Frankreich hat als erstes Land die EU-Richtlinie zum Leistungsschutzrecht umgesetzt. Daraufhin hat Google sein Angebot in Frankreich eingeschränkt. Den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform hat der Konzern damit einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Hierzu der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, Daniel Mönch:

„Diese Reaktion von Google war zu erwarten und zeigt mal wieder, dass europäische Verleger und Politiker das Geschäftsmodel Google im Kern nicht verstanden haben. Denken sie doch, dass Google ihre Inhalte verkauft und damit sein Geschäft macht. Das entspricht aber nicht der Realität; der Konzern ist im Kern ein Online-Anzeigenverkäufer; dies stellte Richard Gingras, einer der Chefs von Google News, nochmal in einem Blogbeitrag klar. Google kann ohne größere Nachteile für das eigene Geschäft auf die Inhalte der Verleger verzichten. Diesen Schluss hätten Verlagswesen und Politik auch schon bei den gescheiterten Anläufen für das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien ziehen können. Stattdessen haben die Verantwortlichen die Augen verschlossen und machen das Gleiche jetzt nochmal auf europäischer Ebene.

Nun könnten wir, die wir schon seit Jahren auf Probleme mit dem Leistungsschutzrecht hinweisen, uns zurücklehnen und unseren Kontrahenten erneut beim Scheitern zuschauen. Das ist aber zumindest für die Piratenpartei keine Option, denn hier geht es nicht nur um die Bonuszahlungen für die Chefs der größten Verlagshäuser, sondern auch um die Zukunft von zehntausenden Beschäftigten bei großen und kleinen Medienunternehmen, von denen viele auf die Angebote von Google angewiesen sind. Das Experiment Leistungsschutzrecht muss gestoppt werden, um weiteren Schaden für den europäischen Digitalmarkt zu vermeiden.“