Angesichts von Falschmeldungen in sozialen Medien, die EU lasse die Bürger angesichts der Corona-Epidemie im Stich, haben die PIRATEN im Europäischen Parlament die EU-Maßnahmen in diesem Bereich zusammengestellt (siehe unten). Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert aber eine zusätzliche, digitale Dimension des Krisenmanagements:
„Wer zuhause bleiben muss und keinen modernen Internetzugang hat, ist von digitalen Informations- und Hilfsangeboten ebenso abgeschnitten, wie von Telearbeit und Telelernen. Angesichts dieser Pandemie muss Europa endlich allen Bürgern ein Recht auf Breitband-Internetanschluss einräumen. Die ursprünglich bis Ende 2020 vorgesehene Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (Kommunikationskodex) muss als Eilmaßnahme jetzt vorgezogen werden. Dass Zehntausende Haushalte in Deutschland bis heute keinen Breitband-Internetanschluss bekommen können und nur Anspruch auf einen Telefonanschluss haben, hat in Krisenzeiten untragbare Auswirkungen.“
Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei, ergänzt:
„Es ist doch paradox, dass dieselbe Bundesregierung, die seit Jahren den Ausbau der Breitbandnetze schleifen lässt, nun erwartet, dass große Teile der Bevölkerung von jetzt auf gleich ihre Arbeit von zuhause aus über das Internet erledigen. Die gegenwärtigen Herausforderungen machen bewusst, welchen immens hohen Stellenwert das Internet inzwischen in unserem Leben hat. Schon seit vielen Jahren fordern wir PIRATEN größere Anstrengungen beim Ausbau der Netze sowie ein Grundrecht auf ‚digitale Teilhabe‘. Spätestens jetzt wird der breiten Masse schlagartig klar, dass das Internet längst eine unabdingbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist und zur Basisversorgung gehört. Der Gesetzgeber sollte deshalb jetzt die Initiative ergreifen und ein Grundrecht auf einen Zugang zum Internet festschreiben.“
Auch die in Deutschland übliche Volumenbegrenzung für mobile Datenverbindungen ist den PIRATEN ein Dorn im Auge. Die Piratenpartei Deutschland appelliert deshalb an die deutschen Telekommunikationsanbieter, die Begrenzungen des Datenvolumens für Mobilfunk- und Internetverträge für die Dauer der Pandemie vorübergehend aufzuheben und kostenloses Telefonieren zu ermöglichen, wie dies in anderen Ländern bereits der Fall ist.
Was die EU unternimmt – Liste der EU-Hilfen in der Coronavirus-Krise:
- Investitionsinitiative der EU als Reaktion auf das Coronavirus: 37 Mrd. EUR öffentliche Investitionen, um die Kohäsionsmittel dorthin zu leiten, wo sie am meisten benötigt werde- Bereitstellen von 47,5 Millionen Euro aus dem Horizont-2020-Fonds zur Finanzierung von 17 Gesundheitsforschungsprojekten zur COVID-19-Pandemie
- Ausfuhrgenehmigungssystem zur Beschränkung der Ausfuhr in Europa benötigter medizinischer Schutzausrüstung
- Bereitstellung von 100 Milliarden Euro an Bankkapital durch die EZB, um den Kreditfluss an die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen
- Kontrollmechanismen zur Gewährleistung der zuverlässigen Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Gesundheitsgütern
- Schaffen von Anreizen für Textilunternehmen, medizinische Schutzausrüstung herzustellen
- Erweiterung des EU-Katastrophenschutz-Mechanismus (rescEU) zum Kauf medizinischer Ausrüstung
- Beschleunigte gemeinsame Beschaffung von medizinischen Testkits und Beatmungsgeräten
- Leitlinien für nationale Grenzschutzmaßnahmen
- Genehmigung zusätzlicher nationaler Unterstützungsmaßnahmen wie Lohnsubventionen, Aussetzung der Zahlungen von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialabgaben
- Verabschiedung von Vorschriften für staatliche Beihilfen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den akuten Liquiditätsbedarf zu decken und Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund des COVID-19-Ausbruchs vor dem Bankrott stehen
- Genehmigung normalerweise nicht zugelassener Subventionen, wie zum Beispiel Ausgaben im Gesundheitssektor und gezielte Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer
- Anpassung oder Aussetzung der von den Mitgliedstaaten geforderten Steueranstrengungen im Falle eines negativen Wirtschaftswachstums
- Gesetzesvorschlag für eine vorübergehende Entlastung der Fluggesellschaften von Leerflügen, damit diese ihre Start- und Landeslots behalten können
- Bereitstellung von 1 Mrd. EUR als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds, um den Banken einen Anreiz zu geben, kleinen und mittelständischen Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen
- Förderung von Kurzarbeitsregelungen und Weiterbildungs- sowie Umschulungsprogrammen
- Vorbereitung eines Gesetzesvorschlages für ein europäisches Arbeitslosenversicherungssystem, das zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen soll
- Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds, um in die Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten zu investieren
- Bereitstellung von 179 Millionen EUR des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, um entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige zu unterstützen
- Bereitstellung von 800 Millionen EUR durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds, damit dieser auch in einer Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit Hilfen aus diesem Fond möglich macht
- Einrichtung eines Netzwerks der europäischen Verbände der Tourismus- und Reisebranche zum Informationsaustausch und zur Bewertung der Auswirkungen
Anmerkung: Viele andere der notwendigen Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronaviruses, wie beispielsweise Gesundheits- und Notfallmaßnahmen, liegen außerhalb des Zuständigkeitbereiches der EU. Darüber hinaus ist die EU wesentlich stärker an den vorhandenen Haushaltsrahmen gebunden als die Mitgliedstaaten, da sie keine Schulden aufnehmen darf.