Der Bundestag hält daran fest, dass 16- und 17-jährige in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen. Dies hat der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt und ihren Wahleinspruch abgewiesen, darunter den Einspruch des 17-jährigen Lukas Küffner (Piratenpartei) aus Nürnberg.
Zur Begründung schreibt der Bundestag, es könne offen bleiben, ob die erforderliche Reife bei „einzelnen Personen“ unter 18 vorliege. Generell bestehe bei Jugendlichen dieses Alters eine „höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben“. Zur Wahl dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie „entscheidungsfähig und zur freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig“ sei.
Lukas Küffner will gegen diese Entscheidung nun gemeinsam mit anderen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
„Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht. Immer mehr Jugendliche gehen auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!“
Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die Entscheidung des Bundestags als „arrogant und bevormundend“.
„Dass junge Menschen Politik lieber den Experten überlassen sollten, ist Lindner’sche FDP-Logik. Diese Überheblichkeit hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit und dem vielfältigen politischen Engagement junger Menschen nichts zu tun.“
In den EU-Ländern Österreich und Malta dürfen bereits 16-jährige an der Europawahl teilnehmen. Auch das Europaparlament hat sich für ein Wahlrecht ab 16 ausgesprochen.
BVerfG for Future: zum Wahlalter bei Europawahlen
Moritz von Rochow
17 Mai 2019
https://verfassungsblog.de/bverfg-for-future-zum-wahlalter-bei-europawahlen/
Der Nachteil ist, die jungen Demonstrierenden, beispielsweise bei FFF, berücksichtigen nicht, was ihre Forderungen nach einer höheren CO2- Steuer für persönliche Folgen hat.
Wenn es durch käme, das eine höhere CO2- Steuer von allen Menschen zu zahlen ist, hat beispielsweise die Familie, die 2 Autos hat und in der Fläche wohnt, weniger Geld im Monat zur Verfügung. Vater und Mutter müssen irgendwie zur Arbeit kommen. Das geht nur mit dem Auto, für die sie dann aber noch extra CO2- Steuer zahlen müssen. Und für die veraltete Heizung, die im Keller für Warmwasser sorgt, müssen sie dann auch noch mehr CO2- Steuer bezahlen.
So eine Familie hat nicht Mal eben 40.000€ um sich 2 gebrauchte Elektroautos zu kaufen und weitere 35.000€ für ne neue Warmwasserheizung übrig.
Und weil das jugendliche Demonstrieren der in ihrer Forderung nach einer höheren CO2- Steuer nicht berücksichtigen, braucht es Erwachsene, die den Gesammthaushalt der Familie im Kopf haben.
(1) Es gibt durchaus Jugendliche, die schon sehr erwachsen denken. (2) Aber es gibt auch Jugendliche, die die Zusammenhänge noch nicht begreifen. Und solange der 2te Teil noch der größere ist, gibt es Wahlrecht erst ab 18 Jahre.
Interessant. Genitalverstümmelungen (verharmlosend Beschneidungen) lässt man bei Jungen in jedem Alter zu und stellt sie sogar straffrei, obwohl das klar sexueller Kindesmissbrauch ist und gegen das Grundgesetz verstößt und sogar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie OQGC rausgefunden hat, in https://www.oqgc.com/veroeffentlichungen/download/Wir_Menschen-OQGC.pdf. Bei muslimischen Eltern verhindert man die Bestrafung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs indem man behauptet, dass ein Kind in, wie zufällig, genau dem Alter in dem es verstümmelt werden soll ausreichend einsichtsfähig sei um, nach jahrelanger religiöser Indoktrination, die Penisverstümmelung über sich ergehen zu lassen. Geht es aber um Wahlen, soll die Einsichtsfähigkeit plötzlich nicht mehr vorliegen. Liegt das wohl daran, dass junge Menschen eher links wählen und die Regierung an der Macht eher rechts ist und um ihren Machtverlust fürchtet?