Das Luftfahrt-Bundesamt soll die Entfernung versteckter Kameras und Mikrofone anordnen, die in einigen Flugzeugen entdeckt worden sind. Dies fordert die Piratenpartei in einem Schreiben an die Behörde.

Nach internationalen Medienberichten sollen u.a. American Airlines, Delta, Singapore Airlines, Qantas, United Airlines, Emirates und Japan Airlines in die Sitzlehnen von Passagierflugzeugen Systeme der Hersteller Panasonic und Thales mit integrierter Videokamera und Mikrofon eingebaut haben, die auf die Passagiere gerichtet und nicht kenntlich gemacht sind. Nach Angaben der Fluglinien werde die Überwachungstechnik bislang nicht genutzt, weil keine entsprechende Software installiert sei. Jedoch fordert ein Herstellerverband bereits ihre Nutzung, unter anderem zur Beobachtung von Passagieren, die „als Sicherheitsrisiko markiert“ seien.

„Überwachungstechnik am Sitzplatz, die nicht genutzt wird, sollte auch nicht da sein“

fordert Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

„Flugpassagiere haben ein Recht darauf, ohne Überwachungsdruck vertrauliche Gespräche zu führen, zu schlafen oder die PIN zu ihrem Smartphone sicher einzugeben. Sie sollten sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob versteckte Kameras ein- oder ausgeschaltet sind, ob sie gefilmt werden oder ob Hacker Zugriff erlangen könnten. Schon das Vorhandensein von Überwachungstechnik führt zur Gewöhnung an ständige Kontrolle, weckt Begehrlichkeiten und zieht erfahrungsgemäß schrittweise eine immer umfangreichere tatsächliche Überwachung nach sich.“

In einem Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt vom heutigen Tag fordert Breyer

„anzuordnen, dass auf Passagiere gerichtete, nicht genutzte Kameras und Mikrofone in Luftfahrzeugen entfernt oder hardwareseitig funktionsuntüchtig gemacht und überklebt werden müssen“.

Nach deutschem Recht stellten inaktive Kameras und Attrappen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, weil sie diese einem ständigen Überwachungsdruck aussetzten. Eine „von den Betroffenen nicht kontrollierbare Nichtnutzung“ genüge nicht.