Gegen den heutigen Start des bundesweit einmaligen Section Control-Verfahrens auf der B6 südlich von Hannover soll beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage eingereicht werden. Dies kündigt der Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer von der Piratenpartei an und fordert betroffene Autofahrer auf, sich als Mitkläger zu melden.

Hintergrund: Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der „Abschnittskontrolle“ oder „Section Control“ hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können.

„In Deutschland ist es datenschutzrechtlich schlichtweg unzulässig, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer überhaupt zu fotografieren“,

erklärt Breyer.

„Die Abschnittskontrolle ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und zudem noch weit fehleranfälliger. Und leider leistet sie einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!

Wir werden Unterlassungsklage gegen dieses wahllose Scanning einreichen und rufen alle betroffenen Autofahrer mit Rechtsschutzversicherung auf, sich bei uns als Mitkläger zu melden, um ‚Section Control‘ zur Strecke zu bringen. Konventionelle Messtechnik ist schneller, kostengünstiger und effektiver einzusetzen. Geschwindigkeitmessungen sollten auf Schildern angekündigt werden, um die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Gefahrenstellen bestmöglich sicherzustellen.“

Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

„Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.“

Der Pilotversuch sei zudem „von vornherein nicht geeignet, zu überprüfen, ob ‚Abschnittskontrollen‘ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstreitig, dazu braucht es keinen Pilotversuch.“

Breyer hatte schon 2015 in einem Brief an die niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass ein Pseudonymisierungsverfahren („Verpixelung“) nichts am Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ändere. Das umstrittene neue Polizeigesetz soll Section Control erlauben, jedoch sieht Breyer keine Zuständigkeit des Landtags für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

„In einer freiheitlichen Gesellschaft haben wir das Recht, uns grundsätzlich überwachungsfrei – also anonym – im öffentlichen Raum bewegen zu können und zu dürfen.“