von VW bereits vorgenommenen Softwareupdates. So ärgerlich das für die Betroffenen ist – die eigentliche Lüge, die uns von den Autobauern auf dem sogenannten Dieselgipfel im Konsens mit der Politik präsentiert wurde, liegt in der Aussage, Softwareupdates würden zu signifikanten Verbesserungen beim Schadstoffausstoß führen. Dagegen beweist die bei Diesel-LKW übliche AdBlue-Technologie, dass es sehr wohl möglich ist, den NOx – Ausstoß von Dieselmotoren deutlich zu reduzieren. Entsprechende Umrüstungen wären selbst bei älteren PKW Motoren möglich. Diese würden jedoch etwa 1.500 Euro kosten – zu teuer also. VW-Müller möchte deshalb „seine Ingenieure lieber vorwärtsgewandt arbeiten lassen und nicht mit alter Technik belasten“… Solche Sprechblasen sondert der Vorstand eines Unternehmens ab, das den zweifelhaften Ruhm für sich in Anspruch nehmen kann, für den größten Industrieskandal der letzten 100 Jahre verantwortlich zu sein. Unrechtsbewusstsein? Wille zur Wiedergutmachung? Fehlanzeige.
Untätigkeit mündet unweigerlich in Fahrverbote oder weitere Umweltbelastung
Solange die auf unseren Straßen rollenden Diesel-PKW nicht die ohnehin großzügig bemessenen Abgas-Grenzwerte einhalten, stehen die Hersteller dieser Fahrzeuge schlichtweg gesetzlich in der Pflicht zur Nachbesserung. Sie haben außerdem nach Anwendung ihrer Maßnahmen nachzuweisen, dass nachgerüstete Fahrzeuge den geltenden Bestimmungen entsprechen. Aus dieser Pflicht gegenüber ihren Kunden und den Bürgern insgesamt dürfen sie nicht entlassen werden. Es wäre die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen. In der Realität bringen unsere führenden Politiker jedoch Fahrverbote ins Gespräch und suchen gleichzeitig verzweifelt nach Alternativen, diese zu verhindern. Nicht die Hersteller fehlerhafter Produkte sollen haften, sondern die Kunden, die diese Produkte in gutem Glauben gekauft haben. Aus „organisatorischen Gründen“ werden Fahrverbote freilich vor der Bundestagswahl nicht kommen. Warten wir einfach ab, was passiert, wenn die Wahl vorbei und die Winterluft in den Städten besonders dick ist. Dann ist die Zeit der Geschenke an die Industrie, den Wähler braucht man ja erst wieder 2021.
Schummler und Betrüger
Wir erinnern uns: Im September 2015 wurde bekannt, dass Fahrzeuge des VW-Konzerns mittels unerlaubter Software Prüfstandssituationen erkennen. Nur in diesen Testsituationen findet effektive Abgasreinigung statt – ansonsten nicht. Schließlich kommt es vielmehr darauf an, die im Verkaufsprospekt genannten Werte für Leistung und Verbrauch wenigstens annähernd einzuhalten. Seither ist von Schummelsoftware die Rede.
Mercedes Benz, BMW und Opel haben ebenfalls „geschummelt“, wie wir jetzt wissen. Von Betrug spricht man dann, wenn kleine oder mittelständische Unternehmen als Täter in Erscheinung treten. Solche Unternehmen sind auch sofort in ihrer Existenz bedroht, wenn ihnen Betrug nachgewiesen wird. Betrug wird in diesen „unbedeutenden Kreisen“ hart geahndet. Anders bei den Großen. Schummeln muss für die Systemrelevanten schließlich erlaubt sein. Und schummeln klingt ja irgendwie auch nett, nicht so wie dieses harte betrügen.
Die Rechtslage und deren Konsequenzen
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland erläutert die Rechtslage wie folgt: „Im Falle von Abgaswert-Manipulationen durch illegale Abschalteinrichtungen ist das Bundesverkehrsministerium bzw. die ihm untergeordneten Behörden gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 715/2007 verpflichtet, wirksame Sanktionen gegen die Autohersteller zu verhängen. Nach Auffassung der EU-Kommission ist die nachträgliche Durchführung von Softwareupdates bei den betroffenen Fahrzeugen keine ausreichende Sanktion. Sie hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Pro betroffenem Fahrzeug wären Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro möglich (vgl. § 23 Absatz 3 StVG i.V.m. § 37 Absatz 2 EG-FGV). Alleine für VW mit seinen zwei Millionen betroffenen Autos wären demnach zehn Milliarden Euro fällig.“
Das sehen auch immer mehr deutsche Anwälte so, die VW-Kunden dazu aufrufen, ihre Rechtsansprüche gegen den Konzern geltend zu machen, bevor sie am 31.12.2017 verjähren.
„Wir sollten eines nie vergessen: Völlig unabhängig davon, welche Nachbesserungen von den Herstellern vorgenommen werden – diese Maßnahmen können den Tatbestand des Betruges nicht heilen. Wenn dem so wäre, könnte z.B. ein Falschparker sein Auto einfach entfernen, ohne sein Knöllchen zu zahlen. Probieren Sie das einmal aus“, ergänzt Schiffer.
