Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:
„Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“
Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.
Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:
“Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”
Der Pilotversuch sei zudem
“von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”
Hintergrund:
Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.