Heute Mittag wird beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Auschluss von 16- und 17-jährigen bei der Europawahl eingelegt.
Nachdem der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt hatte, dass 16- und 17-jährige auch weiterhin in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen und deren Wahleinspruch abgewiesen hat, ziehen 14 von ihnen am heutigen Montag vor das Bundesverfassungsgericht, wo sie Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Unter ihnen ist auch Lukas Küffner, Pirat aus Nürnberg.
„Dass Jugendliche durchaus politisch interessiert sind, sollte spätestens seit der Urheberrechtsreform, besser bekannt als Artikel 13, und den FridaysForFuture-Demonstrationen jedem klar sein. Es ist absolut inakzeptabel und unfair, dass wir Jugendlichen weiterhin von vielen Wahlen, wie z.B. der Europawahl ausgeschlossen sind! Unsere Sorgen um die Zukunft werden von der Politik leider größtenteils nur ignoriert. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht von den Folgen der jetzigen Politik betroffen ist? Junge Menschen müssen über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen,“
kritisiert Lukas Küffner, der für die Senkung des Wahlalters mit einigen anderen Jugendlichen vor das Bundesverfassungsgericht zieht und heute bei der Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe dabei sein wird.
Während er von der Europawahl noch ausgeschlossen war, ist er bereits im Vorstand des Kreisverbandes Nürnberg der Piratenpartei und auf Listenplatz 3 bei der Kommunalwahl in Nürnberg (Bayern) im kommenden März.
Während man in 11 Bundesländern bereits mit 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen darf und in vier Bundesländern auch an den Landtagswahlen, ist es Jugendlichen in Deutschland weiterhin nicht erlaubt, an der Europawahl teilnehmen zu dürfen.
„Es ist nicht akzeptabel, dass Jugendliche zwar auf Kommunal- oder Landesebene für ausreichend einsichts- und urteilsfähig angesehen werden, auf Europaebene ihnen diese Fähigkeit dann jedoch nicht zugetraut wird. Und das insbesondere bei einer Wahl, bei der in anderen EU-Staaten, wie Österreich und Malta, 16-jährige bereits an der Europawahl teilnehmen. Wir PIRATEN wollen mit unserer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass sich das endlich ändert. Jugendliche sollen auch bei uns mitentscheiden dürfen,“
ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.
Die beiden Juristen Prof. Dr. Heußner und Prof. Dr. Pautsch kamen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass das in Deutschland geltende Mindestwahlalter von 18 Jahren für die Europawahl verfassungswidrig ist, da dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Piratenpartei fordert bereits seit Jahren eine Absenkung des Wahlalters, bei allen Wahlen.
Die 17-jährige Lorena May, die am 9. November auf dem Bundesparteitag in Bad Homburg zur stellvertretenden politischen Geschäftsführerin der Piratenpartei gewählt wurde, kommentiert:
„Es ist doch wirklich absurd, dass ich mit 17 Jahren zwar im Bundesvorstand der Piratenpartei sein darf, es mir aber nicht zugetraut wird, an der Europawahl teilzunehmen. Die Interessen von Jugendlichen werden bereits heute von der Politik viel zu häufig vernachlässigt. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland wird der Anteil der Jugendlichen in Zukunft auch noch immer kleiner, wodurch unsere Belange von der Politik wahrscheinlich noch weniger repräsentiert werden. Deshalb wird es schleunigst Zeit endlich auch Jugendlichen ein Stimmrecht bei der Europawahl zu geben!“