Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW gekippt. „Klugscheißer mag niemand, aber wir wussten es halt schon immer besser! Zumindest was die Sperrklausel angeht: Sie ist undemokratisch, sie schließt Bürger aus, sie ist vor allem verfassungswidrig – und jetzt ist sie abermals weg“, betont Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der PIRATEN im Organstreitverfahren nach dem Richterspruch.

Carsten Sawosch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Es  ist  gleichermaßen traurig wie bezeichnend, dass erst wieder ein Gericht zur  Klärung eines klaren Sachverhaltes bemüht werden musste. Bereits bei der damaligen 5% Hürde wurde deren Unrechtmäßigkeit deutlich gemacht, als diese gekippt wurde. SPD und Grüne haben so erneut versucht, den demokratischen Wählerwillen zu unterbinden. Ich freue mich daher umso mehr,  dass die Piraten in NRW mit ihrer Klage den entsprechenden Erfolg haben und dadurch die Möglichkeiten der politischen Vielfalt wieder hergestellt wird.“

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute die vom nordrhein-westfälischen Landtag 2016 mit großer rot-schwarz-grüner Mehrheit beschlossene kommunale Sperrklausel von 2,5 % gekippt. Allein die nordrhein-westfälische Piratenpartei hatte seinerzeit gegen das sogenannte Kommunalvertretungsstärkungsgesetz gestimmt.

„Sperrklauseln sind keine Garantie für stabile Regierungen. Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn. Ich bin froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist und wir so den weiteren Abbau demokratischer Grundsätze und politischer Beteiligung verhindern konnten“, betont Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der Piratenpartei in NRW. Wieder einmal habe ein Gericht bemüht werden müssen, um der Bequemlichkeitspolitik Einhalt zu gebieten.