Im Verkehrsbereich wurde zwischen 1990 und 2018 die notwendige Reduzierung von CO2-Äquivalenten deutlich verfehlt. Sie konnte insgesamt nur um 1,4 Mio auf 163 Mio Tonnen gesenkt werden.
Im Bereich Haushalte, also überwiegend Heizungen, fand hingegen eine Absenkung um 50 Mio auf 82 Mio Tonnen statt.
Aus den Zahlen ist erkennbar, dass eine Vorgehensweise mit einem einheitlichen CO2-Preis auf Diesel und Heizöl nicht angebracht erscheint.
Die AG Umwelt schlägt daher vor, im Bereich Verkehr die Energiesteuer auf Benzin und Diesel nur moderat um 3 Cent zu erhöhen und die auf Heizöl nicht zu verändern. Denn es ist nicht ersichtlich, wie eine sozialverträgliche pauschale CO2-Bepreisung stattfinden kann, da Personengruppen mit niedrigem Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Verkehr und Heizung ausgeben.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen, sei es eine Rückerstattung über den Strompreis, eine Anhebung der Entfernungspauschale oder eine direkte Erstattung, sind bürokratisch aufwendig oder ungenau.
Der Hinweis, bestimmte Personen könnten insgesamt von einem hohen CO2-Preis profitieren, da sie aufgrund ihres geringen Ausstoßes mehr erhalten würden als sie zahlen müssten, erscheint uns unseriös und irreführend.
Unnötig verteuert werden die Maßnahmen im Bereich Verkehr und Gebäude auch durch einen Zertifkatehandel mit Ober- und Unterpreisgrenzen und der damit verbundenen Möglichkeit, Verschmutzungsrechte legal kaufen zu dürfen.
Vom Rabatt auf neue Elektroautos, neue Heizungen oder hohen Pendlerpauschalen profitieren primär Personen mit hohem Einkommen und nicht diejenigen, die ein altes gebrauchtes Auto fahren oder in einer Mietwohnung mit Ölheizung wohnen müssen.
Viel sinnvoller erscheint eine generelle Mehrwertsteuerbefreiung auf Bahn und ÖPNV, um den Umstieg auf diese Verkehrmittel zu fördern.
Dies sind alles Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß senken könnten, ohne die Mobilität so zu verteuern, dass Menschen von der öffentlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.
Zusätzlich sind auch die Reisekostenpauschalen, mit denen Unternehmen und Organisationen Fahrten ihrer Mitarbeiter mit dem Privatverkehrsmittel erstatten, verkehrsmittelunabhängig zu gestalten, wie dies schon bei der Entfernungspauschale geschieht.
Der tägliche Weg, beispielsweise um die Büro-Post aufzugeben oder zur Bank, kann dann auch zu Fuß, mit Fahrrad oder per Roller durchgeführt werden.
Dem Auto muss ein geringerer Stellenwert zugemessen werden, insbesondere im städtische Bereich sind die Flächen neu zu ordnen. Gerade im ländlichen Bereich kann die Elektromobilität stärker gefördert werden, da auch Flächen für regenerative Stromerzeugung zur Verfügung stehen.