Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
McFadden dazu:

„Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

„Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.