Am 1. Februar 2018 erscheint eine Sonderbriefmarke aus Anlass des 25. Jahrestages der Gründung der Tafeln in Deutschland. Im Regelfall werden Briefmarken nach wie vor ausgegeben, um „auf herausragende historische oder aktuelle Ereignisse, Geburtstage verstorbener Persönlichkeiten, Wunder der Natur, Besonderes aus den Regionen oder allgemein Wissenswertes“ hinzuweisen. Was aber sagt es aus, wenn ein Jubiläum gefeiert wird, das eigentlich nur darauf hinweist, dass immer mehr Menschen auf privaten Einsatz angewiesen und noch mehr von privaten Spenden abhängig sind, also ihr Einkommen ihr Auskommen nicht mehr sichert?
Der Staat ist also seit über 25 Jahren nicht in der Lage, sich ausreichend um seine Bürger zu kümmern und kommt somit seiner Fürsorgepflicht nicht nach. In dieser Beziehung hat er vollends versagt und offensichtlich keinerlei Absicht, an dieser Situation etwas zu ändern. Vielmehr scheint es, als ruhe man sich auf dem Engagement und der Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft und der zahlreichen Freiwilligen bei den Tafeln aus, die sich dort in guter Absicht und mit viel Engagement für Bedürftige stark machen. Denn wie kurz vor Heiligabend des vergangenen Jahres bekannt wurde, versorgen die über 900 Tafeln in Deutschland mittlerweile rund 1,5 Mio. Menschen mit stark vergünstigten oder gar kostenfreien Lebensmitteln.
Insbesondere unter den Rentenbeziehern ist die Tendenz steigend, sie machen derzeit ein Viertel der Empfänger aus. Menschen, die nach einem langen Leben, oftmals mit der Erziehung von Kindern oder in prekären Arbeitsverhältnissen, selbst mit dem nicht auskommen, was sie an Leistungen zur Grundsicherung erhalten. Diese Entwicklung wird sich noch verstärken. Von den Vollzeitbeschäftigten liegen rund 40% unterhalb des Einkommens von € 15,- pro Stunde, das schon 2012 als gerade noch ausreichend gesehen wurde, um überhaupt Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Dazu kommt das Heer der Minijobber und weiterer prekär Beschäftigter, die nur in den seltensten Fällen ein für eine Rente oberhalb der Grundsicherung ausreichendes Einkommen haben.
Hier versagt der Staat auf ganzer Linie. Statt wirklich dafür zu sorgen, dass alle Menschen, die ihr Leben lang – bezahlt oder gemeinnützig – gearbeitet haben, ein Auskommen finden, wird mit Mütterrente einerseits und Herabsetzung des Rentenniveaus andererseits versucht, die klammen Kassen der Rentenversicherung auszugleichen. Dabei ist es gar nicht so schwierig, ein Rentensystem zu etablieren, das von allen finanziert für alle da ist. Mit einer Einbeziehung aller Einkommensarten – nicht nur der Lohneinkommen – in die Rentenversicherung, der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Einführung von Höchstrenten wäre ein Mindestrentenniveau finanzierbar, das seinen Namen verdient. Es böte denen, die mehr als die Höchstrente haben wollen, die Möglichkeit, privat dafür vorzusorgen, statt gerade diejenigen dazu zu drängen, Riester-Verträge abzuschließen, die ohnehin kaum Mittel für die private Vorsorge haben. Die Riester-Rente jedoch verringert im Alter nur die Differenz zwischen regulärer Rente und Grundsicherung, bringt aber keinen Mehrwert. Ähnlich wie in unserem Vorschlag wird es in der Schweiz gehandhabt und hat sich dort zum Exportschlager entwickelt. Somit ist dort das Äquivalenzprinzip durchbrochen, das dem deutschen Rentensystem zugrunde liegt. Zeitgemäß ist dieses aber ohnehin nicht mehr.
Hier ist es an der Zeit, die Zukunft ins Auge zu fassen und das auf breiter Front. Denn das ewige Herumdoktern an der Rente sorgt nicht für Vertrauen in das System, das absehbar sowieso nicht mehr als Drei-Säulen-Modell funktionieren wird. Auch die Versuche, die betriebliche Altersvorsorge (Säule Nummer 2) zu stärken, sind in Zeiten ständiger Jobwechsel zum Scheitern verurteilt. Wer ist denn heute noch von Beginn bis Ende seines Berufslebens bei ein und demselben Arbeitgeber? Und selbst falls doch: nicht jeder davon bietet Elemente der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Problem der Altersarmut und das daraus folgende Angewiesensein auf Tafeln betrifft allerdings einen wachsenden, aber noch kleinen Teil der Tafel-Nutzer. Den über 1,1 Millionen Nicht-Rentnern – also Alleinerziehenden, Kindern, Jugendlichen, Hartz-IV-Empfängern, Spätaussiedlern und Migranten – hilft auch eine vollkommene Umgestaltung der Rentenzusammensetzung nicht weiter. Diese wären jedoch die ersten, die bei der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens einen echten Mehrwert hätten.
Die Vergesellschaftung von Armut also hat die Tafeln groß gemacht – so wichtig, dass sie im auf Briefmarken gebannten kollektiven Gedächtnis auf eine Stufe mit Karl Marx oder der Deutschen Brotkultur gestellt werden. Eigentlich passend. Aber dennoch ein schlechtes Zeichen für Politik und Gesellschaft an sich.
Die Aussage das eine Riesterrente keinen Mehrwert gegenüber der Grundsicherung im Alter bietet ist seit Anfang dieses Jahres falsch. Der Mehrwert gegenüber der Grundsicherung ist im folgenden beschrieben
„Grundsätzlicher Ansatzpunkt ist ab 2018 die Einführung eines Freibetrages in der Grundsicherung. Damit wird die Anrechnung der Betriebsrente auf die staatliche Grundsicherung eingeschränkt. Betroffen sind Rentenbezüge, die auf der sogenannten „geförderten Altersversorgung“ (Betriebs-, Rürup- und Riester-Renten) beruhen. Der Freibetrag besteht aus zwei Komponenten: es wird zunächst ein Sockelfreibetrag von 100 EUR gewährt; auf diesem bauen 30 % der den Sockelfreibetrag übersteigenden Betriebsrente auf. Letztere ist allerdings auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII gedeckelt, sodass ein Freibetrag von maximal 204,50 EUR (Stand: 2017) nicht überschritten wird.“
Beispiel: Die monatlichen Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge betragen 300,00 €. Davon sind 100,00 € anrechnungsfrei. Von den übrigen 200,00 € sind (30 % × 200,00 €) 60,00 € anrechnungsfrei.