Dobrindt handelt zum Schaden der Bundesrepublik
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist jedoch weit davon entfernt, Bußgelder von der Creme de la Creme der deutschen Industrie zu fordern. Die EU hingegen zeigt keine Milde. Im Rahmen des angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens drohen Deutschland nunmehr Strafzahlungen an die EU, die aus Steuergeldern beglichen werden müssten.
Minister Dobrindt handelt demnach zum Schaden der Bundesrepublik und damit aller Bürger, wenn er nicht endlich Bußgelder gegenüber den vom Dieselskandal betroffenen Autobauern geltend macht. Da stellt sich die Frage, ob Herr Dobrindt seinem Amtseid entsprechend zum Wohle des deutschen Volkes handelt. Diese Frage könnte auch für die kommende Wahl von Bedeutung sein. Passen Sie also auf, wo Sie Ihr Kreuz machen.
„Pro betroffenem Fahrzeug wären Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro möglich […] Das sehen auch immer mehr deutsche Anwälte so, die VW-Kunden dazu aufrufen, ihre Rechtsansprüche gegen den Konzern geltend zu machen […]“
Was haben Bußgelder mit eventuellen Rechtsansprüchen der Kunden zu tun?
Stimmt – das eine hat mit dem anderen inhaltlich nichts zu tun. Es geht im Text wahrscheinlich mehr um die Größenordnung von 5000 Euro. Wo die Bußgelder landen – in Brüssel, beim deutschen Staat und über Umwege dann vielleicht doch beim betrogenen Kunden – eine sehr interessante Frage. Ich hätte auch nix dagegen, wenn VW 2 x 5.000 Euro herausreichen müsste (1 x Strafzahlung + 1 x pauschale Entschädigung des Kunden). Pleite würde die Firma dennoch nicht gehen – sie schreibt ja schon wieder satte Gewinne und die – ich glaube es waren 17 Milliarden Dollar für die Besänftigung US-amerikanischer Kunden – konnte VW schließlich auch aufbringen. In der „DAS AUTO“-Werbung gibt es satte Nachlässe für VW-Elektromobile. Von bis zu fünfstelligen Beträgen ist die Rede. Was für ein feines, großzügiges Unternehmen! Woher kommt der Sinneswandel? Haben ein paar Leute in den Chefetagen vielleicht doch gemerkt, dass es ernst werden könnte?
Übrigens – es geht auch GANZ anders. https://sonomotors.com/de ein Münchner Startup, das ab 2019 ein recht ordentliches Elektroauto für 16.000 Euro anbieten will. Ich wünsche diesen jungen Leuten und allen, die es außer ihnen wagen, den großen Automobilhersteller mit eigenen Innovationen Paroli zu bieten, von Herzen Erfolg.
„https://sonomotors.com/de ein Münchner Startup, das ab 2019 ein recht ordentliches Elektroauto für 16.000 Euro anbieten will.“
Nichts gegen (alles für!) dieses Projekt. Fairer Weiss muss man aber darauf hinweisen, dass das Auto eher um die 20.000+ Euro kosten wird, da bei den 16.000 die „Batterie“ (Akku) nicht dabei ist.
Ich verlasse mich mal auf das, was auf der Website steht:
https://sonomotors.com/de/preorder.html
Batterie ist nicht dabei – korrekt. Mit Batterie dann 20.000 Euro. Immer noch ein Schnäppchen verglichen mit anderen. Was kostet gleich der eGolf (mit Batterie aber ohne Solarzellen)?
https://wize.life/themen/kategorie/auto/artikel/56296/die-rechnung-bitte-das-kostet-der-e-golf-teil-ii
Aber natürlich kann kein Startup dieser Welt VW das Wasser reichen…
Ich fand diesen Müller auch so cool, als er „Selbstbedienung“ sagte und „Selbstbestimmung“ meinte. Da hatte wohl die Wahrheit gehörigen Druck im Sprachzentrum des hohen Herren aufgebaut.
Ein E-Auto für 16 k zu bauen ohne Batterie ist je nach Lesart ein Täuschungsversuch oder ein Witz.
Wäre in etwa so albern wie wenn man ein Auto ohne Motor anbieten würde, oder ohne Fahrgestell.
Die Batterie ist mit Abstand das Teuerste an einem E-Auto (locker 8-10 k) und bestimmt v.a. dessen Reichweite. Laßt euch nicht ver…schen!
…und wenn doch, dann lieber wieder von denen, die das viel besser können als ein Startup.
16.000 Euro für ein E-Auto ohne Batterie halte ich schon deshalb für absolut realistisch, weil ein Elektrofahrzeug technisch deutlich unkomplizierter aufzubauen ist als jeder Verbrennungsmotor.
Die von Sono angegebenen 4000 Euro für die Batterie könnten tatsächlich etwas zu optimistisch angegeben sein. Allerdings sollte man die Innovation der Solarzellen nicht vergessen, mit denen man auch ein bisschen Batteriekapazität sparen kann.
Vorschlag: Wir warten einfach mal ab, was mit Sono passiert…und den anderen ähnlichen Projekten, die da noch (hoffentlich zahlreich) entstehen.
Was ich auf gar keinen Fall will: Den „etablierten Autobauern“ allein das Feld der Elektromobilität überlassen. Die haben ihre Unglaubwürdigkeit schon unter Beweis gestellt, die Startups noch nicht.
Aber was weiß ich schon…