Nicht alles, was an Überwachungsmaßnahmen technisch möglich ist, ist auch eine gute Idee. Um Straftaten zu ermitteln, die fast ausschließlich in der Familie und Umfeld begangen werden, ist es geradezu absurd, Daten zur Telefon- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung zu speichern. Denn auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung (VDS) werden regelmäßig weit über 80% der bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch aufgeklärt. Täter können sich also keineswegs sicher sein, nicht entdeckt zu werden. Für eine Aufdeckung der verbleibenden Dunkelziffer ist eine Stärkung sozialer Dienste angebracht, keine Totalüberwachung.

Anlässlich des Gerichtsurteils des Staufener Missbrauchsfalls haben der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sowie Politiker aus Union und SPD dies jedoch nicht gefordert, sondern – mal wieder – eine schnelle Einführung der Vorratdatenspeicherung. Damit wird wieder einmal ein Fall von Kindesmissbrauch instrumentalisiert, um für die flächendeckende Protokollierung von Kommunikationsverbindungsdaten zu werben. Dass diese Überwachungsmaßnahme nicht nur Kriminelle, sondern alle Telefon-, Smartphone- und Internetnutzer – und damit alle Bürger – betreffen würde, bleibt hingegen wie immer unerwähnt.

Für das in diesem Fall wohl entscheidende Problem – das Versagen der Behörden, welche das Kind den mißbrauchenden Eltern zurückgaben – ist das keinerlei Abhilfe. Alle anderen unschuldigen Bundesbürger zu überwachen, hätte in diesem wie anderen Fällen dem Kind nicht geholfen – die Haupttäter waren bekannt. Fakt ist, dass die Ereignisse aus Staufen durch Hinweise von Beteiligten aufgedeckt und vermutlich durch Behördenversagen erst ermöglicht wurden und nun vom BKA-Präsidenten Münch in übelster Trittbrettfahrer-Manier für Vorratsdatenspeicherungs-Propaganda genutzt werden.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2010 die Gefahr der Überwachung gesehen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung untersagt. Heute wäre die Überwachung noch viel weitgehender, denn durch den Gebrauch von Smartphones entstehen umfassende Bewegungsprofile von Millionen unschuldiger Bundesbürger, die über Monate abgerufen werden könnten. Jeder Gang zum Supermarkt würde so für eine mögliche Verbrechensbekämpfung protokolliert.

Den Forderungen aus der CSU nach einem weiteren Versuch, die VDS europaweit durch eine EU-Richtlinie einzuführen, erteilt wir eine klare Absage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die anlasslose Speicherung, ohne eine örtliche, zeitliche oder den Personenkreis betreffende Einschränkung nicht mit der europäischen Grundrechte-Charta vereinbar ist, kommt quasi einem Verbot der Vorratsdatenspeicherung gleich, da diese eben keinerlei Einschränkungen kennt.

„Mit der sturen Wiederholung seiner Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert BKA-Präsident Münch ganz offensichtlich und bewusst die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa. Da müssen die Alarmglocken zum Erhalt unserer Grundrechte klingeln und eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden in Deutschland scheint nicht nur angebracht, sondern sogar dringend notwendig! Die Bundesregierung wäre zudem gut beraten, endlich Klarheit zu schaffen und ihre versteckten Bestrebungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verbindlich zu beenden!“

sagt Datenschützer Frank Herrmann, unser Kandidat für die EU-Wahl 2019.

Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Wundermittel zur Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, egal ob online oder offline. So etwa ist eine Zuordnung der IPv4-Adresse, die sich mehrere Nutzer teilen, zu einer konkreten Person nicht möglich, ohne auch die übermittelten Inhalte zu speichern. Auch in- und ausländische VPN-Anbieter oder das TOR-Netzwerk können von privatsphäre-bewussten Menschen genutzt werden, um trotz VDS die eigene IP-Adresse zu verschleiern.

Wir Piraten wollen wirksame Verbrechensbekämpfung und keinen Überwachungsstaat. Wenn es notwendig ist, Kriminelle im Internet zu beobachten, um schwerste Straftaten aufzuklären, dann darf dabei nicht die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden.

„Technisch wäre dies z.B. durch ein Quick-Freeze-Verfahren machbar. Dabei können Sicherheitsbehörden auf einen entsprechenden Verdacht hin selbst anordnen, dass die aktuelle Zuordnung einer IP-Adresse bzw. die Verbindungsdaten bestimmter Personen vom Provider gespeichert werden müssen. Ein Richter gibt die gespeicherten Daten dann, nach Prüfung und falls der Quick-Freeze rechtmäßig war, für die Ermittlungsbehörden frei.“

weiß Hermann, der sich bereits als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen mit dem Sachverhalt intensiv beschäftigt hat.

Da eine solche grundrechtsschonende Methode einer schnellen Reaktion der Sicherheitsbehörden bedarf, fordert wir seit langem, die entsprechende personelle und technische Ausstattung der Polizei zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht massenhaft gespeichert, sondern effektiv ermittelt wird. Auch anderen Hinweisen, die sich z.B. aus dem Zahlungsverkehr ergeben, muss nachgegangen werden. Die Vorratsdatenspeicherung führt nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Aufklärungsquote, bietet aber ein enormes Missbrauchspotential. Angesichts stetig ausgeweiteter Befugnisse der Sicherheitsbehörden entsteht bei den Bürgern zunehmend das beklemmende Gefühl der totalen Überwachung. Mit dieser ist den realen Problemen aber nicht beizukommen. Dafür braucht es konkretes Handeln der Behörden – und die Kapazitäten dafür.